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Silvester: Sperrzonen

Feuerwerk in großen Teilen des Stadtgebiets untersagt

Die Stadt Frankfurt hat für die Silvesternacht mehrere Sperrzonen im Stadtgebiet ausgewiesen. Damit es nicht zu großen Menschenansammlungen kommt, ist dort das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt.
Die Stadt Frankfurt will große Menschenansammlungen an Silvester vermeiden und damit das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus reduzieren. Für den Silvesterabend und die Nacht auf Neujahr gilt deshalb in vielen Stadtgebieten ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Das Verbot hat die Stadt mittels Allgemeinverfügung erlassen.

Vor allem das Mainufer war in den vergangenen Jahren ein beliebter Treffpunkt bei Frankfurterinnen und Frankfurtern, um gemeinsam ins neue Jahr zu feiern. Nach Schätzungen der Stadt hätten sich rund um den Eisernen Steg und den Holbeinsteg an Silvester regelmäßig mehrere 10 000 Personen aufgehalten. Weil Frankfurt mit dem Corona-Inzidenzwert schon seit längerer Zeit auf Stufe fünf (dunkelrot) des Präventions- und Eskalationskonzepts des Landes Hessen liegt, will die Stadt in diesem Jahr vermeiden, dass große Personengruppen am Mainufer und in anderen beliebten Stadtgebieten zusammenkommen. „Wir befinden uns aktuell in einer wegweisenden Situation. Es muss uns jetzt gelingen, die täglich sehr hohen Infektionszahlen zu minimieren“, sagte Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU). Mit der Allgemeinverfügung wolle man das Ansteckungsrisiko nachhaltig reduzieren.

Insgesamt 13 Bereiche im gesamten Stadtgebiet sind von der Sperrung an Silvester betroffen. Die Sperrzonen gelten vom 31. Dezember, 18 Uhr bis zum 1. Januar, drei Uhr. „Ich bin mir sicher, dass wir hierdurch zwar einen schmerzlichen aber unverzichtbaren Weg gehen, damit wir alle in ein besseres und gesünderes Jahr 2021 starten können“, so Frank.

Eine Übersicht über die gesamten Sperrzonen finden Sie am Ende des Artikels.

Zusätzlich zu dem Feuerwerks-Verbot in den Sperrzonen ist auch das Betreten des Eisernen Stegs und des Holbeinstegs vom 31. Dezember, 20 Uhr bis zum 1. Januar um 3 Uhr nicht gestattet. „Die beiden Fußgängerbrücken sind sehr schmale Korridore, an denen es bereits bei wenigen Personen zu einem Unterschreiten der gesetzlichen Mindestabstände kommen kann“, heißt es vonseiten der Stadt.

Wegen der erhöhten Brandgefahr ist das öffentliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch in anderen städtischen Bereichen grundsätzlich verboten. In unmittelbarer Nähe – also weniger als 200 Meter – von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und „brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen“ wie Fachwerkhäusern oder dem Zoo ist ebenfalls kein Feuerwerk erlaubt. Dasselbe gilt für den Frankfurter Stadtwald.

Wie schon in den vergangenen Jahren wird die Landespolizei verstärkt im Einsatz sein und dabei im Innenstadtbereich durch die Stadtpolizei unterstützt. Die Stadtpolizistinnen und -polizisten sollen primär die Einhaltung der erlassenen
Allgemeinverfügung für Silvester mit sicherstellen. Zusätzlich ist die Innenstadtwache in der Hauptwache Anlaufstation für Hilfesuchende.

In folgenden Zonen ist das öffentliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester verboten:

- innerhalb des äußeren Anlagenringes
- am nördlichen Mainufer zwischen der Friedensbrücke und der Honsellbrücke/der Osthafenbrücke (bestehend aus den südlichen Gehwegen der Verkehrsanlagen Mainkai und Untermainkai, sowie dem vorhandenen Tiefkai und den Grünanlagen), einschließlich Hafenpark und Skaterpark
- am südlichen Mainufer zwischen der Friedensbrücke und der Flößerbrücke (bestehend aus dem nördlichen Gehweg der Verkehrsanlage Schaumainkai sowie dem vorhandenen Tiefkai und den Grünanlagen)
- in Alt-Sachenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen Rittergasse, Frankensteiner Straße, Paradiesgasse mit Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz, Elisabethenstraße, Deutschherrenufer zwischen Walter-Kolb-Straße bis einschließlich des Frankensteiner Platzes, der Dreieichstraße zwischen Deutschherrenufer und Willemerstraße und der Willemerstraße von der Dreieichstraße bis einschließlich des Affentorplatzes
- am Hauptbahnhof mit Bahnhofsvorplatz und Bahnhofsviertel im Bereich von Hafenstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage/Gallusanlage/Untermainanlage und Mainufer/Forellenweg
- am Südbahnhof mit Vorplatz und Diesterwegplatz im Bereich von Hedderichstraße, Diesterwegstraße, Stegstraße, Brückenstraße und Fortführung der Hedderichstraße
- am Schweizer Platz im Bereich von Schneckenhofstraße, Schweizer Straße, Oppenheimer Landstraße, Gutzkowstraße, Diesterwegstraße, Fortführung der Schweizer Straße und Fortführung der Oppenheimer Landstraße
- am Carlo-Schmid-Platz und Bockenheimer Warte im Bereich von Gräfstraße, Gabriel-Riesser-Weg, Bockenheimer Landstraße und Fortführung der Gräfstraße
- am Matthias-Beltz-Platz im Bereich von Neuhofstraße/Egenolffstraße und Friedberger Landstraße, Friedberger Platz im Bereich von Rotlintstraße, Günthersburgallee, Bornheimer Landstraße und Friedberger Landstraße und Luisenplatz im Bereich von Luisenstraße, Heidestraße, Bornheimer Landstraße, Fortführung der Luisenstraße und Fortführung der Bornheimer Landstraße sowie der Friedberger Landstraße zwischen Matthias-Beltz-Platz und Friedberger Platz sowie der Bornheimer Landstraße zwischen Friedberger Platz und Luisenplatz
- in Höchst im Bereich zwischen Leunastraße, Bolongarostraße, Mainberg bis zu den Liegenschaften Kranengasse 7/Seilerbahn 2 und des Mainufers
- in der Berger Straße zwischen Friedberger Anlage und Gronauer Straße
- in der Platensiedlung im Bereich von Stefan-Zweig-Straße/Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße, Sudermannstraße und der Franz-Werfel-Straße
- in der Karl-Kirchner-Siedlung im Bereich von Homburger Landstraße, Weilbrunnstraße, Kantapfelstraße und Obere Kreuzäckerstraße
 
Fotogalerie:
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29. Dezember 2020, 15.33 Uhr
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