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Prozess CargoCity Süd
Dubiose Freundschaftsdienste
Makler Uwe S. habe Ardi Goldman angeboten, vier Jahre für ihn in den Knast zu gehen. Dafür sollte der Investor vier Millionen Euro in bar in einer Plastiktüte übergeben. Das sagte Goldman am Dienstag vor Gericht aus.
Dieser Punkt war schon öfter Bestandteil der Verhandlung um die Korruptionsaffäre bei CargoCity Süd: Makler Uwe S. soll dem Immobilienentwickler Ardi Goldman angeboten haben, für ihn in den Knast zu gehen – gegen Bares. Auch am Dienstag, am 17. Verhandlungstag, ging es darum. Genauer gesagt, um die Frage, ob das ein konkretes Angebot war oder nur eine schlichte Information nach dem Motto: „Übrigens, wenn man für einen anderen in den Knast geht, bekommt man für ein Jahr eine Million Euro.“
Geladen waren zwei Polizeibeamte. Sie hatten vor Beginn des Prozesses den Immobilienkaufmann Andreas P. vernommen, der vor Gericht die Aussage verweigert hatte. Andreas P. war nicht nur Geschäftspartner von Goldman und Uwe S., nach eigenen Angaben sei er auch ein guter Freund des Maklers und ein guter Bekannter des Investors. Und er soll zwischen beiden vermittelt haben, als bereits gerichtliche Kontaktsperre bestand. Daher rührt auch, dass er von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Denn er hätte sich selbst belasten müssen. Die Sprache war von zwei Treffen zwischen Goldman und Uwe S., die er arrangiert habe, sowie dem Treffen allein zwischen ihm und Goldman, bei dem es um das vermeintliche Angebot gegangen sein soll.
Laut der Polizeibeamtin Anna-Katharina B. habe der Immobilienkaufmann beim Verhör gesagt, er habe Goldman kein konkretes Angebot unterbreitet. Er habe es dem Investor lediglich mal mitteilten sollen, wie teuer ein Jahr Knast sei. Öfter sei dann nachgefragt worden, warum er überhaupt als Bote fungiert habe, erzählte Anna-Katharina B. „Einem guten Freund rät man doch von so einer absurden Idee ab“, sagte sie. Dennoch sei Andreas P. bei seiner Version geblieben, er habe Uwe S. eben einen Freundschaftsdienst erwiesen. Über den Inhalt der beiden anderen Treffen wisse er nichts, das habe ihn gar nicht interessiert. Der Polizist Wolf K. hat ihm das offenbar nicht abgenommen. „Das war für mich schon sehr lebensfremd. Aber ich kann ja niemanden zwingen, etwas anderes zu sagen“, sagte er.
Goldman wollte diese Darstellung jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen und gab spontan eine Erklärung ab. „Natürlich war das ein Angebot“, sagte er. Und tischte dem Richter noch weitere Details auf. Uwe S. wollte das Geld gerne in bar haben, es sollte in einer Tüte überreicht werden. Außerdem sei der Makler nicht von einem sondern von vier Jahren Haft ausgegangen. “Ich sollte also vier Millionen Euro von der Bank abheben und in einer Plastiktüte irgendwo deponieren. Das ist doch völlig verrückt“, so Goldman. Er sei auf diesen Vorschlag natürlich gar nicht eingegangen. Dafür habe es ja auch keinen Grund gegeben. Goldman beteuert weiterhin seine Unschuld. Im Vernehmungsprotokoll von Andreas P. ist Goldmans Reaktion ähnlich dargestellt. Er habe den Vorschlag als völlig absurd abgetan.
Im Protokoll stehe auch, dass Goldman Andreas P. gefragt hat, ob er vor Gericht die Wahrheit sagen würde. Auch zu diesem Punkt äußerte sich der Investor. Er habe diese Frage gestellt, aber nicht etwa, weil er etwas verbergen wolle. „Wir hatten überlegt, Andreas P. als Zeuge zu laden. Aber ich war mir nicht sicher, ob er wegen der Freundschaft zu Uwe S. die Wahrheit sagen würde“, erklärte er. Nun sei bei der Vernehmung vor Prozessbeginn genau das eingetreten, was er befürchtet habe. „Er hat nur die halbe Wahrheit erzählt, um seinen Freund zu schützen.“
Anfang der Woche gab es ein Gespräch abseits der Hauptverhandlung zwischen dem Richter und den Anwälten. Hierbei sei es um einen möglichen Wertersatzverfall gegangen, berichtete Richter Christopher Erhard. Unter diesem Begriff versteht man, dass Geld zurückgezahlt werden muss, das aus illegalen Geschäften stammt. Die Anwälte hätten nun Gelegenheit, begründete Einwände gegen die Zahlungen vorzubringen, so Erhard.
