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Corona-Pandemie

Neue Corona-Regeln ab Samstag in Hessen

Das hessische Corona-Kabinett hat am Montag die meisten Corona-Regeln aufgehoben. Ab dem kommenden Samstag gelten Masken- und Testpflicht nur noch in wenigen Bereichen. Die Landesregierung appelliert dabei an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Ab dem kommenden Samstag, 2. April, entfallen in Hessen weite Teile der Corona-Schutzmaßnahmen. Konkret bedeutet das, dass ab diesem Zeitpunkt die Maskenpflicht an den meisten Orten aufgehoben ist. Sie gilt dann nur noch in Bussen und Bahnen sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Sammelunterkünften sowie bei Pflege- und Rettungsdiensten. Auch die Testpflicht entfällt weitestgehend; sie gilt dann nur noch für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Sammelunterkünften. Lehrpersonal sowie Schülerinnen und Schüler werden weiterhin dreimal wöchentlich getestet.

Die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen ist seit vergangener Woche von 6,36 pro 100 000 Einwohner auf 7,52 gestiegen und auch der landesweite Inzidenzwert liegt bei 1529. Die Lage sei immer noch ernst, sagten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag und machten deutlich, dass ihnen die Schutzmaßnahmen nicht reichen. Grund für die Änderungen der derzeitigen Corona-Schutzverordnung ist, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen ermöglicht. Für die meisten Regeln gilt daher keine Rechtsgrundlage mehr.

„Die neuen Regeln bedeuten mehr Freiheiten, aber somit auch mehr Eigenverantwortung in der Hand unserer Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Ministerpräsident Bouffier. „Masken sind und bleiben das beste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu verringern: Vor allem in Innenräumen ist es weiter sinnvoll, bei Begegnungen Maske zu tragen und sich vorher zu testen“, so Kai Klose.

Bouffier und Klose kritisierten zudem die im Bundesgesetz beschriebenen Hotspot-Regelungen, diese seien nach Auffassung der Landesregierung derzeit nicht umsetzbar. „Die Vorgaben sind so hoch beziehungsweise diffus, dass sie faktisch ins Leere laufen. Eine rechtssichere Regelung ist nicht möglich“, sagten beide am Montag.
 
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29. März 2022, 10.30 Uhr
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