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Fraport zahlt für Betroffene im äußersten Süden
Entschädigung für Fluglärm draußen
Fluglärm kann laut sein. Das macht im Garten, auf der Terrasse und auf dem Balkon vor allem im äußersten Süden Frankfurts wenig Spaß. Betroffene Anwohner können nun Anträge auf Entschädigung stellen.
Mit lautem Dröhnen fliegt wieder eine Maschine über den Garten und wird das Sonnenbad auf dem Balkon gestört. Wer in den südlicheren Gebieten von Niederrad und Sachsenhausen wohnt, ist von den Lärmemissionen durch den Flughafen besonders betroffen und darf nun beim Regierungspräsidium Darmstadt Anträge auf Entschädigung stellen. Einen Anspruch darauf haben Eigentümer von Häusern oder Wohnungen in der Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt. Es steht eine einmalige Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen der Nutzung des Außenwohnbereichs wie unter anderem Rasenflächen, Gärten, Terrassen, Balkone, Dachgärten oder Grillplätze in Aussicht. Achtung: Der Anspruch besteht nur für Gebäude, die vor dem 13. Oktober 2011 errichtet worden sind.
Der Flughafenbetreiber Fraport wird die Entschädigung bezahlen, nach Grundlage der Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung. Je nach Höhe der Fluglärmbelastung und Art der Immobilie sind Entschädigungspauschalen festgelegt. So ist für ein Einfamilienhaus eine Pauschale von 3.700 Euro festgelegt. Dabei wird pauschal ein Verkehrswert von 250.000 Euro für ein Einfamilienhaus angenommen.
Wenn Eigentümer den Verkehrswert ihres Grundstücks höher einschätzen als den Wert, der den Pauschalbeträgen zugrunde liegt (maßgeblich ist der Verkehrswert am 18.12.2007), muss im Antrag „erhöhte Entschädigung“ angekreuzt werden. In diesem Fall erfragt das Regierungspräsidium (RP) beim Gutachterausschuss eine vereinfachte Verkehrswertermittlung. Diese ist für die Antragsteller kostenfrei. Die Wertermittlung basiert auf Kaufpreisdaten für vergleichbare Immobilien und berücksichtigt Objektart, Lage, Baujahr, Grundstücks- und Objektgröße. Bei einem Verkehrswert eines Einfamilienhauses von beispielsweise 350.000 Euro beträgt die Entschädigung 5.180 Euro. Der Verkehrswert kann auch durch ein Gutachten festgestellt werden. Die Kosten für ein Gutachten müssen zunächst vom Antragsteller vorfinanziert werden. Wenn der Verkehrswert über den Pauschalbeträgen liegt, werden die Kosten von der Fraport AG übernommen.
In der gesamten Tag-Schutzzone 1 rund um den Flughafen befinden sich etwa 12.500 Haushalte (vorwiegend in Flörsheim, Frankfurt, Nauheim, Neu-Isenburg, Rüsselsheim, Raunheim). Beim Regierungspräsidium sind bislang etwa 4.500 Anträge eingegangen. 2.300 Anträge mit einer Entschädigungssumme von zehn Millionen Euro sind abschließend beschieden.
In Frankfurt befinden sich circa 1.500 Haushalte in der Tag-Schutzzone 1. Im Juni 2016 wurden die Eigentümer der betroffenen Liegenschaften von Umweltdezernentin Rosemarie Heilig angeschrieben und informiert. Aktuell liegen dem Regierungspräsidium 389 Anträge aus Frankfurt vor. Davon haben 149 die Pauschale und 240 die erhöhte Entschädigung beantragt. Erste Auszahlungen sind bereits erfolgt. Etwa 1.100 Anträge könnten in Frankfurt noch gestellt werden.
