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Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Mahnwachen vor Pro Familia bleiben erlaubt

Die Mahnwachen der Abtreibungsgegnerinnen und -gegner dürfen weiterhin gegenüber der Beratungsstelle von Pro Familia im Westend stattfinden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Die Mahnwachen der Abtreibungsgegnerinnen und -gegner der Gruppe „Euro Pro Life“ dürfen weiterhin gegenüber der Beratungsstelle Pro Familia im Westend stattfinden. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Freitag und lehnte damit die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgericht ab.

Bereits seit mehreren Jahren sind Schwangere und Mitarbeitende vor der Beratungsstelle von Pro Familia mit regelmäßigen Mahnwachen von Abtreibungsgegnern konfrontiert. Anfangs noch direkt vor der Tür der Beratungsstelle, mussten die Mahnwachen seit 2019 während der Öffnungszeiten außer Sicht- und Rufweite stattfinden. Die damaligen Einschränkungen der Stadt, so urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt im Januar, waren jedoch rechtswidrig. Die Stadt Frankfurt legte Beschwerde dagegen ein.

Begründet hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung damit, dass durch den Abstand von zirka 30 bis 35 Metern zum Eingang des Beratungsgebäudes „und die bestehenden Sichtbehinderungen durch Büsche, Bäume und parkende Fahrzeuge“ die Privatsphäre der schwangeren Frauen ausreichend geschützt seien. Eine sichere Identifikation einer Person auf dem Weg zur Beratungsstelle sei bei diesen örtlichen Bedingungen nicht möglich, heißt es weiter in der Begründung.

Insgesamt 40 Tage lang, begonnen am Aschermittwoch, wollen die Abtreibungsgegner vor Pro Familia demonstrieren. Claudia Hohmann, Geschäftsführerin von Pro Familia Frankfurt erklärte am ersten Tag der Mahnwachen gegenüber dem JOURNAL FRANKFURT, dass auch die Gesänge und Gebete teilweise selbst mit geschlossenem Fenster in der Beratungsstelle zu hören seien. Geöffnet würden diese deshalb nicht mehr. Eine angemessene Beratung sei unter diesen Umständen nicht mehr möglich.

Das Gericht jedoch sieht das anders: Die gesprochenen Rosenkranzgebete und die Gesänge seien eingebettet in eine Geräuschkulisse, die durch die mehrere Meter hohe Fontäne in dem Teich vor dem Eingang zum Palmengarten auf der einen Seite und die Verkehrsgeräusche von der Bockenheimer Landstraße auf der anderen Seite bestimmt werde. Sie seien deshalb bereits vor dem Gebäude „kaum vernehmbar“. Von der Situation vor Ort hatte sich die Berichterstatterin des Senats selbst ein Bild gemacht, heißt es in der Mitteilung.

Stadträtinnen Heilig und Rinn reagieren mit Unverständnis

Frauendezernentin Rosemarie Heilig (Bündnis 90/Die Grünen) reagiert empört auf die Entscheidung des Gerichts: „Es ist mir völlig unverständlich, wie der Verwaltungsgerichtshof annehmen kann, dass ein paar Bäume und Büsche einen ausreichenden Sichtschutz für die Frauen darstellen sollen, wenn sie auf dem Weg zur Schwangerenkonfliktberatungsstelle sind. Diese Frauen sind dem Protest aus nächster Nähe ausgesetzt. Die Situation ist unzumutbar und entwürdigend.“

Auch Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) zeigt sich enttäuscht darüber, dass das Gericht nicht der Auffassung der Stadt Frankfurt gefolgt ist: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eines der höchsten Güter unserer Verfassung. Allerdings wurde die Mahnwache durch die Auflagen der Stadt ja auch nicht verboten, sondern nur wenige Meter weiter an die Bockenheimer Landstraße verlegt. Nach Auffassung des Ordnungsamts hätte so beiden Bedürfnissen Rechnung getragen werden können.“

Hoffnung setzen die beiden Dezernentinnen nun auf die Bundesregierung und fordern diese auf, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, umgehend der sogenannten Gehsteigbelästigung wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegenzustellen.
 
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21. März 2022, 12.49 Uhr
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