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NSU 2.0
GdP-Vorsitzender: Keine rechten Netzwerke in der Polizei
Nach der gemeinsamen Erklärung einiger Empfängerinnen von Drohbriefen des NSU 2.0 spricht der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei von einem Generalverdacht. Es gebe keine Beweise, dass Polizeibeschäftigte für die Drohschreiben verantwortlich seien.
Vor dem Urteil im Prozess um die Drohschreiben des „NSU 2.0“ hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hessen die Kritik einiger Drohbrief-Empfängerinnen zurückgewiesen. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten Seda Başay-Yıldız, İdil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler (Die Linke) und Hengameh Yaghoobifarah unter anderem erklärt, dass die Drohserie noch nicht vollständig aufgeklärt und vor allem die Frage nach der Rolle der Beamten im ersten Polizeirevier in Frankfurt ungeklärt sei.
Jens Mohrherr, Vorsitzender der GdP, erklärte am Mittwoch, es gebe vonseiten der Gewerkschaft „nicht ansatzweise Bedenken“ an den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Gerichtsbarkeit. „Keinesfalls hegen wir Zweifel an unserem Rechtsstaat und vertrauen darauf, dass Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden tadellos ihre Arbeit verrichtet haben“, so Mohrherr. Es sei nunmehr klar, „wer die Palette an Drohmails verfasst und versendet hat“. Dafür, dass Polizeibeschäftigte für die Drohbriefe verantwortlich seien, habe es bisher keine Beweise gegeben.
Die sechs Empfängerinnen der Drohbriefe forderten im Vorfeld der Urteilssprechung vom Gericht, zu signalisieren, dass die hessische Polizei auch im Falle einer Verurteilung des Angeklagten Alexander M. nicht entlastet sei. „Mit dem Urteil ist kein Freispruch für rechte Netzwerke in der Polizei verbunden“, hieß es in der Erklärung. Der GdP-Vorsitzende sprach nun von einem „Generalverdacht“, der sich bereits in der Vergangenheit breit gemacht hätte. „Es ist den ‚parlamentarischen und ministeriellen Anklägern‘ offensichtlich peinlich, dass der Angeklagte und nicht hessische Polizeibeschäftigte diese Schreiben verfasst und versendet haben. Es passt nicht in ihr Bild einer von deren vorverurteilten ‚rechten Polizei‘“, so Mohrherr. Es gebe aber keine rechten Netzwerke innerhalb der hessischen Polizei.
Das Urteil im Prozess um den „NSU 2.0“ soll am Donnerstag am Landgericht Frankfurt fallen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt siebeneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten Alexander M. gefordert. Dieser bestreitet seine Schuld.
Jens Mohrherr, Vorsitzender der GdP, erklärte am Mittwoch, es gebe vonseiten der Gewerkschaft „nicht ansatzweise Bedenken“ an den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Gerichtsbarkeit. „Keinesfalls hegen wir Zweifel an unserem Rechtsstaat und vertrauen darauf, dass Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden tadellos ihre Arbeit verrichtet haben“, so Mohrherr. Es sei nunmehr klar, „wer die Palette an Drohmails verfasst und versendet hat“. Dafür, dass Polizeibeschäftigte für die Drohbriefe verantwortlich seien, habe es bisher keine Beweise gegeben.
Die sechs Empfängerinnen der Drohbriefe forderten im Vorfeld der Urteilssprechung vom Gericht, zu signalisieren, dass die hessische Polizei auch im Falle einer Verurteilung des Angeklagten Alexander M. nicht entlastet sei. „Mit dem Urteil ist kein Freispruch für rechte Netzwerke in der Polizei verbunden“, hieß es in der Erklärung. Der GdP-Vorsitzende sprach nun von einem „Generalverdacht“, der sich bereits in der Vergangenheit breit gemacht hätte. „Es ist den ‚parlamentarischen und ministeriellen Anklägern‘ offensichtlich peinlich, dass der Angeklagte und nicht hessische Polizeibeschäftigte diese Schreiben verfasst und versendet haben. Es passt nicht in ihr Bild einer von deren vorverurteilten ‚rechten Polizei‘“, so Mohrherr. Es gebe aber keine rechten Netzwerke innerhalb der hessischen Polizei.
Das Urteil im Prozess um den „NSU 2.0“ soll am Donnerstag am Landgericht Frankfurt fallen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt siebeneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten Alexander M. gefordert. Dieser bestreitet seine Schuld.
17. November 2022, 09.53 Uhr
loe
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22. November 2024
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