Das Regierungspräsidium nimmt nach Eingang eines Antrags Kontakt mit dem Antragsteller auf und informiert über die nächsten Schritte. Bei der Antragstellung muss noch kein Gutachten mitgeschickt werden. Die Frist für die Antragstellung endet für die Grundstücke in Frankfurt am 12. Oktober 2021. Das Antragsformular und weitere Infos sind beim Regierungspräsidium Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de in der Navigationsleiste unten links Passiver Schallschutz/Regionalfonds erhältlich. Telefonische Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium unter 06151/12-3100, oder per E-Mail an schallschutzprogramm@rpda.hessen . Weitere Infos gibt es darüber hinaus im Umweltamt Frankfurt unter Telefon 069/212-39100, oder per E-Mail an umwelttelefon@stadt-frankfurt.de sowie unter www.nachbar-flughafen.frankfurt.de .
Der Flughafenbetreiber Fraport wird die Entschädigung bezahlen, nach Grundlage der Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung. Je nach Höhe der Fluglärmbelastung und Art der Immobilie sind Entschädigungspauschalen festgelegt. So ist für ein Einfamilienhaus eine Pauschale von 3.700 Euro festgelegt. Dabei wird pauschal ein Verkehrswert von 250.000 Euro für ein Einfamilienhaus angenommen.
Wenn Eigentümer den Verkehrswert ihres Grundstücks höher einschätzen als den Wert, der den Pauschalbeträgen zugrunde liegt (maßgeblich ist der Verkehrswert am 18.12.2007), muss im Antrag „erhöhte Entschädigung“ angekreuzt werden. In diesem Fall erfragt das Regierungspräsidium (RP) beim Gutachterausschuss eine vereinfachte Verkehrswertermittlung. Diese ist für die Antragsteller kostenfrei. Die Wertermittlung basiert auf Kaufpreisdaten für vergleichbare Immobilien und berücksichtigt Objektart, Lage, Baujahr, Grundstücks- und Objektgröße. Bei einem Verkehrswert eines Einfamilienhauses von beispielsweise 350.000 Euro beträgt die Entschädigung 5.180 Euro. Der Verkehrswert kann auch durch ein Gutachten festgestellt werden. Die Kosten für ein Gutachten müssen zunächst vom Antragsteller vorfinanziert werden. Wenn der Verkehrswert über den Pauschalbeträgen liegt, werden die Kosten von der Fraport AG übernommen.
In der gesamten Tag-Schutzzone 1 rund um den Flughafen befinden sich etwa 12.500 Haushalte (vorwiegend in Flörsheim, Frankfurt, Nauheim, Neu-Isenburg, Rüsselsheim, Raunheim). Beim Regierungspräsidium sind bislang etwa 4.500 Anträge eingegangen. 2.300 Anträge mit einer Entschädigungssumme von zehn Millionen Euro sind abschließend beschieden.
In Frankfurt befinden sich circa 1.500 Haushalte in der Tag-Schutzzone 1. Im Juni 2016 wurden die Eigentümer der betroffenen Liegenschaften von Umweltdezernentin Rosemarie Heilig angeschrieben und informiert. Aktuell liegen dem Regierungspräsidium 389 Anträge aus Frankfurt vor. Davon haben 149 die Pauschale und 240 die erhöhte Entschädigung beantragt. Erste Auszahlungen sind bereits erfolgt. Etwa 1.100 Anträge könnten in Frankfurt noch gestellt werden.
Das Regierungspräsidium nimmt nach Eingang eines Antrags Kontakt mit dem Antragsteller auf und informiert über die nächsten Schritte. Bei der Antragstellung muss noch kein Gutachten mitgeschickt werden. Die Frist für die Antragstellung endet für die Grundstücke in Frankfurt am 12. Oktober 2021. Das Antragsformular und weitere Infos sind beim Regierungspräsidium Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de in der Navigationsleiste unten links Passiver Schallschutz/Regionalfonds erhältlich. Telefonische Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium unter 06151/12-3100, oder per E-Mail an schallschutzprogramm@rpda.hessen . Weitere Infos gibt es darüber hinaus im Umweltamt Frankfurt unter Telefon 069/212-39100, oder per E-Mail an umwelttelefon@stadt-frankfurt.de sowie unter www.nachbar-flughafen.frankfurt.de .
4. Januar 2017, 10.55 Uhr
nb/kus
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