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Prozess CargoCity Süd
Auch Harder und Staatsanwaltschaft legen Revision ein
Alle Prozessbeteiligten des Verfahrens um die Korruptionsaffäre bei CargoCity Süd hatten bis Dienstag Zeit, Revision einzulegen. Neben Ardi Goldman nutzen auch Jürgen Harder sowie die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel.
Vor gut einer Woche fiel das Urteil im Prozess um die Schmiergeldaffäre bei CargoCity Süd. Die Frist, um Revision gegen das Urteil von Richter Christopher Erhard (Foto) einzulegen, verstrich an diesem Dienstagabend. Investor Ardi Goldman, der zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde, legte schon kurz nach der Urteilsverkündung Revision ein. Dabei will er sich von seinen bisherigen Anwälten vertreten lassen. „Ich bin sehr zufrieden mit meiner Mannschaft und werde weiterhin mit ihr antreten“, so Goldman.
Er ist aber nicht der einzige, der das Urteil noch einmal überprüfen lassen will. „Auch Jürgen Harder und die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt“, sagt Jörn Immerschmitt, Sprecher des Landgerichts. Harder kam zwar mit einer Bewährungsstrafe davon, jedoch legte das Gericht ihm eine hohe Geldstrafe auf: sechs Millionen Euro. Die hofft der Heidelberger Immobilieninvestor nun wohl zu mindern.
Die Staatsanwaltschaft legte nur in einem Fall Revision ein – in Hinblick auf Ardi Goldman. Sie hatte für den Frankfurter Investor drei Jahre Haft gefordert, also vier Monate mehr als letztendlich verhängt wurden. „Oft ist das auch nur eine Formsache“, erklärt Nadja Niesen, Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Denn bisher liegt das Urteil noch nicht in Schriftform vor – durch eine vorsorgliche Revision halte man sich alle Mittel offen. Wenn die Staatsanwaltschaft das schriftliche Urteil geprüft und keine Einwände hat, werde die Revision nicht selten wieder zurückgezogen, erläutert Niesen.
Da das Verfahren vor dem Landgericht verhandelt wurde, bestand keine Möglichkeit in Berufung zu gehen. In diesem Fall wäre unter Umständen die Beweisaufnahme wieder aufgenommen worden. Bei einer Revision gelten die Erkenntnisse aus dem Ausgangsverfahren. Es wird lediglich überprüft, ob Fehler gemacht wurden. Die Aussichten stehen rein statistisch nicht gut. Von 100 Revisionen haben 90 überhaupt keine Chance, die restlichen zehn werden einer strengen Überprüfung unterzogen. Können Fehler aufgezeigt werden, nimmt der Generalbundesanwalt Stellung dazu und das Verfahren wird erneut an das Landgericht übergeben – jedoch an eine andere Strafkammer als beim Ausgangsverfahren. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Im Landgericht genießt Richter Erhard zudem den Ruf, sehr akribisch zu arbeiten. Daher seien seine Urteil so gut wie nie anfechtbar. Ein Sprecher des Landgerichts sprach von einer „außergewöhnlich geringen Quote“.
Er ist aber nicht der einzige, der das Urteil noch einmal überprüfen lassen will. „Auch Jürgen Harder und die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt“, sagt Jörn Immerschmitt, Sprecher des Landgerichts. Harder kam zwar mit einer Bewährungsstrafe davon, jedoch legte das Gericht ihm eine hohe Geldstrafe auf: sechs Millionen Euro. Die hofft der Heidelberger Immobilieninvestor nun wohl zu mindern.
Die Staatsanwaltschaft legte nur in einem Fall Revision ein – in Hinblick auf Ardi Goldman. Sie hatte für den Frankfurter Investor drei Jahre Haft gefordert, also vier Monate mehr als letztendlich verhängt wurden. „Oft ist das auch nur eine Formsache“, erklärt Nadja Niesen, Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Denn bisher liegt das Urteil noch nicht in Schriftform vor – durch eine vorsorgliche Revision halte man sich alle Mittel offen. Wenn die Staatsanwaltschaft das schriftliche Urteil geprüft und keine Einwände hat, werde die Revision nicht selten wieder zurückgezogen, erläutert Niesen.
Da das Verfahren vor dem Landgericht verhandelt wurde, bestand keine Möglichkeit in Berufung zu gehen. In diesem Fall wäre unter Umständen die Beweisaufnahme wieder aufgenommen worden. Bei einer Revision gelten die Erkenntnisse aus dem Ausgangsverfahren. Es wird lediglich überprüft, ob Fehler gemacht wurden. Die Aussichten stehen rein statistisch nicht gut. Von 100 Revisionen haben 90 überhaupt keine Chance, die restlichen zehn werden einer strengen Überprüfung unterzogen. Können Fehler aufgezeigt werden, nimmt der Generalbundesanwalt Stellung dazu und das Verfahren wird erneut an das Landgericht übergeben – jedoch an eine andere Strafkammer als beim Ausgangsverfahren. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Im Landgericht genießt Richter Erhard zudem den Ruf, sehr akribisch zu arbeiten. Daher seien seine Urteil so gut wie nie anfechtbar. Ein Sprecher des Landgerichts sprach von einer „außergewöhnlich geringen Quote“.
3. Dezember 2015, 12.02 Uhr
Christina Weber
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