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Pandemie
Hessen verschärft Corona-Maßnahmen
Strengere Regeln für Veranstaltungen, Hotspots und Ungeimpfte: Hessen verschärft ab Donnerstag die Corona-Maßnahmen. Für Personen, die die Auffrischungsimpfung erhalten haben, wird dagegen die 2G-Plus-Regelung gelockert.
Die Hessische Landesregierung hat am Dienstag ein weiteres Mal die Corona-Schutzmaßnahmen verschärft. „Die hohen Ansteckungszahlen und die zu erwartenden weiteren Fälle in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen machen jedoch weitere Schritte notwendig. Wenn wir nicht gegensteuern, droht weiterhin eine Überlastung des Gesundheitssystems“, begründete Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) die Entscheidung.
Konkret gelten folgende Regelungen ab dem kommenden Donnerstag, 16. Dezember, bis zum 13. Januar:
Ungeimpfte dürfen sich künftig in der Öffentlichkeit nur noch im Kreis des eigenen Haushalts und mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen – unabhängig von deren Impf- oder Genesenen-Status. Erleichterungen erwarten Personen mit Auffrischungsimpfungen; für sie entfällt die Testpflicht in 2G-Plus-Bereichen. An Silvester wird zudem wie im vergangenen Jahr auf öffentlichen Plätzen ein Böller- und Raketen-Verbot gelten.
Maskenpflicht im Freien bei Großveranstaltungen
Auch für Veranstaltungen wurden verschärfte Regeln beschlossen: So muss bei Großveranstaltungen im Freien mit mehr als 3000 Teilnehmenden in Zukunft Maske getragen werden – auch wenn Abstände eingehalten werden können. Bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen wird die Kapazität ab dem 251. Platz auf ein Viertel begrenzt. Das heißt: Die ersten 250 Plätze können voll ausgenutzt werden. Bei allen weiteren Plätzen darf nur noch jeder vierte Platz belegt werden.
Strengere Maßnahmen für Hotspots
Auch für sogenannte Hotspots sollen ab Donnerstag strengere Regeln gelten. Als Hotspot gilt ein Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Dort kann künftig ab dem vierten Tag ein Alkoholverbot an belebten Orten, eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone und eine 2G-Beschränkung für den Zutritt zum Weihnachtsmarkt gelten. Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Gastronomie gilt dann sowohl drinnen als auch draußen die 2G-Regel. Bei Veranstaltungen ab 3000 Teilnehmenden gilt auch im Freien die 2G-Plus-Regel. Private Feiern können zudem im Innenbereich auf 50 Personen und im Außenbereich auf 200 Personen begrenzt werden. Außerdem können Clubs und Bordelle wieder geschlossen werden.
Konkret gelten folgende Regelungen ab dem kommenden Donnerstag, 16. Dezember, bis zum 13. Januar:
Ungeimpfte dürfen sich künftig in der Öffentlichkeit nur noch im Kreis des eigenen Haushalts und mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen – unabhängig von deren Impf- oder Genesenen-Status. Erleichterungen erwarten Personen mit Auffrischungsimpfungen; für sie entfällt die Testpflicht in 2G-Plus-Bereichen. An Silvester wird zudem wie im vergangenen Jahr auf öffentlichen Plätzen ein Böller- und Raketen-Verbot gelten.
Maskenpflicht im Freien bei Großveranstaltungen
Auch für Veranstaltungen wurden verschärfte Regeln beschlossen: So muss bei Großveranstaltungen im Freien mit mehr als 3000 Teilnehmenden in Zukunft Maske getragen werden – auch wenn Abstände eingehalten werden können. Bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen wird die Kapazität ab dem 251. Platz auf ein Viertel begrenzt. Das heißt: Die ersten 250 Plätze können voll ausgenutzt werden. Bei allen weiteren Plätzen darf nur noch jeder vierte Platz belegt werden.
Strengere Maßnahmen für Hotspots
Auch für sogenannte Hotspots sollen ab Donnerstag strengere Regeln gelten. Als Hotspot gilt ein Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Dort kann künftig ab dem vierten Tag ein Alkoholverbot an belebten Orten, eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone und eine 2G-Beschränkung für den Zutritt zum Weihnachtsmarkt gelten. Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Gastronomie gilt dann sowohl drinnen als auch draußen die 2G-Regel. Bei Veranstaltungen ab 3000 Teilnehmenden gilt auch im Freien die 2G-Plus-Regel. Private Feiern können zudem im Innenbereich auf 50 Personen und im Außenbereich auf 200 Personen begrenzt werden. Außerdem können Clubs und Bordelle wieder geschlossen werden.
15. Dezember 2021, 11.19 Uhr
Elena Zompi
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