Hessen muss zahlen

Magnus Gäfgen wird entschädigt

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Weil ihm im Polizei-Verhör Folter angedroht wurde, bekommt der Mörder Jakob von Metzlers 3.000 Euro Entschädigung vom Land Hessen. Die Revision des Landes wurde vom Oberlandesgericht abgewiesen.

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Es bleibt dabei: Wie bereits im August 2011 vom Landgericht geurteilt wurde, stehen dem Kindes-Entführer und Mörder Magnus Gäfgen 3.000 Euro Entschädigung zu, weil zwei Polizeibeamte ihn bei einem Verhör Folter angedroht haben sollen. Das Frankfurter Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch das Urteil und wies damit die Beschwerde des Landes Hessens ab, es sei nicht klar, ob Gäfgen tatsächlich Folter angedroht wurde.

Vor zehn Jahren entführte Magnus Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler und erpresste die Familie. Als er gefasst wurde, soll er dann von Polizisten im Verhör bedroht worden sein, die herausfinden wollten, wo Gäfgen den Jungen versteckt hält. Sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht sahen darin einen Verstoß gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass die Androhung von Folter eine Verletzung der Menschenwürde darstellt.


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