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Prozess CargoCity Süd

Goldmans Trumpf im Ärmel

Beim CargoCity Süd-Prozess gab Ardi Goldman erneut eine Erklärung ab. Dabei setzte er auf einen neuen Aspekt: Er habe weit weniger gezahlt als die ortsübliche Maklerprovision, daher habe das keine Bestechung sein können.
Es war am Dienstag die letzte Verhandlung vor der Sommerpause, inzwischen schon die 24. Anfang August werden lediglich noch einige Dokumente verlesen. Danach geht der Prozess um die Korruptionsaffäre bei CargoCity Süd erst Anfang September weiter. Relativ schnell könnte dann die Verlesung der Plädoyers auf dem Programm stehen. Bevor sich aber alle Prozessbeteiligten für ein paar Wochen voneinander verabschiedeten, nutzte Investor Ardi Goldman die Gelegenheit für eine Erklärung. Schon mehrfach hatte der Angeklagte – dem Bestechung vorgeworfen wird – auf diese Weise versucht, seine Unschuld zu belegen.

Goldmans Argumentation konzentrierte sich dabei meist auf einem Punkt: Er habe sehr gute Kontakte zur oberen Geschäftsebene der Fraport gehabt. Daher habe er es nicht nötig gehabt, den ehemaligen Fraport-Manager Volker A. – der ebenfalls angeklagt ist – zu bestechen. An diesem Tag schlug der Investor aber in eine neue Kerbe: die Höhe der gezahlten Maklerprovision. Laut Staatsanwaltschaft soll das ein getarntes Schmiergeld gewesen sein, dass sich Volker A. und der Makler Uwe S. geteilt haben. Für die Vermittlung des Grundstücks in der CargoCity Süd, auf dem Goldman das Logistikzentrum Cargoport für die Lufthansa Cargo gebaut hat, habe er 1,3 Millionen Euro an Uwe S. gezahlt. Die ortsübliche Maklerprovision läge für ein Grundstück dieser Größenordnung aber bei 2,5 bis 3,5 Millionen Euro. Für Goldman der klare Beweis, dass die gezahlte Summe keine Bestechung gewesen sein kann – schließlich habe er weit weniger als die gängige Provision bezahlt. Um die Aussage zu belegen, beantragte Rainer Nickel, Prozessbevollmächtigter der Cargoport, vier Zeugen zu hören. Alle vier sind Makler, die bestätigen sollen, dass die angegebenen Summen stimmen.

Auch kritisierte der Frankfurter Investor die Staatsanwaltschaft in seiner Erklärung. Es sei nie „ergebnisoffen“ ermittelt worden, sagte er. Zeugen, die zu seinen Gunsten hätten aussagen können, seien nicht geladen worden. Außerdem sei es „nicht nachvollziehbar, warum Uwe S. beschützt wird und Straftaten nicht weiter verfolgt werden“, so Goldman. Dabei spielte er auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung ab. Denn Volker A. wurde deswegen angeklagt – er habe das angebliche Schmiergeld nicht versteuert, so der Vorwurf. Uwe S. sei wegen diesem Punkt aber nicht angeklagt worden.

Zu Beginn der Verhandlung war ein früherer hochrangiger Angestellter der Fraport, Herbert M., geladen. Allerdings konnte er kaum hilfreiche Angaben machen. Obwohl der Richter sowie die Anwälte eine Vielzahl von Fragen stellten. Herbert Ms. häufigste Antwort lautete: „Dazu habe ich in der Tat keine Erinnerung mehr“, dicht gefolgt von „das weiß ich nicht mehr konkret“. Der Fraport-Manager sei in seiner Position mit vielen Details nicht betraut gewesen. Die Ereignisse liegen schon mehrere Jahre in der Vergangenheit.
 
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22. Juli 2015, 11.10 Uhr
Christina Weber
 
 
 
 
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