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Zeitplan zu Studiengebühren
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens sollen schriftliche und mündliche Stellungnahmen von Betroffenen und Fachleuten eingeholt werden. Die mündliche Anhörung ist für den 19. Mai im Hessischen Landtag vorgesehen. Bis dahin haben die Anzuhörenden ausreichend Zeit, ihre Stellungsnahmen zu dem Gesetzentwurf zu formulieren. In der letzten Maiwoche werde dann in einer gemeinsamen Sitzung von Wissenschafts- und Haushaltsausschuss die Auswertung der Anhörung stattfinden und gegebenenfalls Veränderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen.
„Wir erreichen mit unserer Gesetzesinitiative, die wir zum schnellstmöglichen
Zeitpunkt ins parlamentarische Verfahren gebracht haben, dass die aus unserer
Sicht verfassungswidrigen und unsozialen Studiengebühren im kürzest möglichen
Zeitraum wieder der Vergangenheit angehören“, so Sorge. „Damit leisten wir einen wichtigen
Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit an den hessischen Hochschulen.“
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