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"Gelbe Karte" für Frankfurter Randalierer

Nach dem Vorbild Wiesbadens will auch die Stadt Frankfurt jugendliche Randalierern und Schlägern als Verwarnung den Entzug des Führerscheins androhen. Der Frankfurter Ordnungsdezernent Volker Stein (Foto) begrüßt den Modellversuch „Gelbe Karte“, für den Innenminister Volker Bouffier diese Woche den Startschuss gegeben hat. Stein: „Jede Maßnahme, die geeignet ist, die Sicherheit der Bürger zu erhöhen, ist es wert, einer eingehenden Prüfung unterzogen zu werden. Autofahren soll nur derjenige, der auch die charakterliche Eignung zum Autofahren hat. Jugendliche, die sich nicht an die Spielregeln des Miteinanders halten, keine Grenzen kennen, sich bis zum Halbkoma betrinken , dann noch Auto fahren und dadurch andere gefährden, muss die Gelbe Karte oder auch die Rote Karte gezeigt werden können.“ Allerdings müssen für solch ein Projekt die rechtlichen Grundlagen gegeben sein. Nun sollen erst einmal die Praxiserfahrungen der Bundesländer ausgewertet werden, die ein solches Modell schon eingeführt haben. Dann stehe einer Einführung auch in Frankfurt nichts mehr im Wege.

„Die Gelbe Karte hat eine Warnfunktion“, betonte Bouffier. Sie solle ein Hinweis für den Betroffenen sein und die Wirkung auslösen, „dass der sich überlegt, das riskiere ich lieber nicht“, sagte Bouffier. Ziel sei, vor allem junge Menschen zum Nachdenken über ihr Verhalten zu bringen. Bei dem Projekt soll künftig, wer durch eine Gewalttat oder durch erheblichen Alkoholkonsum auffällt, ein gelbes Schreiben von der Führerscheinbehörde bekommen. Darin wird der Betreffende vorgewarnt, dass „Bedenken gegen die charakterliche Eignung“ zum Führen eines Fahrzeuges bestehen. Einem Antragsteller für einen Führerschein könne zur Bedingung gemacht werden, ein fachärztliches Gutachten vorzulegen oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung, den sogenannten Idiotentest, zu absolvieren.
Das Projekt richtet sich vor allem an Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren, die „Gelbe Karte“ gilt aber für alle Altersstufen und kann jeden betreffen. Der Deliktskatalog umfasst dabei nicht nur Straftaten aus dem Verkehrsbereich wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, das Fahren ohne Führerschein oder unter Drogen, sondern auch Gewaltdelikte, Misshandlungen oder Gefährdung des Bahnverkehrs. Die Polizeibehörden sollen künftig Hinweise auf solche Taten an die Fahrerlaubnisstellen weitergeben. Das Modellprojekt soll ein Jahr lang erprobt und dann ausgewertet werden.

Quelle: ddp
 
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18. April 2010, 11.30 Uhr
red
 
 
 
 
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