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Geladen waren zwei Polizeibeamte. Sie hatten vor Beginn des Prozesses den Immobilienkaufmann Andreas P. vernommen, der vor Gericht die Aussage verweigert hatte. Andreas P. war nicht nur Geschäftspartner von Goldman und Uwe S., nach eigenen Angaben sei er auch ein guter Freund des Maklers und ein guter Bekannter des Investors. Und er soll zwischen beiden vermittelt haben, als bereits gerichtliche Kontaktsperre bestand. Daher rührt auch, dass er von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Denn er hätte sich selbst belasten müssen. Die Sprache war von zwei Treffen zwischen Goldman und Uwe S., die er arrangiert habe, sowie dem Treffen allein zwischen ihm und Goldman, bei dem es um das vermeintliche Angebot gegangen sein soll.
Laut der Polizeibeamtin Anna-Katharina B. habe der Immobilienkaufmann beim Verhör gesagt, er habe Goldman kein konkretes Angebot unterbreitet. Er habe es dem Investor lediglich mal mitteilten sollen, wie teuer ein Jahr Knast sei. Öfter sei dann nachgefragt worden, warum er überhaupt als Bote fungiert habe, erzählte Anna-Katharina B. „Einem guten Freund rät man doch von so einer absurden Idee ab“, sagte sie. Dennoch sei Andreas P. bei seiner Version geblieben, er habe Uwe S. eben einen Freundschaftsdienst erwiesen. Über den Inhalt der beiden anderen Treffen wisse er nichts, das habe ihn gar nicht interessiert. Der Polizist Wolf K. hat ihm das offenbar nicht abgenommen. „Das war für mich schon sehr lebensfremd. Aber ich kann ja niemanden zwingen, etwas anderes zu sagen“, sagte er.
Goldman wollte diese Darstellung jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen und gab spontan eine Erklärung ab. „Natürlich war das ein Angebot“, sagte er. Und tischte dem Richter noch weitere Details auf. Uwe S. wollte das Geld gerne in bar haben, es sollte in einer Tüte überreicht werden. Außerdem sei der Makler nicht von einem sondern von vier Jahren Haft ausgegangen. “Ich sollte also vier Millionen Euro von der Bank abheben und in einer Plastiktüte irgendwo deponieren. Das ist doch völlig verrückt“, so Goldman. Er sei auf diesen Vorschlag natürlich gar nicht eingegangen. Dafür habe es ja auch keinen Grund gegeben. Goldman beteuert weiterhin seine Unschuld. Im Vernehmungsprotokoll von Andreas P. ist Goldmans Reaktion ähnlich dargestellt. Er habe den Vorschlag als völlig absurd abgetan.
Im Protokoll stehe auch, dass Goldman Andreas P. gefragt hat, ob er vor Gericht die Wahrheit sagen würde. Auch zu diesem Punkt äußerte sich der Investor. Er habe diese Frage gestellt, aber nicht etwa, weil er etwas verbergen wolle. „Wir hatten überlegt, Andreas P. als Zeuge zu laden. Aber ich war mir nicht sicher, ob er wegen der Freundschaft zu Uwe S. die Wahrheit sagen würde“, erklärte er. Nun sei bei der Vernehmung vor Prozessbeginn genau das eingetreten, was er befürchtet habe. „Er hat nur die halbe Wahrheit erzählt, um seinen Freund zu schützen.“
Anfang der Woche gab es ein Gespräch abseits der Hauptverhandlung zwischen dem Richter und den Anwälten. Hierbei sei es um einen möglichen Wertersatzverfall gegangen, berichtete Richter Christopher Erhard. Unter diesem Begriff versteht man, dass Geld zurückgezahlt werden muss, das aus illegalen Geschäften stammt. Die Anwälte hätten nun Gelegenheit, begründete Einwände gegen die Zahlungen vorzubringen, so Erhard.
10. Juni 2015, 12.00 Uhr
Christina Weber
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