Frankfurt: Grippe-Erkrankungszahlen rückläufig

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Die Zahl von Neuerkrankungen am H1N1-Virus, der sogenannten "Schweinegrippe", ist im Vergleich zur Vorwoche um etwa die Hälfte zurückgegangen. Die Anzahl der stationären H1N1-Patienten und beatmungspflichtigen Patienten ist ebenfalls rückläufig, ebenso die Zahl der Krankentransporte mit der Verdachtsdiagnose "Neue Influenza". Aktuell sind in Frankfurt zwei H1N1-Patienten beatmungspflichtig. Dem Amt für Gesundheit wurden zwei Todesfälle von Patienten in Frankfurt gemeldet, die mit dem neuen Influenzavirus infiziert waren. Bei beiden Patienten, ein 9-jähriges Kind und ein 49-jähriger Erwachsener, bestanden allerdings sehr schwere Grunderkrankungen, die letztlich für den Tod der Patienten verantwortlich waren.

Die Rückfragen aus Arztpraxen und Mitteilungen von Kitas über Ausbrüche haben. Die Anfragen zur Neuen Influenza per Telefon und Mail haben in der vergangenen Woche deutlich abgenommen.

Das gleiche gilt für das Interesse an der Impfung gegen die Neue Influenza. Bisher sind über 9.000 Impfungen durch das Amt für Gesundheit durchgeführt worden, davon gut 5.000 von externen Impfstellen. Die Sprechstunden für die Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 finden allerdings weiterhin montags bis freitags von 13 bis 17 Uhr statt.

Bislang haben sich 64 Kinder zum Impfen für ein gesondertes Impfangebot am 3. Dezember angemeldet. Nach den Vorgaben des Hessischen Gesundheitsministeriums können Betriebe von der kommenden Woche an durch das Amt für Gesundheit mit Impfstoff beliefert werden, sofern diese die Impfungen online dokumentieren.

Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium die baldige Auslieferung des adjuvans- und thiomersalfreien Impfstoffs (Panvax®) für Schwangere an die niedergelassenen Gynäkologen in Aussicht gestellt. Ebenfalls erwartet wird ein hühnereiweißfreier Impfstoff (Celtura®) für Patienten mit entsprechender Allergie.

Ähnlich günstig stellt sich im Augenblick auch die Situation in der Stadtverwaltung dar. Insofern besteht weiterhin aufgrund der Pandemie kein Anlass zu Einschränkungen der städtischen Dienstleistungsangebote.(pia)


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