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Verbot der Stadt rechtswidrig
Rund 500 Menschen nehmen an „Coronainfo-Tour“ teil
Unter dem Motto „Aufklärung zum Thema Corona Fakten“ fand am Donnerstagabend eine Kundgebung in Frankfurt statt. Bis zu 500 Menschen nahmen teil, es blieb weitestgehend friedlich. Die Stadt Frankfurt hatte zuvor versucht, die Kundgebung zu verbieten.
Bis zu 500 Menschen haben am Donnerstagabend an der Kundgebung unter dem Motto „Aufklärung zum Thema Corona Fakten“ in Frankfurt teilgenommen. Wie die Polizei mitteilte, verlief die Protestaktion, die als Teil der Veranstaltungsreihe „Coronainfo-Tour“ angemeldet war, weitestgehend friedlich. Dabei soll es zu keinerlei Ausschreitungen gekommen sein, man habe die Teilnehmenden jedoch mehrfach mit Lautsprechern auf die Regeln, wie das Einhalten des Mindestabstands und der Maskenpflicht, hinweisen müssen. Laut Polizei seien die Teilnehmenden den Aufforderungen vor allem zu Beginn nur sehr zögerlich nachgekommen.
Im Gegensatz zu der „Querdenken“-Versammlung vom vergangenen Samstag gab es laut Polizei keine Gegenproteste. Lediglich eine kleine Gruppe von rund fünfzehn Personen habe sich zwischenzeitlich am Rande der Kundgebung eingefunden, doch auch hier kam es zu keinerlei Ausschreitungen. Nach gut eineinhalb Stunden wurde die Aktion von der Versammlungsleitung aufgelöst.
Verbot der Stadt gekippt
Die Stadt Frankfurt hatte die Kundgebung zunächst verboten und am Tag zuvor eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Versammlungsleiter hatten sich daraufhin in einem Eilantrag gegen das Verbot gewandt. Das Gericht gab diesem am Donnerstag statt und teilte mit, die Verbotsverfügung sei rechtswidrig, da „die Stadt andere Möglichkeiten als ein Versammlungsverbot nicht ernsthaft in Erwägung gezogen habe“. Um ein Verbot oder eine Auflösung einer Versammlung durchzusetzen, erfordere es laut Urteil, dass mildere Mittel ausgeschöpft seien. Ein Verbot könne nur als letztes Mittel durchgesetzt werden.
Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU) zeigte anschließend kein Verständnis für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes: „Die Verbotsverfügung umfasst neun Seiten, in denen ausführlich dargelegt wird, warum dieses Verbot ausgesprochen wurde. Hierauf in nur wenigen Zeilen mit allgemeinen Ausführungen einzugehen und unsere Erwägungen nicht zu berücksichtigen, entspricht nicht meiner Vorstellung einer nachvollziehbaren Gerichtsentscheidung.“ Das Ordnungsamt hatte zuvor als Begründung angeführt, dass die angekündigten Redner im Kontext von „Corona-Leugnern“ und „Querdenkern“ einschlägig bekannte Persönlichkeiten seien. Darüber hinaus habe man im Zusammenhang mit der „Querdenken“-Versammlung vom 14. November gesehen, dass sich die Teilnehmenden nicht an die geforderten Regeln wie das Einhalten der Maskenpflicht und des Mindestabstands hielten.
Im Gegensatz zu der „Querdenken“-Versammlung vom vergangenen Samstag gab es laut Polizei keine Gegenproteste. Lediglich eine kleine Gruppe von rund fünfzehn Personen habe sich zwischenzeitlich am Rande der Kundgebung eingefunden, doch auch hier kam es zu keinerlei Ausschreitungen. Nach gut eineinhalb Stunden wurde die Aktion von der Versammlungsleitung aufgelöst.
Verbot der Stadt gekippt
Die Stadt Frankfurt hatte die Kundgebung zunächst verboten und am Tag zuvor eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Versammlungsleiter hatten sich daraufhin in einem Eilantrag gegen das Verbot gewandt. Das Gericht gab diesem am Donnerstag statt und teilte mit, die Verbotsverfügung sei rechtswidrig, da „die Stadt andere Möglichkeiten als ein Versammlungsverbot nicht ernsthaft in Erwägung gezogen habe“. Um ein Verbot oder eine Auflösung einer Versammlung durchzusetzen, erfordere es laut Urteil, dass mildere Mittel ausgeschöpft seien. Ein Verbot könne nur als letztes Mittel durchgesetzt werden.
Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU) zeigte anschließend kein Verständnis für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes: „Die Verbotsverfügung umfasst neun Seiten, in denen ausführlich dargelegt wird, warum dieses Verbot ausgesprochen wurde. Hierauf in nur wenigen Zeilen mit allgemeinen Ausführungen einzugehen und unsere Erwägungen nicht zu berücksichtigen, entspricht nicht meiner Vorstellung einer nachvollziehbaren Gerichtsentscheidung.“ Das Ordnungsamt hatte zuvor als Begründung angeführt, dass die angekündigten Redner im Kontext von „Corona-Leugnern“ und „Querdenkern“ einschlägig bekannte Persönlichkeiten seien. Darüber hinaus habe man im Zusammenhang mit der „Querdenken“-Versammlung vom 14. November gesehen, dass sich die Teilnehmenden nicht an die geforderten Regeln wie das Einhalten der Maskenpflicht und des Mindestabstands hielten.
20. November 2020, 13.15 Uhr
sie
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