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Eiskalter Winterdienst
An die Schneeschippe, fertig, los!
Eine Kaltfront kommt auf uns zu und mit etwaigen Schneefällen werden auch die Bürger wieder in die Pflicht genommen: Schneeschippen ist angesagt oder streuen. Damit niemand durch Ausrutscher zu Schaden kommt.
Der Weihnachtsmarkt hat schon begonnen, die Temperaturen sinken und es wird bald Winter. Wenn die ersten Flocken fallen, müssen die Anlieger Besen und Schneeschippe herausholen und die Gehwege räumen. Ab jetzt sollte auch in Frankfurt damit gerechnet werden, dass es schneit oder dass Schneeregen und Eisglätte die Straßen und Wege in Rutschbahnen verwandeln. Daher rät das Umweltamt, rechtzeitig im Keller die Bestände von Sand oder Feinsplitt für den Winterdienst zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufüllen.
Während der Winterdienst auf den Fahrbahnen von der Stadt organisiert wird, ist die Räumung der Gehwege Pflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Dies gilt auch für nicht bewohnte oder unbebaute Grundstücke, Straßen ohne oder mit nur einem einseitigen Gehweg und Hinterlieger-Grundstücke. Neben den Gehwegen sind auch die darauf befindlichen Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Anlieger von Schnee und Eis frei zu halten. Diese sind nebst einer Zuwegung so zu räumen, dass ein ungehindertes Ein- und Aussteigen der Fahrgäste gewährleistet ist. Die Räum- und Streupflicht besteht in der Zeit von 7 bis 22 Uhr.
Die Hauseigentümer haften für Schäden, die bei Stürzen auf nicht geräumten Gehwegen entstehen. Zudem stellt die Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Einzelheiten zum Umfang und der Ausgestaltung der Räum- und Streupflicht bestimmt die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt, welche auf den Internetseiten des Umweltamtes hinterlegt ist.
Wenn der Schnee nicht geräumt werden kann, weil er zu nass oder angefroren ist, sollte mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Am besten geeignet sind Sand oder Feinsplitt. Beides kann man im Supermarkt oder im Baumarkt erwerben. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Streumaterial kein Salz beigemischt ist. Auftauende Mittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall benutzt werden, wenn die Glätte nicht anders beseitigt werden kann.
Als Serviceleistung für Frankfurter Bürger gibt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) an den Betriebsstätten Seehofstraße in Sachsenhausen, Breuerwiesenstraße in Höchst und Weidenbornstraße in Bornheim haushaltsübliche Mengen Streumaterial kostenlos ab. Hierzu sollten Behälter zur Abholung mitgebracht werden. In der Weidenbornstraße kann die Abholung auch außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen, da sich der Streumaterialbehälter direkt beim Pförtner befindet.
So wie sich besonders ältere Menschen über gut geräumte und gestreute Wege freuen, danken es auch die Hunde, wenn auf Streusalz verzichtet wird. Das aggressive Salz greift die Pfoten der Tiere an und schadet auch den Pflanzen.
Während der Winterdienst auf den Fahrbahnen von der Stadt organisiert wird, ist die Räumung der Gehwege Pflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Dies gilt auch für nicht bewohnte oder unbebaute Grundstücke, Straßen ohne oder mit nur einem einseitigen Gehweg und Hinterlieger-Grundstücke. Neben den Gehwegen sind auch die darauf befindlichen Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Anlieger von Schnee und Eis frei zu halten. Diese sind nebst einer Zuwegung so zu räumen, dass ein ungehindertes Ein- und Aussteigen der Fahrgäste gewährleistet ist. Die Räum- und Streupflicht besteht in der Zeit von 7 bis 22 Uhr.
Die Hauseigentümer haften für Schäden, die bei Stürzen auf nicht geräumten Gehwegen entstehen. Zudem stellt die Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Einzelheiten zum Umfang und der Ausgestaltung der Räum- und Streupflicht bestimmt die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt, welche auf den Internetseiten des Umweltamtes hinterlegt ist.
Wenn der Schnee nicht geräumt werden kann, weil er zu nass oder angefroren ist, sollte mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Am besten geeignet sind Sand oder Feinsplitt. Beides kann man im Supermarkt oder im Baumarkt erwerben. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Streumaterial kein Salz beigemischt ist. Auftauende Mittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall benutzt werden, wenn die Glätte nicht anders beseitigt werden kann.
Als Serviceleistung für Frankfurter Bürger gibt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) an den Betriebsstätten Seehofstraße in Sachsenhausen, Breuerwiesenstraße in Höchst und Weidenbornstraße in Bornheim haushaltsübliche Mengen Streumaterial kostenlos ab. Hierzu sollten Behälter zur Abholung mitgebracht werden. In der Weidenbornstraße kann die Abholung auch außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen, da sich der Streumaterialbehälter direkt beim Pförtner befindet.
So wie sich besonders ältere Menschen über gut geräumte und gestreute Wege freuen, danken es auch die Hunde, wenn auf Streusalz verzichtet wird. Das aggressive Salz greift die Pfoten der Tiere an und schadet auch den Pflanzen.
29. November 2012, 11.57 Uhr
pia
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