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Neun Stunden Corona-Gipfel
Öffnungsstrategie in fünf Schritten
Der Lockdown in Deutschland geht erneut in die Verlängerung – jedoch mit ersten Lockerungen je nach Infektionslage. Darauf haben sich Bund und Länder am Mittwochabend nach langwierigen Gesprächen geeinigt. Zusätzlich soll es kostenlose Schnelltests für alle geben.
Wie geht es in Deutschland weiter in der Corona-Krise? Nach langwierigen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am Mittwochabend auf eine erneute Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März geeinigt. Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gegen Mitternacht verkündete, soll es dabei jedoch viele Öffnungsmöglichkeiten – je nach Infektionslage vor Ort – geben. Merkel teilte mit, Deutschland stehe an der Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie, nun gelte es, „die nächsten Schritte klug zu gehen“, um nicht wieder zurückgeworfen zu werden.
Konkret vereinbart wurde ein Stufenplan samt „Notbremse“. Zunächst sollen ab dem 8. März die Kontaktbeschränkungen gelockert werden, es dürfen sich wieder zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Dann tritt auch die zweite Stufe in Kraft, bei der die bundesweite Öffnung von Buchhandlungen, Blumengeschäften sowie Gartencentern erlaubt wird. Auch Fahr- und Flugschulen könnten ihren Betrieb unter strengen Auflagen wieder aufnehmen. Phase 1 beinhaltet die Öffnung der Friseure, Schulen und Kitas und gilt bereits seit dem 1. März.
Lockerungen nach Inzidenz
Die nächsten Schritte sind abhängig von den regionalen Entwicklungen: Liegt der Inzidenzwert in einer Region unter 50, können erste Lockerungen im Einzelhandel vorgenommen werden. Darüber hinaus könnten Museen, Galerien, Zoos, Botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Sport im Außenbereich soll – kontaktfrei und mit bis zu zehn Personen – wieder möglich sein. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 werden die Maßnahmen verschärft: Es gilt „Click & Meet“, Terminbuchungen werden für Kultureinrichtungen notwendig, sportliche Aktivitäten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt. Steigt die Sieben-Tages-Inzidenz jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen in einer Region oder einem Bundesland auf über 100, so soll ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die sogenannte Notbremse in Kraft treten: es gelten dann wieder die Regeln, die bis zum 7. März gültig waren.
Bei konstant niedrigen Zahlen könnte 14 Tage später, jedoch frühestens ab dem 22. März, der vierte Öffnungsschritt in Kraft treten. Auch hier gilt wieder das Gebot der Inzidenz. Unter 50: Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen öffnen, Sport darf kontaktfrei im Innen- und mit Kontakt im Außenbereich stattfinden. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 sind laut Beschlusspapier tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests notwendig.
Die letzte Stufe könnte dann wiederum frühestens ab dem 5. April einsetzen. Zuvor wollen Bund und Länder jedoch am 24. März erneut zusammenkommen. Dann sollen weitere Beschlüsse über die Bereiche Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels getroffen werden. Kontakte am Arbeitsplatz sollen jedoch weiterhin reduziert werden. Folglich soll laut Merkel die Verordnung zum Arbeiten im Homeoffice bis zum 30. April verlängert werden, sofern es die jeweiligen Tätigkeiten zuließen.
Foto: Bundesregierung
Ab April: Impfungen beim Hausarzt möglich
Für Ende März/Anfang April sei zudem die nächste Phase der Impfstrategie vorgesehen, heißt es in dem Beschlusspapier der Bundesregierung. In dieser Phase sollen auch Haus- und Fachärztinnen und -ärzte in ihren Praxen in die Impfkampagne eingebunden werden. Eine entsprechende Verordnung soll noch im März verabschiedet werden.
Schnelltests im Einzelhandel
Bis allen Menschen in Deutschland eine Impfung angeboten werden kann, stellten regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um sichere Kontakte zu ermöglichen, heißt es seitens Bund und Ländern. Konkret soll mindestens ein Schnelltest pro Person und Woche möglich sein. „Dieses Angebot gilt ab dem 8. März, und die entsprechenden Testzentren werden vor Ort dafür zur Verfügung gestellt“, so Merkel. Die anfallenden Kosten dafür übernehme der Bund. Zusätzlich ist vorgesehen, dass auch sogenannte Selbsttests flächendeckend eingeführt werden. Diese sollen bald frei in Apotheken und anderen Geschäften zu kaufen sein.
