Die von der NPD für den 20. Oktober angemeldete Demonstration in Frankfurt am Main unter dem Motto: "Stoppt die Islamisierung Deutschlands - Keine Großmoschee in Frankfurt-Hausen" wurde vom Sicherheits- und Ordnungsdezernenten Boris Rhein verboten.
Die angemeldete Versammlung der NPD ist nach der Überzeugung Rheins in ihrer Gesamtheit geeignet, das friedliche Miteinander von Menschen unterschiedlichen Glaubens und unterschiedlicher Herkunft in Frankfurt am Main erheblich zu stören.
Nach Auffassung Rheins richten sich das Motto und der Inhalt des veröffentlichten NPD-Flugblatts in hetzerischer und für jedermann erkennbarer Weise gegen eine Glaubensgemeinschaft.
Rhein: "Durch Sätze wie "Und wir Deutschen? und "Der Bau der Moschee muss am Widerstand der deutschen Bürgerinnen und Bürger vor Ort scheitern" werden die in Deutschland bzw. Frankfurt am Main lebenden Menschen muslimischen Glaubens in böswilliger und verächtlich machender Weise aus der staatlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Es verletzt dadurch in eklatanter Weise den sozialen Wert- und Achtungsanspruch der deutschen und ausländischen Muslime und stört damit zugleich das friedliche Miteinander von Muslimen und Nichtmuslimen. Zwar steht der Begriff "Islamismus" auch für eine radikale, fundamentalistische und teilweise gewaltbereite Ideologie, jedoch richtet sich das Motto "Stoppt die Islamisierung..." insbesondere im Zusammenhang mit den Inhalten des Flugblatts eindeutig gegen den Islam als solchen; die ungestörte Religionsausübung wird auf eine aggressive und ausgrenzende Art und Weise gestört bzw. soll verhindert werden. Folgende Zitate wie "Erst kräht kein Hahn, dann ruft der Imam - und dann: kommt der Islam!", "Wehr Dich heute!" "Wer jetzt nicht handelt, macht alles schlimmer!" und "Moscheen sind die Brückenköpfe des Islamismus nach Europa!" zeigen, dass es der NPD um eine Verunglimpfung des Islam als solchen geht und stellen diesen als Gefahr und Bedrohung für Deutschland und die Deutschen dar. Durch die undifferenzierte Vermischung der Begriffe "Islamismus" und "Islam" soll suggeriert werden, dass es sich hierbei um das gleiche handelt. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen dem Islam als grundsätzlich friedfertige Religion und dem Islamismus als heterogene, politische zumeist sozialrevolutionäre Bewegung, die bei militanten Anhängern eine gewalttätige Ausrichtung annehmen kann.
Die Muslime in Deutschland, die ihre durch Artikel 4 GG geschützte Religion friedlich ausüben, werden durch diese Gleichstellung in unerträglicher Weise diffamiert. Gleichzeitig werden die teilweise latent bestehenden Ängste und Ressentiments vor einem gewaltbereiten Islamismus und Überfremdung in der übrigen Bevölkerung bewusst genutzt und verstärkt. Dieser Intention können sich die mit dem Motto konfrontierten Menschen nicht entziehen. Durch den zweiten Teil des Mottos "...Keine Groß-Moschee in Frankfurt-Hausen" wird Muslimen ihr durch das Grundgesetz gesichertes Recht abgesprochen, ihren Glauben in einem adäquaten Umfeld ausüben zu dürfen. Das Motto der angemeldeten Versammlung stellt den sozialen Geltungsanspruch der in Deutschland lebenden Muslime in Abrede. Es grenzt dadurch Menschen deutscher und ausländischer Nationalität, die seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland leben oder hier geboren wurden, in entwürdigender Weise aus. Das Motto erschöpft sich dabei nicht in der Forderung, die Islamisierung zu stoppen, sondern vielmehr darauf, den Bau einer Moschee zu verhindern. Diese Ausgrenzung erweist sich dabei umso größer und aggressiver, als die rechtsextreme NPD mit hetzerischen Umschreibungen und Schlagworten wie "Wehr Dich", "...den erbitterten Kampf gegen den Ausverkauf des deutschen Landes an raum- und kulturfremde Islamisten forcieren...", "Islamisten raus!" erkennbar an die in der Geschichte infame und beispiellose Ausgrenzung der Juden anknüpft. Auch hier soll einer Minderheit andersgläubiger Menschen das Recht auf Gleichberechtigung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abgesprochen werden. Schon der im sprachlichen Kontext unmissverständlich zu entnehmende Sinngehalt wird durch die offenkundig ausländerfeindliche Programmatik der NPD noch verstärkt. Die NPD steht - auch wenn es sich nicht um eine verbotene Partei handelt - nach ihrer gesamten Programmatik in enger Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus und strebt einen nationalen Sozialismus auf "völkischer" - das heißt "rassenreiner" - Grundlage in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise an."
In diesen unverhohlenen Kampfansagen der NPD sieht Rhein eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet.
Rhein: "Frankfurt am Main hat eine lange Tradition als eine weltoffene, liberale und tolerante Stadt. Allein schon aus diesem Grund ist es für jeden Demokraten unerträglich, mit welch diffamierender und menschenverachtender Sprache die NPD mit den Ängsten der Menschen spielt und zehntausende friedliche Frankfurter Bürgerinnen und Bürger in die ideologische Nähe zu einigen wenigen Islamisten bringt. Letztlich besteht eine erhebliche Gefahr für das friedliche Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen und folglich für die öffentliche Ordnung. Der Rechtsfrieden wird somit durch die Versammlung der NPD massiv gestört. Darüber hinaus besteht durch die festgestellte Verletzung der Würde der in Deutschland lebenden Menschen muslimischen Glaubens eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da es sich offenkundig um ein elementares Rechtsgut (Art. 1 und Art. 4 GG) handelt. Der hier festzustellenden spezifischen Provokationswirkung kann auch nicht mittels Auflagen begegnet werden, ohne den Charakter der angemeldeten Versammlung erheblich zu verändern. Es ist nicht erkennbar, wie durch Auflagen oder andere mildere Mittel die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beseitigt werden kann. Daher kann hier - auch unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Rechte des Anmelders - nur ein Verbot der Versammlung diese Grundrechtsgrenze überschreitende Provokationswirkung verhindern."
Nachdem die kostenpflichtige Verbotsverfügung mit einer zehnseitigen ausführlichen juristischen Begründung heute auf den Postweg gegangen ist, hat der Anmelder die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb von einem Monat. Allerdings gehen Rhein und das Ordnungsamt davon aus, dass die Veranstalter kurzfristig Rechtsmittel einlegen werden, um die Versammlung doch wie geplant stattfinden zu lassen. "Ich versichere aber bereits jetzt, dass wir alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten bis zum Letzten ausschöpfen werden, um zu verhindern, dass die ewig Gestrigen ihr braunes Süppchen kochen können", kündigt Rhein eine harte Linie im Hinblick auf den weiteren Verfahrensgang an.