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Freispruch im CargoCity Süd Prozess gefordert

Goldmans Anwälte rechnen mit Makler ab

Die Anwälte von Ardi Goldman forderten im Prozess um CargoCity Süd Freispruch für ihren Mandanten. Dabei ließen sie kein gutes Haar am mitangeklagten Makler Uwe S. Das Urteil wird am 24. November erwartet.
Aus einer Freundschaft ist im Laufe der Verhandlung um die Korruptionsaffäre bei CargoCity Süd eine regelrechte Feindschaft geworden. Investor Ardi Goldman und Makler Uwe S. hatten über Jahre hinweg gemeinsam Geschäfte gemacht und auch privat Kontakt gepflegt. Uwe S. aber ließ keine Gelegenheit aus, Goldman während des Prozesses zu belasten. Er gab nicht nur an, dass der von Schmiergeldzahlungen gewusst habe. Nach einer zweiten Einlassung des Maklers wäre der Investor auch um ein Haar wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft geladen. Denn Uwe S. hatte angegeben, dass sein früherer Geschäftspartner während der Kontaktsperre ein Treffen mit ihm gesucht habe. Etliche Zeugen sagten später jedoch aus, dass die Initiative von Uwe S. ausgegangen sei.

Am Mittwoch verlasen nun die Anwälte von Goldman ihre Plädoyers – und nutzen die Gelegenheit, mit dem Makler abzurechnen. Er sei unglaubwürdig, habe Freundschaften ausgenutzt und versucht, seine Verantwortung abzumildern, indem er Goldman belastete. „Uwe S. hat fast alles an Wahrheit verbogen, was es zu verbiegen gab“, so Anwalt Christoph Schmihing. Um das zu untermauern, verlas er etliche Aussagen des Maklers, die sich widersprechen. Zudem habe Uwe S. Einfluss auf Zeugen genommen, so Schmihing.

Auf was die Anwälte – neben Schmihing vertritt auch Marcus Steffel den Investor – mit ihren Ausführungen hinaus wollten, gaben sie gleich zu Beginn kund: Freispruch für ihren Mandanten. Dabei setzten sie neben der Unglaubwürdigkeit von Uwe S. vor allem auf ein fehlendes Motiv Goldmans. Er sei für das Grundstück in der CargoCity Süd längst „gesetzt“ gewesen, als er eine Provision an Uwe S. gezahlt hatte. Dass der davon ein Teil an den damaligen Fraport-Manager Volker A. weitergegeben habe, läge nicht in der Verantwortung Goldmans. Er habe keinerlei kriminelle Energie an den Tag legen müssen, um seine Logistikhalle entwickeln zu können, höchstens eine "geringfügige Unkorrektheit“. Goldmans Mittäterschaft sei, wenn überhaupt, in einem unteren Bereich anzusiedeln. „Er hat an der Unrechtsvereinbarung zwischen Uwe S. und Volker A. nicht teilgenommen, sie nicht gefördert – ja nicht einmal von ihr profitiert", führte Steffel aus.

Er ging auch auf die persönliche Situation seines Mandanten ein: Geldinstitute hätte dessen Kreditfähigkeit in Frage gestellt. "Seit der ersten Durchsuchung konnte Goldman keine neuen Projekte entwickeln oder umsetzen." Steffel nahm auch Bezug auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die Goldman eine rechtsfeindliche Gesinnung vorgeworfen hatte. Ein paar Zwischenrufe sowie das Verhalten außerhalb der Verhandlung seien für ein Urteil nicht relevant.

Der Prozessbevollmächtigte der Cargoport, die Firma, die Goldman für die Entwicklung eines Grundstücks in der CargoCity Süd gegründet hatte, verlas ebenfalls sein Plädoyer. Hier geht es um eine mögliche Verfallszahlung, die einen Gewinn ausgleichen soll, der durch illegale Geschäfte erlangt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Millionen Euro gefordert. Der Anwalt sah jedoch die Voraussetzung für eine solche Zahlung nicht erfüllt – das wäre ein bewiesener Tatbestand. "Die Unschuldsvermutung hat in Deutschland Verfassungsrang", führte er aus. Der Staatsanwaltschaft sei es aber nicht gelungen, Goldmans Schuld zu beweisen. Ein Motiv sei nicht erkennbar, es habe keine Bevorzugung gegeben. Auch er betonte die Unglaubwürdigkeit des Angeklagten Uwe S.

Am kommenden Dienstag verlesen die Anwälte von Uwe S. ihre Plädoyers. Das Urteil wird dann am 24. November erwartet.
 
Fotogalerie:
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12. November 2015, 10.49 Uhr
Christina Weber
 
 
 
 
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