Corona-Kabinett am Donnerstag
Wie die Beschlüsse ab sofort in Hessen konkret umgesetzt werden, darüber will heute das Corona-Kabinett des Landes entscheiden. Im Anschluss wird sich Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) äußern. Er begrüße jedoch die Ergebnisse des Corona-Gipfels, wie es in einer Mitteilung heißt. „Worauf wir uns von Seiten der Länder mit dem Bund verständigt haben, ist ein Kompromiss“, so Bouffier. „Denn wir müssen weiterhin vorsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gefährden. Für uns ist von Bedeutung, dass sich wichtige Teile des hessischen Perspektivplans in dem Beschluss wiederfinden.“
Konkret vereinbart wurde ein Stufenplan samt „Notbremse“. Zunächst sollen ab dem 8. März die Kontaktbeschränkungen gelockert werden, es dürfen sich wieder zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Dann tritt auch die zweite Stufe in Kraft, bei der die bundesweite Öffnung von Buchhandlungen, Blumengeschäften sowie Gartencentern erlaubt wird. Auch Fahr- und Flugschulen könnten ihren Betrieb unter strengen Auflagen wieder aufnehmen. Phase 1 beinhaltet die Öffnung der Friseure, Schulen und Kitas und gilt bereits seit dem 1. März.
Lockerungen nach Inzidenz
Die nächsten Schritte sind abhängig von den regionalen Entwicklungen: Liegt der Inzidenzwert in einer Region unter 50, können erste Lockerungen im Einzelhandel vorgenommen werden. Darüber hinaus könnten Museen, Galerien, Zoos, Botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Sport im Außenbereich soll – kontaktfrei und mit bis zu zehn Personen – wieder möglich sein. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 werden die Maßnahmen verschärft: Es gilt „Click & Meet“, Terminbuchungen werden für Kultureinrichtungen notwendig, sportliche Aktivitäten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt. Steigt die Sieben-Tages-Inzidenz jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen in einer Region oder einem Bundesland auf über 100, so soll ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die sogenannte Notbremse in Kraft treten: es gelten dann wieder die Regeln, die bis zum 7. März gültig waren.
Bei konstant niedrigen Zahlen könnte 14 Tage später, jedoch frühestens ab dem 22. März, der vierte Öffnungsschritt in Kraft treten. Auch hier gilt wieder das Gebot der Inzidenz. Unter 50: Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen öffnen, Sport darf kontaktfrei im Innen- und mit Kontakt im Außenbereich stattfinden. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 sind laut Beschlusspapier tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests notwendig.
Die letzte Stufe könnte dann wiederum frühestens ab dem 5. April einsetzen. Zuvor wollen Bund und Länder jedoch am 24. März erneut zusammenkommen. Dann sollen weitere Beschlüsse über die Bereiche Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels getroffen werden. Kontakte am Arbeitsplatz sollen jedoch weiterhin reduziert werden. Folglich soll laut Merkel die Verordnung zum Arbeiten im Homeoffice bis zum 30. April verlängert werden, sofern es die jeweiligen Tätigkeiten zuließen.
Foto: Bundesregierung
Ab April: Impfungen beim Hausarzt möglich
Für Ende März/Anfang April sei zudem die nächste Phase der Impfstrategie vorgesehen, heißt es in dem Beschlusspapier der Bundesregierung. In dieser Phase sollen auch Haus- und Fachärztinnen und -ärzte in ihren Praxen in die Impfkampagne eingebunden werden. Eine entsprechende Verordnung soll noch im März verabschiedet werden.
Schnelltests im Einzelhandel
Bis allen Menschen in Deutschland eine Impfung angeboten werden kann, stellten regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um sichere Kontakte zu ermöglichen, heißt es seitens Bund und Ländern. Konkret soll mindestens ein Schnelltest pro Person und Woche möglich sein. „Dieses Angebot gilt ab dem 8. März, und die entsprechenden Testzentren werden vor Ort dafür zur Verfügung gestellt“, so Merkel. Die anfallenden Kosten dafür übernehme der Bund. Zusätzlich ist vorgesehen, dass auch sogenannte Selbsttests flächendeckend eingeführt werden. Diese sollen bald frei in Apotheken und anderen Geschäften zu kaufen sein.
Corona-Kabinett am Donnerstag
Wie die Beschlüsse ab sofort in Hessen konkret umgesetzt werden, darüber will heute das Corona-Kabinett des Landes entscheiden. Im Anschluss wird sich Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) äußern. Er begrüße jedoch die Ergebnisse des Corona-Gipfels, wie es in einer Mitteilung heißt. „Worauf wir uns von Seiten der Länder mit dem Bund verständigt haben, ist ein Kompromiss“, so Bouffier. „Denn wir müssen weiterhin vorsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gefährden. Für uns ist von Bedeutung, dass sich wichtige Teile des hessischen Perspektivplans in dem Beschluss wiederfinden.“
4. März 2021, 10.55 Uhr
sie
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23. November 2024
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