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Corona-Pandemie

Hessen kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Die Hessische Landesregierung schafft die 2G-Regelung im Einzelhandel ab. Ab kommender Woche soll dafür aber eine FFP2-Maskenpflicht in den Geschäften gelten. Auch für Veranstaltungen kündigte Ministerpräsident Bouffier Veränderungen an.
Die Hessische Landesregierungen schafft die 2G-Regelung im Einzelhandel wieder ab. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch im Landtag mitteilte, mache es keinen Sinn, die bisherige Aufspaltung in Grundversorgung und Nicht-Grundversorgung aufrechtzuerhalten. „Es ist einfach nicht logisch und auch im Ergebnis nicht überzeugend, diese Unterteilung fortzusetzen“, so Bouffier.

Ab Anfang der kommenden Woche soll daher die 2G-Regelung in allen Bereichen des Einzelhandels entfallen. Neben der Entlastung der Einzelhändler soll mit der Änderung auch die Wettbewerbsverzerrung zu den Bundesländern um Hessen herum, in denen die 2G-Regel bereits abgeschafft wurde, aufgehoben werden. Um Mitarbeitende sowie Kundinnen und Kunden aber weiterhin vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, soll dann eine FFP2-Maskenpflicht in den Geschäften gelten.

Ausschlaggebend für die Entscheidung der Landesregierung war nicht nur die Situation in anderen Bundesländern, sondern ebenso die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Das Gericht hatte Anfang der Woche der Betreiberin mehrerer Modegeschäfte Recht gegeben, die ihre Läden mit anderen Bereichen der Grundversorgung – beispielsweise Blumen- oder Buchläden – gleichzustellen sah und daraufhin die 2G-Regelung in ihren Geschäften abschaffen durfte. Als Reaktion auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte die Hessische Landesregierung noch am Dienstag angekündigt, die Corona-Schutzverordnung ändern zu wollen.

Wieder mehr Publikum bei Veranstaltungen

Veränderungen gibt es auch in der Veranstaltungsbranche. Wie Ministerpräsident Bouffier am Mittwoch erklärte, sollen die Zuschauerkapazitäten dort ebenfalls ab kommender Woche wieder aufgestockt werden. Demnach ist in Außenbereichen dann eine Auslastung von maximal 50 Prozent, maximal aber 10 000 Personen erlaubt; in Innenräumen liegt die Grenze bei 30 Prozent Auslastung, maximal aber 4000 Personen. Das gehe aus dem Vorschlag der Staats- und Senatskanzleien der Länder hervor, auf den sich alle Landesregierungen geeinigt hätten. Für alle Veranstaltungen soll dann grundsätzlich die 2G-plus-Regel gelten. Sobald sich die Situation in den Krankenhäusern, besonders auf den Intensivstationen, wieder anspannt, müsse das Schutzniveau laut Bouffier jedoch wieder erhöht und die Vorgaben damit erneut verschärft werden.
 
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3. Februar 2022, 12.10 Uhr
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