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Demos von Abtreibungsgegnern

Stadt will Berufung gegen Verwaltungsgerichtsurteil einlegen

Nachdem das Verwaltungsgericht die Versammlungen von Abtreibungsgegnern vor der Beratungsstelle Pro Familia für rechtmäßig erklärt hat, kündigte die Stadt nun an, Berufung einzulegen. Das Urteil spreche den Schwangeren ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu den Versammlungen von Abtreibungsgegnern vor der Beratungsstelle Pro Familia hat die Stadt angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. In einer gemeinsamen Mitteilung erklären Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP), Frauendezernentin Rosemarie Heilig und Sozialdezernentin Elke Voitl (beide Bündnis 90/Die Grünen), die Entscheidung des Gerichts sei nicht hinnehmbar.

Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Versammlungen der Abtreibungsgegner vor der Beratungsstelle in der Palmengartenstraße im vergangenen Jahr rechtmäßig waren. Die Stadt hatte auf die Anmeldung einer sogenannten „40-tägigen Gebetswache“ im Frühjahr 2020 mit einer Verfügung reagiert, die die Versammlung sowohl örtlich als auch zeitlich einschränkte. Diese Einschränkungen erklärte das Verwaltungsgericht nun für rechtswidrig und berief sich dabei auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

Mit seiner Entscheidung zugunsten „einiger weniger sogenannter Lebensretter“ spreche das Gericht schwangeren Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab, erklärte Rosemarie Heilig am Freitag. „Das Urteil ist daher nicht nachvollziehbar und die Konsequenzen für die Frauen unabsehbar“, so Heilig. Die Dezernentinnen verwiesen in ihrer Mitteilung auch auf den Schwangerschaftsparagrafen § 219, wonach Schwangere vor einem Abbruch zunächst eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen müssen. „Durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind die Frauen schon belastet genug“, sagte Sozialdezernentin Elke Voitl. „Ihnen dann noch zuzumuten, durch ein Spalier von Anfeindungen zu einem Pflichtgespräch zu gehen, ist aus meiner Sicht unmenschlich und nicht mit der Meinungsfreiheit begründbar.“
 
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17. Dezember 2021, 17.13 Uhr
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