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Tanzverbot

Zeitgemäß? Wenn an Karfreitag nicht getanzt werden darf

Das Tanzverbot am Karfreitag wird von vielen als nicht mehr zeitgemäß empfunden. Vor allem junge Menschen und Gewerbetreibende fordern eine Abschaffung.
Am Karfreitag gilt in Hessen ein ganztägiges Tanzverbot. Seit jeher wird daran Kritik geübt und eine Abschaffung des Verbots gefordert, weil es nicht mehr zeitgemäß sei, die Trennung von Kirche und Staat konterkariere und in die Grundrechte eingreife. Die Gegenstimmen beharren dabei auf die christliche Tradition und besonders auf die Tatsache, dass am Karfreitag schließlich auch von fast niemandem gearbeitet werde.

„Warum wollen die seelenlosen Atheisten morgen alle tanzen aber nicht arbeiten? #Karfreitag #Tanzverbot“, schreibt etwa ein Twitter-Nutzer. Auf der anderen Seite formiert sich selbst ein parteiübergreifender Widerstand, wenn etwa die Jusos Hessen, die Junge Liberale Hessen und die Grüne Jugend Hessen unter dem Titel „Save The Rave“ am Karfreitag um 20 Uhr zu einer Party in Frankfurt einladen.

Clubszene lehnt Tanzverbot ab

Gerade für die Clubszene ist das Tanzverbot am Karfreitag ein Dorn im Auge. Victor Oswalt von Clubs am Main e.V. hält das in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgeschrieben Tanzverbot an den gesetzlichen Feiertagen für „problematisch“, weil es „in den 50ern eingeführt wurde und nicht mehr zeitgemäß ist“. Ihm gefalle nicht, dass der Staat an diesen Tagen so sehr in die Branche eingreife.

Hessen hat die meisten Tanzverbote an gesetzlichen Feiertagen

Besonders in Hessen gilt ein breites Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen an gesetzlichen Feiertagen. Dazu zählen laut HGO neben dem Neujahrstag, dem Karfreitag, dem Ostermontag, dem 1. Mai, dem Himmelfahrtstag, dem Pfingstmontag, dem Fronleichnamstag, dem Tag der Deutschen Einheit sowie den zwei Weihnachtsfeiertagen und dem Volkstrauertag und dem Totensonntag übrigens auch alle Sonntage im Jahr.

Allerdings bezieht sich das Verbot lediglich am Karfreitag und Karsamstag auf den ganzen Tag. An den übrigen Tagen gilt es üblicherweise von 4 bis 12 Uhr, wobei es am 1. Weihnachtstag, am Oster- und am Pfingstsonntag sowie am Gründonnerstag und Heiligabend Abweichungen gibt.
 
Fotogalerie:
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7. April 2023, 13.00 Uhr
Till Geginat
 
 
 
 
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