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Seda Başay-Yıldız
Kritik von Opposition wegen ungeschwärzter Daten
Im Fall der ungeschwärzten Daten der Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, übt die Opposition im Hessischen Landtag scharfe Kritik an den Regierungsparteien. CDU-Obmann Holger Bellino zeigt sich derweil verwundert darüber, dass der Vorfall „nunmehr skandalisiert werden soll“.
Nachdem bekannt wurde, dass gesperrte Daten der bedrohten Anwältin Seda Başay-Yıldız in Akten des Lübcke-Untersuchungsausschusses ungeschwärzt aufgetaucht sind, gibt es scharfe Kritik vonseiten der Opposition. Die Frankfurter Anwältin hatte jahrelang eine Reihe von Morddrohungen erhalten, die mit dem Kürzel „NSU 2.0“ unterschrieben waren und daraufhin ihre private Adresse sperren lassen. Über den Vorfall hatte die Frankfurter Rundschau zuerst berichtet.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Hessischen Landtag und Mitglied im Lübcke-Untersuchungsausschuss, Günter Rudolph, nannte das Zugänglichmachen der Daten einen „unverantwortlichen Vorgang“. „Innenminister Beuth sollte alles für ihren Schutz und den ihrer Familie unternehmen und lässt sie stattdessen erneut im Stich“, sagte Rudolph. „Die hessische Landesregierung schwärzt in Akten seitenweise relevante Infos, unter anderem dutzende Namen von Neonazis und beruft sich dabei auf den Datenschutz, aber die amtlich gesperrte Adresse eines Opfers rechter Morddrohungen findet sich offen in den Akten“, kritisierte Linken-Vorsitzende Janine Wissler am Dienstag.
Aufgefallen waren die ungeschwärzten Daten dem innenpolitischen Sprecher der Linken-Fraktion, Hermann Schaus. Seine Mitarbeiterin habe die Adresse in Polizei-Akten des Untersuchungsausschusses entdeckt. Er habe daraufhin in einem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Christian Heinz (CDU) sowie an die Minister Axel Wintermeyer und Peter Beuth (beide CDU) auf diese „untragbare Situation“ hingewiesen und um eine zügige Prüfung von Möglichkeiten gebeten, sowie darum, die Einsehbarkeit der persönlichen und geschützten Daten möglichst zügig zu beheben.
Beide Minister seien seiner Forderung jedoch nicht nachgekommen, erklärte Schaus. Stattdessen habe Staatskanzleichef Wintermeyer sein Antwortschreiben, in dem der Fundort der Adresse genannt wurde, per Rundsendung an alle Mitglieder des U-Ausschusses weitergeleitet. „Diese mangelnde Sensibilität sowie das mangelnde Problembewusstsein im Umgang mit der gesperrten Adresse von Frau Başay-Yıldız ist unverantwortlich“, so Schaus.
CDU weist Kritik von sich
Holger Bellino, Obmann der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag und Mitglied im Lübcke-Untersuchungsausschuss, widersprach diesen Vorwürfen am Dienstag. Die Akten mit den Daten der Rechtsanwältin seien keinem unbestimmten Empfängerkreis bekannt gegeben worden, sondern „nur den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und einzelnen sicherheitsüberprüften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“ Zudem seien die Akten als Verschlusssache übermittelt worden, was bedeutet, dass sie vom Empfänger beziehungsweise der Empfängerin nicht veröffentlicht oder unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden dürfen.
