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Luftsicherheitsgesetz auf dem Prüfstand

Darf die Bundeswehr ein terrorverdächtiges Flugzeug abdrängen oder zum Landen zwingen? Darüber verhandelt heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Möglicherweise muss dafür das Grundgesetz geändert werden. Einen Abschuss hatte Karlsruhe vor vier Jahren verboten, da es gegen die Menschenrechte verstoße, entführte Flugzeuge mit Passagieren zum Abschuss freizugeben. Jetzt klagten Hessen und Bayern gegen das Luftsicherheitsgesetz. Dem Einsatz von Bundeswehr-Jets bei Terrorgefahr aus der Luft fehlt im gegenwärtigen Luftsicherheitsgesetz die verfassungsrechtliche Grundlage - und die muss geschaffen werden.
Im Gefahrenfall müsse feststehen, wer für was zuständig sei, sagte Hessens Innenminister Volker Bouffier. Er sieht als Alternative zum Abschuss die Möglichkeit, ein entführtes Flugzeug abzudrängen oder einzunebeln. Deshalb hält er eine Änderung des Grundgesetztes für vorstellbar.
Auslöser für den anhaltenden Streit um die Luftsicherheit war der Irrflug eines geistig verwirrten Piloten durch den Frankfurter Luftraum im Jahr 2003. Der Darmstädter hatte die Stadt in Angst und Schrecken versetzt.

Text: Viktor Talevski
 
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10. Februar 2010, 17.30 Uhr
julez82
 
 
 
 
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