Ein Spielhallenbetreiber im Frankfurter Bahnhofsviertel hatte vor einem Vierteljahr in seinen beiden Spielhallen illegale Glücksspielautomaten, so genannte "Fun-Games" aufgestellt. Bei den Geräten, die wie Geldspielautomaten in Casinos aussehen, soll es sich nach Meinung mancher Automatenhersteller um harmlose Unterhaltungsspielgeräte handeln - schließlich sei keine Barauszahlung von Gewinnen möglich. Tatsächlich können an diesen Apparaten über den Umweg von Punktespeichern satte Gewinne, aber auch hohe Verluste eingefahren werden. So war es Spielern möglich, bis zu 6.000 Euro in der Stunde zu verspielen.
Nachdem die Stadtpolizei in mehreren Spielhallen im Bahnhofsviertel fündig wurde, untersagte das Ordnungsamt den Betrieb der Fun-Games. Das hiergegen eingelegte Rechtsmittel eines betroffenen Spielhallenbetreibers blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigte in einem aktuellen Beschlussdas Vorgehen der Stadt.
Sicherheitsdezernent Boris Rhein (CDU): "Dies ist ein überaus wichtiger Schritt im Kampf gegen die Spielsucht. Ich habe deshalb mit dem Ordnungsamt vereinbart, dass die Beamten der Stadtpolizei bei ihren Kontrollen von Spielhallen, Gaststätten und anderen Einrichtungen auf die Fun-Games-Automaten ein besonderes verstärktes Augenmerk richten werden."
Auch andere Städte untersagen die Aufstellung und den Betrieb derartiger Geräte. Auch die seit 2006 gültige, neugefasste Spieleverordnung verbietet Geräte die einen Rückgewinn von Spieleinsätzen ermöglichen, über eine Risikotaste die Gewinnchancen erhöhen lassen, durch Punktegewinne kostenloses Weiterspielen ermöglichen sowie über eine Highscore-Punkteanzeige verfügen, da anhand dieser Punkteanzeige Gewinnauszahlungen möglich werden.
Quelle: PIA/ Stadt Frankfurt, Foto: photocase/Budin