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NSU 2.0-Drohmails

Jutta Ditfurth: „Ich halte das von meiner Psyche fern“

Die Zuständigkeit der Ermittlungen zu den NSU 2.0-Schreiben scheint momentan keinen festen Platz zu finden. Doch die Bedrohungen nehmen nicht ab, auch Jutta Ditfuhrt erhielt erneut Drohmails. Innenminister Peter Beuth will sich am Dienstag vor dem Innenausschuss äußern.
Am Montag gab die Staatsanwaltschaft Frankfurt bekannt, dass sie das Ermittlungsverfahren „Drohmails“ an den Generalbundesanwalt zur Prüfung der Übernahme übergeben habe. Dabei bezieht sie sich auf das Gerichtsverfassungsgesetz. Das Schreiben sei am 10. Juli an den Generalbundesanwalt übersandt worden. Mehrere Medien berichteten allerdings ebenfalls am Montag, dass die Generalbundesanwaltschaft, sich nicht für Ermittlungen zu den Drohmails zuständig fühle. Strafverfolgung sei Sache der Länder. Sowohl die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner als auch weitere Politiker der Linken und der FDP hatten gefordert, die Ermittlungen an den Generalbundesanwalt weiterzugeben.

Am vergangenen Freitag wurde erneut eine Drohmail verschickt, die sich an den neuen Polizeipräsidenten Roland Ullmann richtete. Direkt bedroht wurden darin der Journalist Deniz Yücel und eine TAZ-Kolumnistin. Erhalten hatten das Drohschreiben unter anderem erneut die Linken-Politikerin Janine Wissler, die Kabarettistin Idil Baydar und der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) sowie mehrere hessische Polizeidienststellen, Medien und die Landespolitik.

Auch die Frankfurter Stadtverordnete Jutta Ditfurth (ÖkoLinX) erhielt sowohl in der Nacht von Sonntag auf Montag als auch in der Nacht von Montag auf Dienstag Drohmails. Diese hätten vor allem einen deutlich antisemitischen Grundton angeschlagen. Das erste Schreiben sei mit den Worten „Heil Hitler wünscht dir der ‚Nationalsozialistische Untergrund 2.0 – NSU'“ unterzeichnet gewesen, das zweite habe die Unterschrift „NSU 2.0 Der Führer Heil Hitler“ getragen. „Ich solle endlich lernen, ohne Überweisungen der Familie Rothschild auszukommen. Zudem sei ich eine Dienerin der Juden“, zitierte Ditfurth am Montag gegenüber dem JOURNAL FRANKFURT das erste Schreiben. Im zweiten Schreiben seien „martialische Schlachtungsarten“ beschrieben. Zudem werde Gewalt gegen Frauen angedroht.

Für Ditfurth seien die Drohschreiben kein großer Schock. „Ich halte das von meiner Psyche fern. Ich erlebe solche Bedrohungen seit den 80ern. Damals hatten Rechtsextreme in unserem Haus Feuer gelegt, in den 90ern kamen weiterhin Morddrohungen per Post“, so die ÖkoLinX-Politikerin. In bestimmten Städten, bei bestimmten Veranstaltungen und auf bestimmten Strecken nehme sie sich dann vorzugsweise von der Antifa gestellten Personenschutz mit. Am Dienstag habe sie die Drohbriefe an ihren Anwalt weitergegeben, der nun Strafanzeige und einen Strafantrag stelle. „Aber ich habe nicht das Vertrauen, dass die hessische Polizei fähig oder bereit ist, die Sache aufzuklären“, so Ditfurth.

Peter Beuth äußerte sich im Innenausschuss

Am Dienstag stellt sich Peter Beuth den Fragen des Landesparlaments in Bezug auf die Drohschreiben. Dabei wurde er unter anderem dazu befragt, wann diese verschickt wurden und wann die Daten der betroffenen Personen auf den Polizeicomputern abgerufen wurden. Außerdem wurde dargelegt, ob dienstrechtliche sowie strafrechtliche Maßnahmen gegenüber der Person, die zum Zeitpunkt des Abrufs der Daten von Janine Wissler eingeloggt war, getroffen wurden. Die FDP plante zudem Beuth auf das genaue Datum ansprechen, wann er erstmals von den Drohschreiben und von den Abfragen an den Polizeicomputern erfahren hat. Auch die Fraktionen von SPD und Linke stellten im Voraus 37 Fragen zusammen.

Laut den Erkenntnissen des Hessischen Landeskriminalamts wurden 69 Drohschreiben mit dem Kürzel „NSU 2.0“ versandt, die sich an 27 Personen, neun davon aus Hessen, und Institutionen in insgesamt acht Bundesländern richteten. Fünf der neun Personen aus Hessen würden bereits durch das Gefährdungsmanagement des Landeskriminalamts individuell betreut. Bei den vier weiteren Personen handele es sich um Mitglieder von hessischen Justiz- und Sicherheitsbehörden. Verschickt worden seien die Schreiben fast immer von einer gleichlautenden Absenderadresse und seien überwiegend per E-Mail versandt worden, aber auch per Fax, SMS sowie über Internetkontaktformulare.

Der Großteil der Daten, welche die Absender verwendeten, stammen laut den Ermittlungsbehörden aus öffentlich zugänglichen Quellen. Zudem hätten die Ermittlungen ergeben, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden. Daraus nähre sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden haben. Bei der hessischen Polizei wolle man zudem die Betreuung Betroffener von Drohungen und Einschüchterungsversuchen ausbauen. Hessen strebe des Weiteren eine Bundesratsinitiative zur Strafverschärfung beim Straftatbestand „Bedrohung“ an. Das Disziplinarrecht werde dahingehend geprüft, inwiefern ein Sonderrecht in Bezug auf Waffenträger oder ein Entzug der „Zuverlässigkeit“ bei Polizistinnen und Polizisten bei bestimmten dienstlichen Vergehen möglich sei.
 
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21. Juli 2020, 13.24 Uhr
Johanna Wendel
 
Johanna Wendel
Jahrgang 1993, Technikjournalismus-Studium an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, seit Januar 2019 beim Journal Frankfurt. – Mehr von Johanna Wendel >>
 
 
 
 
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