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Drohschreiben
„NSU 2.0“: 53-Jähriger in Berlin festgenommen
Seit 2018 wurden zahlreiche Drohmails mit dem Kürzel „NSU 2.0“ an Personen und Institutionen verschickt. In Berlin wurde am Montag ein 53-jähriger Mann festgenommen, der für die Schreiben verantwortlich sein soll.
Im Fall der „NSU 2.0“-Drohmails hat das Landeskriminalamt am Montag einen Mann in Berlin festgenommen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am späten Abend mit. Bei dem Mann handele es sich demnach um einen 53-jährigen Erwerbslosen, der bereits in der Vergangenheit wegen zahlreicher – unter anderem auch rechtsmotivierter – Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sei.
Der Mann steht im Verdacht, seit August 2018 unter dem Synonym „NSU 2.0“ bundesweit eine Serie von Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten verschickt zu haben. Er sei zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde gewesen, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Im Fall der „NSU 2.0“-Drohschreiben waren Adressen der Opfer zuvor auf einem Polizeicomputer des 1. Polizeireviers Frankfurt abgerufen worden. Ob und inwiefern die zeitnahe Abfrage der Daten und der 53-Jährige in Verbindung stehen, ist derzeit noch unklar.
Bei den Adressaten handele es sich überwiegend um Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Fokus der Öffentlichkeit stehen, darunter eine Rechtsanwältin aus Frankfurt sowie Abgeordnete des Hessischen Landtags und des Bundestags. Genauere Angaben machte die Staatsanwaltschaft nicht. Es liegt jedoch nahe, dass es sich dabei um die Anwältin Seda Başay-Yıldız und die Linken-Politikerin Janine Wissler handelt.
Zum Fahndungserfolg hätten laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft „sehr aufwändige und zeitintensive“ gemeinsame Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und des Hessischen Landeskriminalamtes geführt. Die bei der Durchsuchung der Wohnung des 53-Jährigen gefundenen Datenträger müssten nun ausgewertet werden. Ermittelt wird nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Bedrohung sowie der Beleidigung. Weitere Informationen wolle die Staatsanwaltschaft bekannt geben, sobald es der Ermittlungsstand zulasse.
Beuth sieht hessische Polizei entlastet
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach von einem „ganz herausragenden Ermittlungserfolg“, sollte sich der Verdacht gegen den 53-Jährigen bestätigen. „Die jahrelangen widerlichen Drohungen und Einschüchterungen gegen Personen des öffentlichen Lebens können nun in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden“, sagte Beuth.
Zugleich sieht der Innenminister in dem Fahndungserfolg auch eine Entlastung der hessischen Polizei: „Wenn sich der Verdacht bewahrheitet, können Dutzende unschuldige Opfer sowie die gesamte hessische Polizei aufatmen. Die Drohschreiben hatten einen sehr schwerwiegenden Verdacht auf die Polizei gelenkt. Nach allem, was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die NSU 2.0-Drohmailserie verantwortlich.“
Der Mann steht im Verdacht, seit August 2018 unter dem Synonym „NSU 2.0“ bundesweit eine Serie von Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten verschickt zu haben. Er sei zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde gewesen, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Im Fall der „NSU 2.0“-Drohschreiben waren Adressen der Opfer zuvor auf einem Polizeicomputer des 1. Polizeireviers Frankfurt abgerufen worden. Ob und inwiefern die zeitnahe Abfrage der Daten und der 53-Jährige in Verbindung stehen, ist derzeit noch unklar.
Bei den Adressaten handele es sich überwiegend um Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Fokus der Öffentlichkeit stehen, darunter eine Rechtsanwältin aus Frankfurt sowie Abgeordnete des Hessischen Landtags und des Bundestags. Genauere Angaben machte die Staatsanwaltschaft nicht. Es liegt jedoch nahe, dass es sich dabei um die Anwältin Seda Başay-Yıldız und die Linken-Politikerin Janine Wissler handelt.
Zum Fahndungserfolg hätten laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft „sehr aufwändige und zeitintensive“ gemeinsame Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und des Hessischen Landeskriminalamtes geführt. Die bei der Durchsuchung der Wohnung des 53-Jährigen gefundenen Datenträger müssten nun ausgewertet werden. Ermittelt wird nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Bedrohung sowie der Beleidigung. Weitere Informationen wolle die Staatsanwaltschaft bekannt geben, sobald es der Ermittlungsstand zulasse.
Beuth sieht hessische Polizei entlastet
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach von einem „ganz herausragenden Ermittlungserfolg“, sollte sich der Verdacht gegen den 53-Jährigen bestätigen. „Die jahrelangen widerlichen Drohungen und Einschüchterungen gegen Personen des öffentlichen Lebens können nun in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden“, sagte Beuth.
Zugleich sieht der Innenminister in dem Fahndungserfolg auch eine Entlastung der hessischen Polizei: „Wenn sich der Verdacht bewahrheitet, können Dutzende unschuldige Opfer sowie die gesamte hessische Polizei aufatmen. Die Drohschreiben hatten einen sehr schwerwiegenden Verdacht auf die Polizei gelenkt. Nach allem, was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die NSU 2.0-Drohmailserie verantwortlich.“
4. Mai 2021, 10.24 Uhr
Elena Zompi
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23. November 2024
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