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Quarantäne-Regelung

Kein Lohnersatz mehr für Ungeimpfte

Ungeimpfte, die auf behördliche Anordnung in Quarantäne müssen, sollen künftig keine Lohnentschädigung mehr bekommen. Auch in Hessen gilt der Beschluss ab dem 1. November; Kritik kommt von den Linken im Landtag.
Bislang galt: Wer in Quarantäne musste, bekam seinen Lohn aushilfsweise weiterhin vom Staat bezahlt. Dies soll künftig nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger gelten. Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom Mittwoch erhalten Ungeimpfte, für die eine Impf-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt, keine staatliche Lohnersatzleistung mehr, wenn sie auf Anordnung der Behörden als Kontaktperson oder aufgrund der Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne müssen.

Auch in Hessen soll der Beschluss der GMK ab dem 1. November gelten. „Es ist mittlerweile ausreichend Impfstoff vorhanden, sodass alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. Deshalb besteht auch rechtlich gar keine Möglichkeit mehr, ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Quarantänefall weiter zu entschädigen“, teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) mit. Er hatte diesen Schritt bereits Mitte August angekündigt. Bis zum Stichtag bliebe nun noch ausreichend Zeit, um zwei Impfdosen – wie bei den Vakzinen von Biontech und Moderna notwendig – verabreicht zu bekommen.

Das Ende der Verdienstausfallentschädigung sei „folgerichtig“, ergänzte auch Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen). „Lockerungen mitzunehmen, die für alle durch das Impfen möglich werden, sich aber selbst nicht an der Impfsolidarität zu beteiligen, kann eine Gesellschaft dauerhaft nicht akzeptieren“, so Klose.

Kritik kam im Anschluss an die Entscheidung vonseiten der Linken-Fraktion im Hessischen Landtag. Es sei der falsche Weg, Druck auf Ungeimpfte aufzubauen, indem man die Existenzsicherung ganzer Familien gefährde, teilte Christiane Böhm, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion mit und betonte, dass es stattdessen „Überzeugungsarbeit und Aufklärung“ benötige. „Wer kurz vor der Pleite steht, wird auch gegen die Anweisungen des Gesundheitsamtes lieber weiter zur Arbeit gehen und seinem Arbeitgeber den positiven Test verschweigen. Das ist sicher nicht das gewünschte Ergebnis.“
 
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23. September 2021, 11.34 Uhr
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