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Weiterhin steigende Infektionszahlen in Hessen

Eskalationskonzept wird konkreter

Das hessische Eskalationskonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekommt klarere Vorgaben. Zudem wird das Beherbergungsverbot in Hessen aufgehoben. In drei hessischen Landkreisen liegt der Inzidenzwert aktuell bei über 100.
„Wir müssen verhindern, dass das Gesundheitssystem überlastet wird“, sagte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag. Es gebe nach wie vor genügend freie Betten in den hessischen Krankenhäusern. Das alleine reiche aber nicht, es brauche auch ausreichend Pflege- und Krankenpersonal, um die Covid-19-Erkrankten zu versorgen. Deshalb habe man nun in mehreren Bereichen Anpassungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgenommen.

Damit setze man die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin nun konsequent um. In das Ampelsystem des hessischen Eskalationskonzeptes habe man nun auch die Ausweitung der Maskenpflicht, weitere Zuschauerbeschränkungen bei Veranstaltungen und Sperrstunden in der Gastronomie aufgenommen. „Daran führt leider derzeit kein Weg vorbei“, sagte Bouffier. Das Beherbergungsverbot für Hessen werde dagegen aufgehoben. Damit schließe sich Hessen der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer an, teilte der Ministerpräsident mit. „Mitten in Deutschland eine Insel zu sein, macht keinen Sinn.“

In Hessen haben aktuelle drei Landkreise einen Inzidenzwert von über 100. Laut den Zahlen des Robert-Koch-Instituts vom 19. Oktober, 0 Uhr, hat Frankfurt eine Inzidenz von 118, Offenbach von 119,7 und Kassel von 106,8. Die Landkreise Marburg, Wiesbaden, der Landkreis Offenbach, Groß Gerau, der Main-Taunus-Kreis und der Hochtaunuskreis liegen bei über 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen.

Zehn Millionen Euro für Luftreinigungsgeräte in Schulen

Zudem kündigte der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU) an, dass die Landesregierung Schulträger für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten mit zehn Millionen Euro unterstützen möchte. Diese sollen insbesondere für Klassenräume angeschafft werden, bei denen es nicht möglich ist, ausreichend zu lüften. „Wir wollen, wo immer möglich, den Präsenzunterricht aufrechterhalten“, so Lorz. Im Kabinett der Kultusministerinnen und -minister sei man sich einig gewesen, dass die Offenhaltung der Schulen und Kitas eine „zentrale Priorität“ habe.

Im Bezug auf die Sinnhaftigkeit der Sperrstunde für die Gastronomien sagte Bouffier, dass auch dabei der bisher geltende Zwei-Wochen-Rhytmus maßgeblich sei. „Diesen Rhythmus hatten wir seit Beginn der Krise, es wäre absurd, jetzt bereits nach einer Woche ein Urteil zu fällen. Wenn Menschen viel Alkohol trinken, sind sie aber nun mal enthemmter als normal.“

Ministerin Angela Dorn mit Corona infiziert

Der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) konnte nicht an der am Montag stattfindenden Pressekonferenz teilnehmen. Wie Bouffier bekannt gab, wurde die hessische Kunst- und Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen) positiv auf das Coronavirus getestet. Sowohl Klose als auch der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis/Die Grünen) hätten in den vergangenen Tagen in direktem Kontakt mit Dorn gestanden und sich deshalb nun vorerst in Quarantäne begeben.

Eskalationskonzept wird konkretisiert

Das Eskalationskonzept in Hessen gelte bei der Eindämmung der Corona-Pandemie als zentraler Baustein, sagte Bouffier. Deshalb habe man dieses nun durch klare Vorgaben erweitert. Ab der orangenen Stufe, die eine Inzidenz von über 35 bedeutet, dürfen nicht mehr als 150 Teilnehmende eine öffentliche Veranstaltung besuchen, für private Feiern gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Personen oder zwei Hausständen. Zudem wird die Maskenpflicht auf die Bereiche Vergnügungsstätten, außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie sowie in Kirchen ausgeweitet.

Ab einer Inzidenz von 50, der roten Stufe, wird die Maskenpflicht auf öffentliche Einrichtungen, Trauerfeierlichkeiten und auf belebte Straßen und Plätze, ambulante Pflegedienste und Werkstätten für Menschen mit Behinderung ausgeweitet. Zudem dürfen an privaten Feiern nur maximal zehn Personen teilnehmen. Für gastronomische Betriebe und Vergnügungsstätten gilt dann auch die Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr sowie der Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. Die Ordnungsämter fokussieren sich dann vermehrt auf die Einhaltung der Maßnahmen.

Ab der dunkelroten Stufe, die bei 75 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb von sieben Tage erreicht ist, gilt eine Beschränkung von maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen. Öffentliche Veranstaltungen müssen dann unter strengen Maßstäben genehmigt und bereits geplante Veranstaltungen gegebenenfalls widerrufen werden.
 
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19. Oktober 2020, 17.40 Uhr
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