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Hohe Infektionszahlen
Hessen führt PCR-Testpflicht im 3G-Bereich ein
Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, hat die Hessische Landesregierung weitere Maßnahmen beschlossen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss im 3G-Bereich ab Donnerstag einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Schnelltest reicht dann nicht mehr aus.
205 Intensivbetten in den hessischen Krankenhäusern sind belegt, die Inzidenzwerte steigen konstant: Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung weitere Maßnahmen beschlossen. Diese betreffen vor allem den Testbereich: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen künftig einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Schnelltest ist dann nicht mehr ausreichend. Das haben Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) am Montagnachmittag verkündet.
„Die Pandemie dauert an und es bleibt eine Pandemie der Ungeimpften“, so Bouffier. Um die „Dynamik im Infektionsgeschehen einzudämmen“ müssten nun vor allem die vulnerablen Gruppen geschützt werden. Neben dem 3G-Bereich sollen auch jene Bereiche besser geschützt werden, in denen Beschäftigte Kundenkontakt haben. War der Arbeitgeber bislang verpflichtet, seinen Beschäftigten zweimal pro Woche einen Test anzubieten, so müssen diese künftig auch durchgeführt werden. Ziel sei es, mögliche Infektionen auch möglichst frühzeitig zu erkennen, so Bouffier.
Eine weitere Maßnahme wird Großveranstaltungen ab 5000 Teilnehmenden betreffen. Diese dürfen künftig nur noch einem Anteil von zehn Prozent an Personen, die nicht geimpft oder bereits vollständig genesen sind, haben. Die nun beschlossenen Regelungen sollen am Donnerstag in Kraft treten und vorerst bis 28. November gelten.
Schulen: Drei Tests pro Woche bleiben
Im Bereich der Schulen sollen – analog zu den Schutzwochen nach den Ferien – drei Tests pro Woche durchgeführt werden. Diese Regelung habe sich bewährt, so Bouffier, folglich wolle man dies noch bis zum 31. Januar 2022 fortsetzen. Auf Maskenpflicht innerhalb der Klassenräume werde man jedoch verzichten. Diese soll nur dann durchgesetzt werden, sobald es einen Corona-Fall in der Klasse gebe.
Grenzwert an belegten Intensivbetten erreicht
„Die Situation in den hessischen Krankenhäusern ist weiterhin angespannt“, teilte Sozialminister Kai Klose mit. Aktuell seien 205 intensivbehandelte Corona-Patientinnen und -Patienten auf den entsprechenden Stationen. Damit sei der Grenzwert, der bereits am vergangenen Freitag erstmalig überschritten wurde, erreicht. Insgesamt stünden in Hessen derzeit rund 20 Prozent weniger Intensivbetten zur Verfügung als noch vor einem Jahr. Grund dafür sei, dass es nicht mehr Personal gebe, das eingesetzt werden könne. Folglich sei es „allerhöchste Zeit“, dass sich auch die letzten Bürgerinnen und Bürger nun impfen ließen, so Klose. Auch das sogenannte „boostern“ soll laut Klose nun vorangetrieben werden. Priorität hätten dabei vor allem ältere Menschen: Alle Hessinnen und Hessen über 70 Jahre sollen zeitnah direkt angeschrieben und informiert werden.
„Die Pandemie dauert an und es bleibt eine Pandemie der Ungeimpften“, so Bouffier. Um die „Dynamik im Infektionsgeschehen einzudämmen“ müssten nun vor allem die vulnerablen Gruppen geschützt werden. Neben dem 3G-Bereich sollen auch jene Bereiche besser geschützt werden, in denen Beschäftigte Kundenkontakt haben. War der Arbeitgeber bislang verpflichtet, seinen Beschäftigten zweimal pro Woche einen Test anzubieten, so müssen diese künftig auch durchgeführt werden. Ziel sei es, mögliche Infektionen auch möglichst frühzeitig zu erkennen, so Bouffier.
Eine weitere Maßnahme wird Großveranstaltungen ab 5000 Teilnehmenden betreffen. Diese dürfen künftig nur noch einem Anteil von zehn Prozent an Personen, die nicht geimpft oder bereits vollständig genesen sind, haben. Die nun beschlossenen Regelungen sollen am Donnerstag in Kraft treten und vorerst bis 28. November gelten.
Schulen: Drei Tests pro Woche bleiben
Im Bereich der Schulen sollen – analog zu den Schutzwochen nach den Ferien – drei Tests pro Woche durchgeführt werden. Diese Regelung habe sich bewährt, so Bouffier, folglich wolle man dies noch bis zum 31. Januar 2022 fortsetzen. Auf Maskenpflicht innerhalb der Klassenräume werde man jedoch verzichten. Diese soll nur dann durchgesetzt werden, sobald es einen Corona-Fall in der Klasse gebe.
Grenzwert an belegten Intensivbetten erreicht
„Die Situation in den hessischen Krankenhäusern ist weiterhin angespannt“, teilte Sozialminister Kai Klose mit. Aktuell seien 205 intensivbehandelte Corona-Patientinnen und -Patienten auf den entsprechenden Stationen. Damit sei der Grenzwert, der bereits am vergangenen Freitag erstmalig überschritten wurde, erreicht. Insgesamt stünden in Hessen derzeit rund 20 Prozent weniger Intensivbetten zur Verfügung als noch vor einem Jahr. Grund dafür sei, dass es nicht mehr Personal gebe, das eingesetzt werden könne. Folglich sei es „allerhöchste Zeit“, dass sich auch die letzten Bürgerinnen und Bürger nun impfen ließen, so Klose. Auch das sogenannte „boostern“ soll laut Klose nun vorangetrieben werden. Priorität hätten dabei vor allem ältere Menschen: Alle Hessinnen und Hessen über 70 Jahre sollen zeitnah direkt angeschrieben und informiert werden.
8. November 2021, 17.13 Uhr
sie
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5. Februar 2025
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