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Das kaiserliche Gesetzbuch wird geadelt
Frankfurts Goldene Bulle gehört jetzt zum Weltdokumentenerbe
Dienstagnacht wurde die Goldene Bulle in die Liste des Weltdokumentenerbes aufgenommen. Damit gehört das wichtigste Dokument des Instituts für Stadtgeschichte nun zum „Memory of the World“-Programm der UNESCO.
Jede Wette, würde man auf der Zeil eine Umfrage starten und Passanten um eine Erklärung der Goldenen Bulle fragen, dann kämen ulkige Antworten und so manch einer würde wohl eher an vergoldete Nutztiere denken. Also schließen wir erst mal vermeintliche Bildungslücken.
Das lateinische Wort ‚bulla’ bedeutet Urkunde und bezieht sich auch auf das goldene Siegel, das Urkunden früher zierte. Die Goldene Bulle speziell ist das wichtigste Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches. In dem dicken Werk wird geklärt, wo und wie die Wahl und die Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser bis ins Jahr 1806 zu erfolgen hat. Das historische Dokumente mit dem großen runden goldenen Siegel verbrieft, dass Frankfurt als freie Reichsstadt der Krönungsort war, sich daher von anderen Städten unterschied, somit auch die damit verbundenen Privilegien genoss und daher auch ein Exemplar dieser Urkunde sein eigen nennen durfte, wenn auch nur als Abschrift des Originals.
Das Frankfurter Exemplar stammt aus dem Jahr 1366. Die Stadt ließ damals eine eigene Ausfertigung durch die kaiserliche Kanzlei anfertigen. Als einziges der insgesamt sieben Exemplare wurde es – mit Ausnahme von Kriegsauslagerungen – durchgängig an seinem ursprünglichen Aufbewahrungsort verwahrt. Es wird auch als „Reichsexemplar“ bezeichnet, weil es bei jeder Wahl zu Rate gezogen wurde. Denn darin waren viele für den Ablauf der Wahl wichtige Bestimmungen nachzulesen, die Frankfurt überwachen musste, etwa über die Größe des Gefolges der Kurfürsten, besonders hinsichtlich der Zahl von Berittenen und Bewaffneten. Auch war in der Goldenen Bulle festgelegt, dass die Bürgerschaft vor jeder Königswahl den Sekuritätseid schwören und damit für die Sicherheit der Kurfürsten und ihrer Gefolge garantieren musste. Bei schwerwiegenden Vorfällen drohte der Verlust aller städtischen Privilegien. Dieser Fall trat jedoch nie ein.
Das 645 Jahre alte Frankfurter Exemplar besteht aus 44 mit Tinte beschriebenem Pergamentblättern in fünf Lagen. Eine Siegelschnur aus Seide befestigt das kaiserliche Goldsiegel Karls IV. Da das Blättern und auch die Lichteinwirkung dem Pergament schaden würde und die Tinte verblassen könnte, wird die Goldene Bulle unter konstanten klimatischen Verhältnissen in der Privilegienkammer des Instituts für Stadtgeschichte im Tresor verwahrt. Ein Duplikat der Bulle ist im Rathaus Römer zu sehen.
Die Goldene Bulle ist also ein wichtiges historisches Dokument, dem jetzt ein gebührende Ehrung zuteil wurde. Dienstagnacht hat Unesco-Generaldirektorin Irina Bokova auf Empfehlung des Internationalen Komitees für das Programm „Memory of the World" bei einer Konferenz in der südkoreanischen Stadt Kwangju die Goldene Bulle in die Liste des Weltdokumentenerbes aufgenommen. Kulturdezernent Felix Semmelroth freut sich über die öffentliche Würdigung des Dokumentes: „Mit der Auszeichnung der Goldenen Bulle als Weltdokumentenerbe schließt sich eine Lücke in der Geschichtsschreibung. 657 Jahre nach dem Erlass der Goldenen Bulle erkennt die Welt die Bedeutung des kaiserlichen Gesetzbuchs.“ Ein wenig Stolz schwingt natürlich auch bei Evelyn Brockhoff, der Leiterin des Instituts für Stadtgeschichte, mit wenn sie sagt:„ Damit ist die globale Bedeutung des wichtigsten Dokumentes in unseren reichen, bis in das 9. Jahrhundert zurückliegenden Beständen offiziell anerkannt worden“. Die Frankfurter Goldene Bulle ist eines von sieben erhaltenen Exemplaren, die auf Deutschland und Österreich verteilt sind. Beide Länder haben sich deshalb gemeinsam und erfolgreich um die Ankerkennung als Weltdokumentenerbe beworben. Dazu gehören nun als Originale das „Böhmisches Exemplar“ (Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Wien), das „Frankfurter Exemplar“ (Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt am Main), das „Kölner Exemplar“ (Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt), das „Mainzer Exemplar“ (Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Wien), das „Nürnberger Exemplar“ (Staatsarchiv Nürnberg,), das „Pfälzische Exemplar“ (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München) und das „Trierer Exemplar“ (Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Hauptstaatsarchiv Stuttgart) sowie die prachtvolle handschriftliche Kopie „Goldene Bulle des Königs Wenzel“ (Österreichische Nationalbibliothek, Wien).
