Folter-Klage

Magnus Gäfgen erzielt Erfolg vor Gericht

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red /

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg für seine Folter-Klage Recht: Die 17 Richter verurteilten Deutschland heute dafür, dass Polizisten Gäfgen während seinem Prozess Folterstrafen angedroht hatten. Deutschland habe mit den Androhungen gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, betonten die Richter. Gleichzeitig schließt man aber eine Wideraufnahme des Verfahrens aus, da der Prozess fair gewesen sei.

Der mittlerweile 35-jährige Gäfgen hatte vor knapp acht Jahren am 27. September 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Derzeit sitzt er in Schwalmstadt seine lebenslange Haftstrafe ab.


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