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NSU 2.0
Drohbrief-Empfängerinnen sehen Polizei nicht entlastet
Am Donnerstag soll am Landgericht das Urteil im Prozess um die Drohschreiben des „NSU 2.0“ fallen. Einige Empfängerinnen der Drohbriefe sehen den Fall nicht als aufgeklärt und die hessische Polizei auch bei einer Verurteilung von Alexander M. nicht als entlastet an.
Nach knapp 30 Verhandlungstagen soll am Donnerstag am Landgericht Frankfurt das Urteil im Prozess um die Drohschreiben des „NSU 2.0“ und den Angeklagten Alexander M. fallen. In einer gemeinsamen Erklärung forderten Seda Başay-Yıldız, İdil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler (Die Linke) und Hengameh Yaghoobifarah nun ein Urteil mit „starker Signalwirkung“ vom Gericht. Sie alle hatten in der Vergangenheit, wie auch weitere Personen, Drohbriefe mit dem Absender „NSU 2.0“ erhalten.
Die Signalwirkung des Urteils soll dabei nicht nur in Richtung des Angeklagten, sondern ebenso an alle Nachahmerinnen und Nachahmer gehen, „die mit rechtsextremen, rassistischen und misogynen Drohschreiben ein Klima der Angst und Einschüchterung weit über den unmittelbaren Kreis der Betroffenen schüren wollten und wollen“, heißt es in der Erklärung. Auch zum Ende des Prozesses sehen die sechs Frauen die Drohserie darüber hinaus nicht vollständig aufgeklärt. Sich mit Alexander M. auf einen Einzeltäter festzulegen, sei ein Skandal.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft zuletzt siebeneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten Alexander M. gefordert. Er selbst sieht sich als unschuldig und sagt, die Taten des NSU 2.0 seien aus einem Darknet-Forum heraus begangen worden. Die sechs Empfängerinnen der Drohbriefe fordern nun vom Gericht, klarzumachen, dass auch die hessische Polizei durch eine Verurteilung von Alexander M. nicht entlastet ist. Das Urteil sei kein Freispruch für rechte Netzwerke in der Polizei. Vielmehr sei die Rolle des ersten Polizeireviers in Frankfurt, wo im August 2018 die Daten von Anwältin Seda Başay-Yıldız abgefragt wurden, kurz bevor das erste Drohschreiben auftauchte, weiterhin ungeklärt. „Wir gehen nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der Angeklagte M. die Daten von Seda Başay-Yıldız nicht durch einen Anruf auf dem Revier erhalten haben kann und dass er nicht die technischen Mittel zum Versenden dieses ersten Drohfaxes hatte“, heißt es in der Erklärung. Stattdessen gebe es mit dem Polizeibeamten Johannes S. einen „plausiblen Alternativtäter“.
Die „Erzählung vom rechten Einzeltäter“ kritisiert auch ein Bündnis aus der „Initiative Hessliche Zustände auflösen“, mehreren antifaschistischen Gruppen und dem Landesverband der Linken. Vor dem Urteilsspruch am Donnerstag rufen sie ab 8.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Gebäude des Landgerichts auf.
Die Signalwirkung des Urteils soll dabei nicht nur in Richtung des Angeklagten, sondern ebenso an alle Nachahmerinnen und Nachahmer gehen, „die mit rechtsextremen, rassistischen und misogynen Drohschreiben ein Klima der Angst und Einschüchterung weit über den unmittelbaren Kreis der Betroffenen schüren wollten und wollen“, heißt es in der Erklärung. Auch zum Ende des Prozesses sehen die sechs Frauen die Drohserie darüber hinaus nicht vollständig aufgeklärt. Sich mit Alexander M. auf einen Einzeltäter festzulegen, sei ein Skandal.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft zuletzt siebeneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten Alexander M. gefordert. Er selbst sieht sich als unschuldig und sagt, die Taten des NSU 2.0 seien aus einem Darknet-Forum heraus begangen worden. Die sechs Empfängerinnen der Drohbriefe fordern nun vom Gericht, klarzumachen, dass auch die hessische Polizei durch eine Verurteilung von Alexander M. nicht entlastet ist. Das Urteil sei kein Freispruch für rechte Netzwerke in der Polizei. Vielmehr sei die Rolle des ersten Polizeireviers in Frankfurt, wo im August 2018 die Daten von Anwältin Seda Başay-Yıldız abgefragt wurden, kurz bevor das erste Drohschreiben auftauchte, weiterhin ungeklärt. „Wir gehen nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der Angeklagte M. die Daten von Seda Başay-Yıldız nicht durch einen Anruf auf dem Revier erhalten haben kann und dass er nicht die technischen Mittel zum Versenden dieses ersten Drohfaxes hatte“, heißt es in der Erklärung. Stattdessen gebe es mit dem Polizeibeamten Johannes S. einen „plausiblen Alternativtäter“.
Die „Erzählung vom rechten Einzeltäter“ kritisiert auch ein Bündnis aus der „Initiative Hessliche Zustände auflösen“, mehreren antifaschistischen Gruppen und dem Landesverband der Linken. Vor dem Urteilsspruch am Donnerstag rufen sie ab 8.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Gebäude des Landgerichts auf.
16. November 2022, 11.41 Uhr
loe
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