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Corona-Schutzverordnung

Bestehende Maskenpflicht um vier Wochen verlängert

Die Hessische Landesregierung verlängert die Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen. Somit bleibt etwa die aktuell geltende Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bestehen. Damit wolle man die Zahl der Neuinfektionen weiterhin niedrig halten.
Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um einen weiteren Monat verlängert. Die bisherigen Regeln werden somit auch vom 26. Mai bis 22. Juni gelten. Es müssen demnach weiterhin Masken bei Pflegediensten sowie in Bussen und Bahnen getragen werden. Auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen besteht eine Maskenpflicht sowie eine Testpflicht für das Personal und Besuchende. Positiv Getestete müssen sich weiterhin für fünf Tage in Quarantäne begeben.

„Die Zahl der Neuinfektionen sinkt kontinuierlich, momentan werden immer weniger Menschen aufgrund schwerer Verläufe in Krankenhäuser eingeliefert. Mit Blick auf die bevorstehende Zeit werden wir die wenigen Basisschutzmaßnahmen, die wir noch haben, weiter benötigen, um diesen Trend nicht zu gefährden“, teilte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag mit. Auch vulnerable Gruppen sind laut Bouffier weiterhin zu schützen. Vor allem in den kommenden Monaten rechne man mit mehr Gästen in Bus und Bahn. „Die Maskenpflicht wird dort also wichtig bleiben, um die Zahl der Neuinfektionen weiter niedrig zu halten“, so Bouffier weiter.
 
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25. Mai 2022, 08.46 Uhr
sfk
 
 
 
 
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