Urteil des Verwaltungsgerichts

Demos von Abtreibungsgegnern vor Pro Familia sind zulässig

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Die von der Stadt Frankfurt angeordneten Einschränkungen der Abtreibungsgegner-Demos vor Pro Familia im Frühjahr 2020 waren rechtswidrig. Das urteilte das Frankfurter Verwaltungsgericht am Donnerstag.

mad /

Die Versammlungen der Abtreibungsgegner vor der Beratungsstelle Pro Familia in der Palmengartenstraße im Frühjahr 2020 waren rechtmäßig. Zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht Frankfurt am Donnerstag. Das Gericht habe festgestellt, dass die von der Stadt angeordneten örtlichen und zeitlichen Einschränkungen einer Versammlung vor der Beratungsstelle in Frankfurt rechtswidrig gewesen seien, heißt es in einer Mitteilung. Pro Familia informiert schwangere Frauen über mögliche Schwangerschaftsabbrüche.

Geklagt hatte ein eingetragener Verein, der sich für den Schutz ungeborener Kinder einsetzt und im Frühjahr 2020 eine sogenannte „40-tägige Gebetswache“, die täglich von 12 bis 16 Uhr unmittelbar vor der Beratungsstelle abgehalten werden sollte, angemeldet hatte. Daraufhin hatte die Stadt dort ein eine örtliche und zeitliche Einschränkung der Versammlung während der Öffnungszeiten von Pro Familia verfügt. „Zum Schutz der die Beratungsstelle aufsuchenden Personen“ sei lediglich eine Mahnwache weiter entfernt – auf dem Gehweg Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße – erlaubt worden. Darüber hinaus wurde dem Verein untersagt, Personen, die sich erkennbar auf dem Weg in die Beratungsstelle befänden, anzusprechen oder ihnen Flyer zu übergeben.

„Das Bestreben der Stadt Frankfurt am Main, den Frauen in der Öffentlichkeit quasi einen Schutzraum einzurichten und damit eine Konfrontation mit Andersdenkenden und anderen Meinungen zu verhindern, rechtfertigt keinesfalls eine Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit des Klägers“, heißt es in der Urteilsbegründung. Dem Kläger stehe das Recht zu, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kritik an dem nun gefällten Urteil kommt vonseiten des „Bündnis Frankfurt für Frauen*rechte“. Deren Sprecherin, Ursula auf der Heide, nannte den Beschluss des Verwaltungsgerichts „patriarchal und frauenverachtend geprägt“. Der Grundrechtekonflikt zwischen Versammlungsrecht und Persönlichkeitsrechten werde im Beschluss einseitig zu Lasten der Frauen gelöst, so auf der Heide. Man sei zuversichtlich, dass die Stadt gegen diesen Beschluss vorgehe und sei bereit, den Widerstand auf der Straße neu zu organisieren, findet sie deutliche Worte.

Seit März 2018 demonstrieren die als christliche Fundamentalisten bekannten Abtreibungsgegner des Vereins „40 Tage für das Leben“ immer wieder vor der Beratungsstelle im Westend. Man bete „nicht als Protest“, sondern als „Hoffnung und Beistand für Mütter, welche beabsichtigen, Abtreibungen durchführen zu lassen“, erklärt der Verein auf seiner Webseite. Der seit 2016 in Deutschland aktive Verein versammelt sich zwei Mal im Jahr – vor Ostern und im Herbst – vor Beratungsstellen und Kliniken unter anderem in Frankfurt, Wiesbaden, München und Pforzheim.


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