Angeschwärzt

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Christoph Schröder /

Dass die Frankfurter Taxifahrer keinen Deut besser sind als ihr übler Ruf, bemerkt man erst, wenn man in anderen Städten, sagen wir: Wiesbaden, Fulda oder sogar Berlin, Taxi fährt: Da sitzt zumeist ein echter Mensch am Steuer, der ganze Sätze sprechen kann und sich sogar noch soweit an die Verkehrsregeln hält, dass man sich nicht in permanenter Lebensgefahr befindet. Herr Y. hingegen scheint zu den wenigen freundlichen Frankfurter Chauffeuren zu gehören. Vor Gericht klagt er gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Frankfurt am Main: 150 Euro soll er zahlen, weil er sich angeblich geweigert hat, einen Fahrgast zu befördern. Angezeigt wurde Herr Y. pikanterweise von einem Kollegen. „Ich mache heute den ganzen Tag Taxi-Ordnungswidrigkeiten“, sagt die Richterin, „und die meisten Anzeigen stammen von Taxifahrern selbst.“ Eine feine Sippschaft. Herr Y. erklärt, an jenem Tag kurzfristig auf ein Ersatzfahrzeug umgestiegen zu sein. In diesem habe sich aber kein Lesegerät für Kreditkarten befunden. Als ein Gast fragte, ob er mit Karte zahlen könne, habe Herrn Y. höflich an seinen hinter ihm stehenden Kollegen verwiesen. Der Gast stieg ein, die Sache war erledigt. Von wegen. „Ich sollte den Mann ins Nordend fahren“, sagt Herr Y., „das ist eine gute Fahrt, die lehne ich doch nicht ab.“ Kniffligerweise besagt ein zwischen der Stadt und den Taxivereinigungen abgeschlossener Vertrag, dass jeder Taxifahrer am Flughafen ein Kartenlesegerät mitzuführen habe. In der amtlichen Fahrverordnung steht davon allerdings nichts. Andererseits ist Herr Y. nicht wegen des fehlenden Gerätes, sondern wegen des nicht transportierten Gastes verdonnert worden. Der Anwalt von Herrn Y., ein knorriger Reimund-Harmstorf-Typ, hat da eine ganz dezidierte Meinung: „Eine öffentliche Verordnung kann nicht durch einen Privatvertrag ausgehebelt werden.“ Die Richterin findet das auch: Sie spricht Herrn Y. kurz und schmerzlos frei. Das wird die lieben Kollegen gar nicht freuen.Christoph Schröder


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