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Kein Alkohol mehr ab 23 Uhr
Sperrstunde in Frankfurt aufgehoben
Durch den Antrag eines Gastronomen wurde die Sperrstunde durch ein Eilverfahren des Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel in Frankfurt bis zum Montag gekippt. Das Alkoholabgabeverbot ab 23 Uhr gilt jedoch weiterhin.
Aktuell gelten im Frankfurter Stadtgebiet sowohl das Verkaufsverbot von Alkohol an sämtlichen Verkaufsstellen sowie das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit ab 23 Uhr – so auch an diesem Wochenende. Besonders ist jedoch, dass Gaststätten, Kneipen und Bars dieses Wochenende einmalig dennoch über 23 Uhr hinaus geöffnet bleiben dürfen. Am vergangenen Donnerstag hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einem Eilverfahren „die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs eines Gastronomen gegen die Sperrzeitverfügung wiederhergestellt.“
Die Stadt Frankfurt hatte sich deshalb am Donnerstag dazu entschieden, die ohnehin am Samstag auslaufende Sperrzeitverfügung „außer Vollzug zu setzen und aufzuheben“. Dennoch, so appellierte die Stadt in einem Schreiben am Freitag, bitte man darum besonnen zu bleiben und sich an die Regeln zu halten. Auch ein Sprecher des Ordnungsamts bestätigte, dass in Frankfurt ab 23 Uhr ein Alkoholabgabeverbot herrsche und damit sämtliche Verkaufsstellen aber auch Gaststätten keinen Alkohol mehr herausgeben oder ausschenken dürfen.
Seit einigen Wochen steht auch eine Vorverlegung der generellen Sperrstunde von 5 auf 3 Uhr in Alt-Sachsenhausen zur Diskussion. Diesem Vorschlag hatte ein großer Teil der dort ansässigen Gastronomiebetriebe in einem Offenen Brief schließlich widersprochen. Stattdessen fordere man die Abschaffung der Sperrstunde, um die Gäste beim Gehen nicht gebündelt auf die Straße zu schicken. Auch ein Alkohol- und Glasverbot im öffentlichen Raum des Party-Viertels halte man für sinnvoll. Dieses ist aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie in Frankfurt aktuell ebenfalls gegeben.
Birkenfeld: „Süßigkeitenjagd“ an Halloween möglichst unterlassen
Für das Halloween-Wochenende bittet Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) Eltern zudem darum, mit ihren Kindern möglichst eine Alternative zur „Süßigkeitenjagd“ zu finden. Auch wenn Halloween noch vor dem Teil-Lockdown stattfinde, appelliere sie an die Familien, möglichst nicht von Haustür zu Haustür zu gehen. Für Personen, die dennoch auf einen Halloween-Streifzug gehen sollten, bitte Birkenfeld darum, den Mindestabstand, die Maskenpflicht sowie die maximale Personenanzahl einzuhalten.
Die Stadt Frankfurt hatte sich deshalb am Donnerstag dazu entschieden, die ohnehin am Samstag auslaufende Sperrzeitverfügung „außer Vollzug zu setzen und aufzuheben“. Dennoch, so appellierte die Stadt in einem Schreiben am Freitag, bitte man darum besonnen zu bleiben und sich an die Regeln zu halten. Auch ein Sprecher des Ordnungsamts bestätigte, dass in Frankfurt ab 23 Uhr ein Alkoholabgabeverbot herrsche und damit sämtliche Verkaufsstellen aber auch Gaststätten keinen Alkohol mehr herausgeben oder ausschenken dürfen.
Seit einigen Wochen steht auch eine Vorverlegung der generellen Sperrstunde von 5 auf 3 Uhr in Alt-Sachsenhausen zur Diskussion. Diesem Vorschlag hatte ein großer Teil der dort ansässigen Gastronomiebetriebe in einem Offenen Brief schließlich widersprochen. Stattdessen fordere man die Abschaffung der Sperrstunde, um die Gäste beim Gehen nicht gebündelt auf die Straße zu schicken. Auch ein Alkohol- und Glasverbot im öffentlichen Raum des Party-Viertels halte man für sinnvoll. Dieses ist aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie in Frankfurt aktuell ebenfalls gegeben.
Birkenfeld: „Süßigkeitenjagd“ an Halloween möglichst unterlassen
Für das Halloween-Wochenende bittet Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) Eltern zudem darum, mit ihren Kindern möglichst eine Alternative zur „Süßigkeitenjagd“ zu finden. Auch wenn Halloween noch vor dem Teil-Lockdown stattfinde, appelliere sie an die Familien, möglichst nicht von Haustür zu Haustür zu gehen. Für Personen, die dennoch auf einen Halloween-Streifzug gehen sollten, bitte Birkenfeld darum, den Mindestabstand, die Maskenpflicht sowie die maximale Personenanzahl einzuhalten.
30. Oktober 2020, 16.23 Uhr
jwe
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