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Corona-Pandemie

Weitere Einschränkungen durch Corona-Notbremse

Durch die bundesweite Corona-Notbremse gelten seit Samstag in Hessen verschärfte Corona-Maßnahmen. Ministerpräsident Volker Bouffier hat am Freitag vorgestellt, wie Hessen diese umsetzt. Sie betreffen Ausgangssperren, Schulen, Kitas, Einzelhandel sowie Freizeitmöglichkeiten.
Vergangenen Donnerstag wurde das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Dieses tritt ab kommenden Samstag in Kraft. Am Freitagnachmittag erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen), Kultusminister Alexander Lorz (CDU) sowie Innenminister Peter Beuth (CDU) die Neuerungen, die sich mit der Änderung des Infektionsschutzgesetztes für Hessen ergeben. Das neue Bundesgesetz orientiert sich dabei allein an den Daten, die das Robert Koch Institut (RKI) veröffentlicht.

„Gestern hat das Infektionsschutzgesetz den Bundesrat passiert. Uns allen ist bewusst, dass mit den neuen Beschlüssen erneut riesige Herausforderungen und erhebliche Einschränkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen werden“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier am Freitag. Das Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Pandemie einzudämmen, stehe nach wie vor und so dringend wie nie an oberster Stelle, betonte Bouffier. Deshalb habe die hessische Regierung die Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. „Konkret heißt das, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift die Bundesnotbremse“, betonte der Ministerpräsident. Zuvor hatte er noch im Bundesrat Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz geübt, vor allem die Ausgangssperre betreffend. Für Hessen ergeben sich je nach dem Wert der Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises folgende Maßnahmen.

Ausgangssperren

Nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr treten ab einem Inzidenzwert von 100 in Kraft und gelten dann automatisch ab dem übernächsten Tag. Die Kreise müssen dazu keine eigenen Verordnungen mehr erlassen. Bis 24 Uhr darf man jedoch noch alleine draußen joggen oder spazieren gehen.

Einschränkungen im Schulbetrieb

Unter einem Inzidenzwert von 100 gilt für die Klassenstufen 1 bis 6 Wechselunterricht. Dieser gilt ab 6. Mai ebenfalls für die Klassen 7 bis 11. Präsenzunterricht ist lediglich bei den Abschlussklassen erlaubt. Bei einem Inzidenzwert bis 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird für alle Klassen und Altersstufen Wechselunterricht angeordnet. Steigt der Wert wiederum über 165, gilt nur für die Abschlussklassen sowie Förderschulen Wechselunterricht, alle anderen Klassen treten in den Distanzunterricht. Eine Notbetreuung wird es in diesem Fall für die Klassen 1 bis 6 geben. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich außerdem zweimal in der Woche testen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Alle Regeln für die Schulen gelten auch für Hochschulen und Berufsschulen.

„Die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes durch die Bundesregierung, die sogenannte ,Notbremse', und deren Auswirkungen auf die Schulen bereiten mir als Kultusminister Bauchschmerzen“, erklärte Alexander Lorz. So würden die Schulen nun noch früher – ab einer Inzidenz von 165 und nicht mehr 200 – auf Distanzunterricht umstellen müssen. Trotzdem sei man sich der „immer schwieriger werdenden Situation der Schülerinnen und Schüler bewusst“, erklärte Lorz.

Einschränkungen im Kitabetrieb

Bei einer Inzidenz bis 165 wird wie bisher an alle Eltern appelliert, Kinder zu Hause zu betreuen. Ab 165 wird es wiederum eine Notbetreuung von Kita-Kindern geben. Eine Neuerung wurde bezüglich der Schnelltest in hessischen Kitas beschlossen: Demnach übernimmt das Land die Hälfte der Kosten für Schnelltests für die Kita-Träger, die sich dafür entscheiden, die Kinder regelmäßig vor dem Kitabesuch zu testen.

„Für die Familien und die Kinder ist die Schließung der Kitas eine erneute und erhebliche Belastung. Ich will dennoch darum werben, dass sie diese aktiv mittragen. Insbesondere wegen der höheren Infektiosität der britischen Virusvariante gilt es, Kontakte mehr noch als bisher zu reduzieren, die im Alltag einer Kita eine besondere Rolle einnehmen“, machte Gesundheitsminister Klose deutlich.

Kontaktbeschränkungen

Bei einem Inzidenzwert unter 100 ist das Treffen von zwei verschiedenen Haushalten erlaubt; ab 100 gilt ein Haushalt plus eine Person. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.

Beschränkungen im Einzelhandel

Hier gilt wie zuvor, dass Supermärkte, Drogerien und Geschäfte des täglichen Bedarfs weiterhin geöffnet bleiben. In allen anderen Betrieben inklusive Baumärkten ist das sogenannte „Click & Meet“ bei einer Inzidenz unter 150 möglich nach vorheriger Terminvereinbarung und einem Negativ-Test. Ab einer Inzidenz von über 150 ist lediglich das Abholen bestellter Waren, also „Click & Collect“, erlaubt.

Weiterhin gilt, dass Sonderimpftermine am Wochenende mit dem Astrazeneca-Impfstoff im Impfzentrum Frankfurt nur für über 60-Jährige Hessinnen und Hessen möglich sind. Die Priorisierungsgruppe 3 kann sich derweil weiter für Impftermine registrieren lassen.

Ab Juni 2021 sollen bundesweit auch Betriebsärzte impfen können. In einem neu beschlossenen Pilotverfahren mit vier für den Impffortschritt in Hessen und der Bundesrepublik systemrelevanten Unternehmen soll dies zunächst getestet werden. Zu diesen zählen unter anderen das Pharmaunternehmen Merck in Darmstadt und Sanofi Aventis an ihrem Standort in Frankfurt.
 
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23. April 2021, 19.20 Uhr
Margaux Adam
 
 
 
 
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