In einem anderen Fall, erklärt Bellino, seien dem Untersuchungsausschuss Unterlagen zu Finanzermittlungen übermittelt worden, die die Mitglieder des U-Ausschusses dann einvernehmlich zum Schutze der Privatinteressen Dritter auf vertraulich hochgestuft hätten. „Das war damals kein Skandal und ist es jetzt auch nicht“, so Bellino. Auch wie mit den Akten, die die Adresse von Seda Başay-Yıldız enthalten, weiter umgegangen wird, werde der Untersuchungsausschuss festlegen. „Das haben wir im Untersuchungsausschuss bislang so gehandhabt, übrigens über die Fraktionsgrenzen hinaus. Ich kann mich daher nur darüber wundern, dass dies nunmehr skandalisiert werden soll.“
Wie die Frankfurter Rundschau am Dienstag berichtete, gehe es in den Akten, die die Adresse der Rechtsanwältin enthielten, um einen Mailwechsel, an dem zehn Stellen oder Personen innerhalb der Polizei beteiligt waren. Im Zuge der Morddrohungen geriet auch die hessische Polizei in den Fokus; bei den Ermittlungen kam heraus, dass Daten der Anwältin kurz zuvor von einem Computer des 1. Polizeireviers abgefragt worden waren. Im Mai nahm die Polizei einen Tatverdächtigen in Berlin fest, der laut Innenminister Beuth nicht mit der hessischen Polizei in Verbindung stehen soll.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Hessischen Landtag und Mitglied im Lübcke-Untersuchungsausschuss, Günter Rudolph, nannte das Zugänglichmachen der Daten einen „unverantwortlichen Vorgang“. „Innenminister Beuth sollte alles für ihren Schutz und den ihrer Familie unternehmen und lässt sie stattdessen erneut im Stich“, sagte Rudolph. „Die hessische Landesregierung schwärzt in Akten seitenweise relevante Infos, unter anderem dutzende Namen von Neonazis und beruft sich dabei auf den Datenschutz, aber die amtlich gesperrte Adresse eines Opfers rechter Morddrohungen findet sich offen in den Akten“, kritisierte Linken-Vorsitzende Janine Wissler am Dienstag.
Aufgefallen waren die ungeschwärzten Daten dem innenpolitischen Sprecher der Linken-Fraktion, Hermann Schaus. Seine Mitarbeiterin habe die Adresse in Polizei-Akten des Untersuchungsausschusses entdeckt. Er habe daraufhin in einem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Christian Heinz (CDU) sowie an die Minister Axel Wintermeyer und Peter Beuth (beide CDU) auf diese „untragbare Situation“ hingewiesen und um eine zügige Prüfung von Möglichkeiten gebeten, sowie darum, die Einsehbarkeit der persönlichen und geschützten Daten möglichst zügig zu beheben.
Beide Minister seien seiner Forderung jedoch nicht nachgekommen, erklärte Schaus. Stattdessen habe Staatskanzleichef Wintermeyer sein Antwortschreiben, in dem der Fundort der Adresse genannt wurde, per Rundsendung an alle Mitglieder des U-Ausschusses weitergeleitet. „Diese mangelnde Sensibilität sowie das mangelnde Problembewusstsein im Umgang mit der gesperrten Adresse von Frau Başay-Yıldız ist unverantwortlich“, so Schaus.
CDU weist Kritik von sich
Holger Bellino, Obmann der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag und Mitglied im Lübcke-Untersuchungsausschuss, widersprach diesen Vorwürfen am Dienstag. Die Akten mit den Daten der Rechtsanwältin seien keinem unbestimmten Empfängerkreis bekannt gegeben worden, sondern „nur den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und einzelnen sicherheitsüberprüften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“ Zudem seien die Akten als Verschlusssache übermittelt worden, was bedeutet, dass sie vom Empfänger beziehungsweise der Empfängerin nicht veröffentlicht oder unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden dürfen.
In einem anderen Fall, erklärt Bellino, seien dem Untersuchungsausschuss Unterlagen zu Finanzermittlungen übermittelt worden, die die Mitglieder des U-Ausschusses dann einvernehmlich zum Schutze der Privatinteressen Dritter auf vertraulich hochgestuft hätten. „Das war damals kein Skandal und ist es jetzt auch nicht“, so Bellino. Auch wie mit den Akten, die die Adresse von Seda Başay-Yıldız enthalten, weiter umgegangen wird, werde der Untersuchungsausschuss festlegen. „Das haben wir im Untersuchungsausschuss bislang so gehandhabt, übrigens über die Fraktionsgrenzen hinaus. Ich kann mich daher nur darüber wundern, dass dies nunmehr skandalisiert werden soll.“
Wie die Frankfurter Rundschau am Dienstag berichtete, gehe es in den Akten, die die Adresse der Rechtsanwältin enthielten, um einen Mailwechsel, an dem zehn Stellen oder Personen innerhalb der Polizei beteiligt waren. Im Zuge der Morddrohungen geriet auch die hessische Polizei in den Fokus; bei den Ermittlungen kam heraus, dass Daten der Anwältin kurz zuvor von einem Computer des 1. Polizeireviers abgefragt worden waren. Im Mai nahm die Polizei einen Tatverdächtigen in Berlin fest, der laut Innenminister Beuth nicht mit der hessischen Polizei in Verbindung stehen soll.
28. Juli 2021, 12.50 Uhr
Elena Zompi
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