Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Mittwoch das Urteil des VGH Kassel. Demnach sind Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr verboten. Die neue Landebahn ist laut Urteil hingegen rechtmäßig.
red /
Die Flugzeuge stehen weiterhin still am Frankfurter Flughafen. Zumindest von 23 bis 5 Uhr. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündete am Mittwochmorgen, dass das Meditationsergebnis dauerhaft wieder hergestellt werden müsse. Die 17 Ausnahmeflüge, die das Land Hessen dem Flughafen vorübergehend zugestanden hatte, werden auch in Zukunft nicht mehr in Frankfurt starten oder landen dürfen. Die sogenannten Randzeiten von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr müssen erneut überprüft werden, meint das Gericht. Laut Planfeststellungsverfahren waren in diesen bis zu 150 Flügen zulässig. Die Richter mahnten das Land, für die Flüge müsse eine Notwendigkeit bestehen, damit sie starten und landen dürfen. Das maximale Aufkommen wird ab sofort auf 133 Flugbewegungen gesenkt.
Der Bau der Nordwest-Landebahn, welcher der Anstoß für die Proteste waren, war nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtshofs hingegen zulässig. Insgesamt bestätigte das Gericht also das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshof (VGH). Das Planfeststellungsverfahren zum Flughafen muss nun um ein Ergänzungsverfahren korrigiert werden. Einen festgelegten Zeitraum gibt es dafür nicht. Die Frankfurter Bürgerinitiativen hatten bereits angekündigt, auch weiterhin montags am Airport zu demonstrieren.