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Schlussrunde im CargoCity-Prozess
Anwälte verlesen Plädoyers
Der Prozess um CargoCity Süd neigt sich dem Ende zu. Nun haben die Anwälte Gelegenheit, ihre Plädoyers zu verlesen. Den Anfang machte der Rechtsbeistand der Investoren Kai B. und Jürgen Harder.
Nachdem am Montag die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer im Prozess um die Korruptionsaffäre bei CargoCity Süd verlesen hat, folgten am Dienstag die Plädoyers der Anwälte. Den Anfang machte die Verteidigung des Angeklagten Kai B., danach waren die Anwälte von Jürgen Harter an der Reihe. Ihre Ausführungen ähnelten sich in weiten Zügen.
Sie betonten, dem Antrag der Staatsanwaltschaft weitgehend zuzustimmen. Die hatte je zwei Jahre auf Bewährung gefordert und zusätzliche eine Bewährungsauflage – für Kai B. in Höhe von einer Million Euro, für Harder in Höhe von sechs Millionen Euro. Dazu würde nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Verfallszahlung von der gemeinsamen Firma, der Harder Lambda GmbH, von 5.550.000 Euro kommen. Das soll den Gewinn ausgleichen, den die Geschäftspartner aus den illegalen Geschäften erwirtschaftet haben. 950.000 Euro haben sie bereits als Entschädigung an Fraport gezahlt – das wurde angerechnet. Die Bewährungsstrafe stellten die Anwälte nicht in Frage, aber sie pochten darauf, die Höhe der Zahlungen zu überdenken. "Es würden für meinen Mandanten rund 6,5 Jahresgehälter bedeuten", so Kai Bs. Rechtsbeistand. Das sei nicht angemessen, 1,5 bis 2,5 Jahresgehälter wären es dagegen.
Er führte ausführlich aus, dass sein Mandant schon vor Akteneinsicht gestanden und auch im Prozessverlauf zur Aufklärung beigetragen hatte. So habe er beispielsweise andere belastete – etwa seinen Bekannten, der veranlasst hatte, dass die Zahlungen über Konten in Liechtenstein verschleiert wurden.
Harders Anwälte stellten ebenfalls die Kooperationsbereitschaft ihres Mandanten in den Vordergrund: Der Heidelberger Investor habe nicht nur schon vor Beginn der Verhandlung gestanden, sondern auch ohne Zwang mit Fraport eine Entschädigungszahlungen ausgehandelt. Harders schwierige persönliche Situation kam ebenfalls zur Sprache: Der Prozess sei von Anfang an bundesweit von der Presse begleitet worden. Außerdem hätte es Informanten geben müssen. "Es wurde schon über Push-up-Nachrichten verbreitet, dass Herr Harder festgenommen wurde, als er noch beim Haftrichter saß", so der Anwalt. Das habe dessen Geschäfts- wie Privatleben stark belastet. "Seine Frau hat deswegen Deutschland verlassen", so der Anwalt. Harder ist mit Schwimm-Ikone Franziska van Almsick liiert.
Am kommenden Mittwoch wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann halten die Anwälte von Makler Uwe S. und Investor Ardi Goldman ihre Plädoyers. Sie dürften weniger mit den Anträgen der Staatsanwaltschaft übereinstimmen – denn die hatte für beide Angeklagte Gefängnisstrafen gefordert: Für Uwe S. drei Jahre und vier Monate und für Goldman drei Jahre. Geldstrafen werden bei Haftstrafen nicht zusätzlich fällig. Aber Goldman – der erstmals ohne Hut im Gerichtssaal erschien – muss mit einer hohen Verfallszahlung rechnen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Investor 15,4 Millionen Euro Gewinn mit seiner Firma Cargoport in der CargoCity Süd gemacht hat. Von dieser Summe würden 1,5 Millionen Euro an Fraport als Entschädigung gehen – über 13,9 Millionen Euro könnte sich der Staat freuen.
Sie betonten, dem Antrag der Staatsanwaltschaft weitgehend zuzustimmen. Die hatte je zwei Jahre auf Bewährung gefordert und zusätzliche eine Bewährungsauflage – für Kai B. in Höhe von einer Million Euro, für Harder in Höhe von sechs Millionen Euro. Dazu würde nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Verfallszahlung von der gemeinsamen Firma, der Harder Lambda GmbH, von 5.550.000 Euro kommen. Das soll den Gewinn ausgleichen, den die Geschäftspartner aus den illegalen Geschäften erwirtschaftet haben. 950.000 Euro haben sie bereits als Entschädigung an Fraport gezahlt – das wurde angerechnet. Die Bewährungsstrafe stellten die Anwälte nicht in Frage, aber sie pochten darauf, die Höhe der Zahlungen zu überdenken. "Es würden für meinen Mandanten rund 6,5 Jahresgehälter bedeuten", so Kai Bs. Rechtsbeistand. Das sei nicht angemessen, 1,5 bis 2,5 Jahresgehälter wären es dagegen.
Er führte ausführlich aus, dass sein Mandant schon vor Akteneinsicht gestanden und auch im Prozessverlauf zur Aufklärung beigetragen hatte. So habe er beispielsweise andere belastete – etwa seinen Bekannten, der veranlasst hatte, dass die Zahlungen über Konten in Liechtenstein verschleiert wurden.
Harders Anwälte stellten ebenfalls die Kooperationsbereitschaft ihres Mandanten in den Vordergrund: Der Heidelberger Investor habe nicht nur schon vor Beginn der Verhandlung gestanden, sondern auch ohne Zwang mit Fraport eine Entschädigungszahlungen ausgehandelt. Harders schwierige persönliche Situation kam ebenfalls zur Sprache: Der Prozess sei von Anfang an bundesweit von der Presse begleitet worden. Außerdem hätte es Informanten geben müssen. "Es wurde schon über Push-up-Nachrichten verbreitet, dass Herr Harder festgenommen wurde, als er noch beim Haftrichter saß", so der Anwalt. Das habe dessen Geschäfts- wie Privatleben stark belastet. "Seine Frau hat deswegen Deutschland verlassen", so der Anwalt. Harder ist mit Schwimm-Ikone Franziska van Almsick liiert.
Am kommenden Mittwoch wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann halten die Anwälte von Makler Uwe S. und Investor Ardi Goldman ihre Plädoyers. Sie dürften weniger mit den Anträgen der Staatsanwaltschaft übereinstimmen – denn die hatte für beide Angeklagte Gefängnisstrafen gefordert: Für Uwe S. drei Jahre und vier Monate und für Goldman drei Jahre. Geldstrafen werden bei Haftstrafen nicht zusätzlich fällig. Aber Goldman – der erstmals ohne Hut im Gerichtssaal erschien – muss mit einer hohen Verfallszahlung rechnen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Investor 15,4 Millionen Euro Gewinn mit seiner Firma Cargoport in der CargoCity Süd gemacht hat. Von dieser Summe würden 1,5 Millionen Euro an Fraport als Entschädigung gehen – über 13,9 Millionen Euro könnte sich der Staat freuen.
4. November 2015, 10.30 Uhr
Christina Weber
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