Adieu, Blümchenzeit

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Christoph Schröder /

Kaum zu fassen, welche Dramen sich hin und wieder in einem profanen Gerichtssaal abspielen. Alles beginnt ganz trivial: Herr P., 29 Jahre alt, ist wegen Betruges und Urkundenfälschung angeklagt. Er wird beschuldigt, einen Überweisungsträger mit der Unterschrift seiner Ex-Freundin gefälscht und sich auf diese Weise 6900 Euro beschafft zu haben. Zunächst will Herr P. gar nichts sagen, dann beginnt er doch zu erzählen. Was nun nach und nach zutage kommt, ist eine biografische Katastrophe: Frau D., seine Ex-Freundin, habe als Prostituierte in einem Laufhaus in der Taunusstraße gearbeitet. Ihre Drogenabhängigkeit habe er nicht erkannt. Nach dem Ende der „Blümchenzeit“, wie Herr P. es ausdrückt, sei es zu einem heftigen Streit gekommen. Frau D. habe sich daraufhin abgesetzt; er selbst habe sich erstmals mit harten Drogen einen Totalabschuss verpasst. Das Hin- und Herüberweisen von Geld, so sagt er, habe zum Spiel gehört.
Die Staatsanwältin vermutet eine Art von Geldwäsche, doch in Wahrheit, so scheint es, steckt hinter alldem ein undurchdringliches Beziehungsgeflecht. Als Frau D. sich nach dem Ende der Beziehung und nach einer Überdosis in einer Klinik in München befand, reiste Herr P. dorthin und bot an, die Krankenhauskosten zu übernehmen. Da wusste er schon von der Anzeige. Drei Jahre ist das her. Seitdem therapiert Herr P. sich selbst mit Antidepressiva und Beruhigungsmitteln. Einen Arzt will er nicht. Kürzlich hat er Privatinsolvenz angemeldet. „Ich liebe sie halt immer noch“, sagt er über Frau D. Die ist zum Gerichtstermin erst gar nicht erschienen. Der Richter glaubt dem Angeklagten, dass er den Überweisungsträger nicht selbst ausgefüllt habe. Das Geld hätte Herr P. allerdings dennoch nicht einfach ausgeben dürfen. Gegen eine Geldbuße von 400 Euro wird das Verfahren eingestellt. Abgeschlossen ist die Geschichte mit Frau D. deswegen noch nicht: „Ich weiß“, sagt Herr P., „wenn das hier vorbei ist, kommt was Neues.“Christoph Schröder


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