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Prozess CargoCity Süd

Zwischen Komödie und Psychoterror

Bereits zum dritten Mal wurde der Polizeibeamte Harald R. beim Prozess um CargoCity Süd vernommen. Außerdem regte der Richter an, das Verfahren zu beschränken. Er würden dann drei von acht Anklagepunkte wegfallen.
Es war die 16. Runde im Prozess um die Korruptionsaffäre bei CargoCity Süd, die dritte für Harald R. Denn Richter Christopher Erhard lud den Polizeibeamten erneut als Zeuge. Es hat einen triftigen Grund, dass Harald R. so oft vor Gericht erscheint. Vor Prozessbeginn hatte er, gemeinsam mit Staatsanwaltschaft und Steuerfahnder, den früheren Fraport-Manager Volker A. vernommen. Dieser ist der einzige Angeklagte, der bislang die Aussage verweigert. Somit sind seine früheren Angaben zur Sache für den Richter umso relevanter. Das Problem: Die Vernehmung von Volker A. ist schon Jahre her, daher waren die Erinnerungen von Harald R. oft lückenhaft.

Der Richter hielt dem Polizeibeamten immer wieder Passagen aus dem Vernehmungsprotokoll vor – in der Hoffnung, Harald R. könne sich an weitere Details erinnern. Es ging dabei auch um die Rolle von Ardi Goldman. Wie schon in vorherigen Aussagen bestätigte Harald R. erneut, dass der Investor von Schmiergeldzahlungen an den Makler Uwe S. und Fraport-Manager Volker A. gewusst habe muss. Das geht aus den Aussagen des früheren Fraport-Mitarbeiters hervor. Goldman habe die Schmiergeldzahlungen toleriert, aber es habe ihm nicht gefallen. „Ich hatte den Eindruck, dass es ihm unangenehm ist“, so die Aussage von Volker A. Darüber hinaus hatte er ausgesagt, Goldman als „positiven Part des Ganzen empfunden zu haben“ und dass die Initiative, sich bestechen zu lassen, von Makler Uwe S. ausgegangen sei. Der Frankfurter Investor bestreitet die Vorwürfe gegen ihn.

Anders sah es offenbar bei Investor Jürgen Harder aus. Er soll sinngemäß gesagt haben: „Ich zahle eine Million Euro für ein Grundstück bei CargoCity Süd. Damit könnt ihr machen, was ihr wollt.“ Am Ende verweigerte er jedoch die Zahlungen, was letztendlich zu einem Zivilprozess zwischen Uwe S. und ihm führte. „Harder hat versucht, mich da mit reinzuziehen“, so die Aussage von Volker A. Er habe sich etwa mit ihm verabredet und ohne Ankündigung auch Uwe S. dazu bestellt. Bei diesem Treffen wollte er dem Makler dann klar machen, dass er kein Geld bekommen wird – der frühere Fraport-Manager sollte ihm dabei Rückendeckung geben. Im Protokoll sprach Volker A. von einem regelrechten „Psychoterror“.

Auch frühere Aussagen von Kai B., dem Geschäftspartner von Jürgen Harder, wurden unter die Lupe genommen. Laut eines Vernehmungsprotokolls hatte er die Verhandlungen mit Makler Uwe S. und dem früheren Fraport-Manager Volker A. als „Slapstick“, sprich als Komödie oder Klamauk, bezeichnet. Denn es sei nie offen gesagt worden, dass die beiden gemeinsame Sache machen und sich das Schmiergeld teilen. Bei einem Treffen habe sich der Makler nicht auf eine bestimmte Summe festlegen lassen, ohne mit seinem Geschäftspartner Rücksprache zu halten. „Es war so klar, dass dieser Geschäftspartner gerade mit uns am Tisch sitzt“, so die Angaben von Kai B. Sinngemäß hätte er ausgesagt, „wir haben und alle einen gegrinst, weil wir wussten, dass Volker A. der Partner ist“, berichtete Polizeibeamte Harald R.

Makler Uwe S. lies zu Beginn des Prozesstages von seinem Anwalt eine Erklärung verlesen. In der war aufgelistet, wie viel Arbeit er in die Projekte bei CargoCity Süd gesteckt hatte. Damit wollte er belegen, nicht nur ein "Durchlauferhitzer" gewesen zu sein, der Geld kassierte aber nichts geleistet habe. Es war die Rede von 5000 Arbeitsstunden.

Außerdem gab es gute Nachrichten für Harder und Uwe S.: Das Verfahren könnte unter Umständen teilweise eingestellt werden. Zumindest regte Richter Christopher Erhard an, die Anklage um drei Punkte zu beschränken. Bei diesen Komplexen handelt es sich einmal um Immobiliengeschäfte von Harder auf dem Mönchhof-Gelände. Die beiden weiteren Punkte behandeln den Prozessbetrug um den Zivilprozess zwischen Uwe S. und Harder. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, da der Makler versucht haben soll, sein Schmiergeld einzuklagen. Ob das Verfahren aber tatsächlich beschränkt wird, liegt in den Händen der Staatsanwaltschaft. Denn nur sie kann den Antrag einreichen, der Richter darf lediglich eine Empfehlung aussprechen.

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2. Juni 2015, 17.20 Uhr
Christina Weber
 
 
 
 
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