Das lateinische Wort ‚bulla’ bedeutet Urkunde und bezieht sich auch auf das goldene Siegel, das Urkunden früher zierte. Die Goldene Bulle speziell ist das wichtigste Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches. In dem dicken Werk wird geklärt, wo und wie die Wahl und die Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser bis ins Jahr 1806 zu erfolgen hat. Das historische Dokumente mit dem großen runden goldenen Siegel verbrieft, dass Frankfurt als freie Reichsstadt der Krönungsort war, sich daher von anderen Städten unterschied, somit auch die damit verbundenen Privilegien genoss und daher auch ein Exemplar dieser Urkunde sein eigen nennen durfte, wenn auch nur als Abschrift des Originals.
Das Frankfurter Exemplar stammt aus dem Jahr 1366. Die Stadt ließ damals eine eigene Ausfertigung durch die kaiserliche Kanzlei anfertigen. Als einziges der insgesamt sieben Exemplare wurde es – mit Ausnahme von Kriegsauslagerungen – durchgängig an seinem ursprünglichen Aufbewahrungsort verwahrt. Es wird auch als „Reichsexemplar“ bezeichnet, weil es bei jeder Wahl zu Rate gezogen wurde. Denn darin waren viele für den Ablauf der Wahl wichtige Bestimmungen nachzulesen, die Frankfurt überwachen musste, etwa über die Größe des Gefolges der Kurfürsten, besonders hinsichtlich der Zahl von Berittenen und Bewaffneten. Auch war in der Goldenen Bulle festgelegt, dass die Bürgerschaft vor jeder Königswahl den Sekuritätseid schwören und damit für die Sicherheit der Kurfürsten und ihrer Gefolge garantieren musste. Bei schwerwiegenden Vorfällen drohte der Verlust aller städtischen Privilegien. Dieser Fall trat jedoch nie ein.
Das 645 Jahre alte Frankfurter Exemplar besteht aus 44 mit Tinte beschriebenem Pergamentblättern in fünf Lagen. Eine Siegelschnur aus Seide befestigt das kaiserliche Goldsiegel Karls IV. Da das Blättern und auch die Lichteinwirkung dem Pergament schaden würde und die Tinte verblassen könnte, wird die Goldene Bulle unter konstanten klimatischen Verhältnissen in der Privilegienkammer des Instituts für Stadtgeschichte im Tresor verwahrt. Ein Duplikat der Bulle ist im Rathaus Römer zu sehen.
Die Goldene Bulle ist also ein wichtiges historisches Dokument, dem jetzt ein gebührende Ehrung zuteil wurde. Dienstagnacht hat Unesco-Generaldirektorin Irina Bokova auf Empfehlung des Internationalen Komitees für das Programm „Memory of the World" bei einer Konferenz in der südkoreanischen Stadt Kwangju die Goldene Bulle in die Liste des Weltdokumentenerbes aufgenommen. Kulturdezernent Felix Semmelroth freut sich über die öffentliche Würdigung des Dokumentes: „Mit der Auszeichnung der Goldenen Bulle als Weltdokumentenerbe schließt sich eine Lücke in der Geschichtsschreibung. 657 Jahre nach dem Erlass der Goldenen Bulle erkennt die Welt die Bedeutung des kaiserlichen Gesetzbuchs.“ Ein wenig Stolz schwingt natürlich auch bei Evelyn Brockhoff, der Leiterin des Instituts für Stadtgeschichte, mit wenn sie sagt:„ Damit ist die globale Bedeutung des wichtigsten Dokumentes in unseren reichen, bis in das 9. Jahrhundert zurückliegenden Beständen offiziell anerkannt worden“. Die Frankfurter Goldene Bulle ist eines von sieben erhaltenen Exemplaren, die auf Deutschland und Österreich verteilt sind. Beide Länder haben sich deshalb gemeinsam und erfolgreich um die Ankerkennung als Weltdokumentenerbe beworben. Dazu gehören nun als Originale das „Böhmisches Exemplar“ (Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Wien), das „Frankfurter Exemplar“ (Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt am Main), das „Kölner Exemplar“ (Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt), das „Mainzer Exemplar“ (Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Wien), das „Nürnberger Exemplar“ (Staatsarchiv Nürnberg,), das „Pfälzische Exemplar“ (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München) und das „Trierer Exemplar“ (Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Hauptstaatsarchiv Stuttgart) sowie die prachtvolle handschriftliche Kopie „Goldene Bulle des Königs Wenzel“ (Österreichische Nationalbibliothek, Wien).
20. Juni 2013, 11.31 Uhr
nb/pia
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