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Corona-Pandemie

Bund und Länder beschließen „Oster-Lockdown“

Bis in die Nacht hinein haben Bund und Länder am Montag über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verhandelt. Neben einer generellen Verlängerung des Lockdowns wurden auch gesonderte Regeln über die Osterfeiertage beschlossen.
Bund und Länder haben am Montag angesichts der steigenden Infektionszahlen eine generelle Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April beschlossen. Darüber hinaus haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsident:innen der Länder auf eine Verschärfung über Ostern geeinigt, bei der das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben deutschlandweit heruntergefahren werden soll.

So soll von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag (1. bis 5. April) das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“ gelten. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt und Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen. Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen.

Ein generelles Reiseverbot gilt nicht, Bund und Länder appellieren jedoch, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Zudem soll eine generelle Testpflicht vor Abflug für alle Flüge nach Deutschland eingeführt werden. Für Beschäftigte an Kitas und Schulen sowie Schülerinnen und Schüler sollen die Corona-Tests ausgeweitet werden, wenn möglich auf zwei Tests pro Woche. Betriebe sollen weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.

„Die Beschlüsse von gestern Nacht entsprechen dem Geist meiner Regierungserklärung, dass jetzt nicht die Zeit für Lockerungen ist. Deutschland steht vor einer großen Herausforderung, die wir mit entsprechenden Anstrengungen meistern müssen. Wir müssen jetzt so schnell wie möglich weiterimpfen, und wir wollen mit einer intelligenten Teststrategie weitere Möglichkeiten für spätere Öffnungen schaffen“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Abend.

Notbremse soll konsequent umgesetzt werden

Damit die Neuinfektionen wieder verlässlich sinken, müsse auch die kürzlich vereinbarte Notbremse „konsequent umgesetzt werden“. Das bedeutet: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten die strengeren Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden.

Mehrere Medien berichteten vor der Konferenz über mögliche Ausgangssperren. Auf diese haben sich Bund und Länder am Montag nicht grundsätzlich geeinigt. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 sollen jedoch noch weitere Schritte umgesetzt werden, darunter fällt auch eine Ausgangsbeschränkung. Zudem soll auch eine Schnelltest-Pflicht in Bereichen gelten, in denen Abstandhalten oder konsequentes Masketragen erschwert sind, ermöglicht werden.

Was die Vereinbarungen von Bund und Ländern für Hessen bedeuten, wird das hessische Corona-Kabinett am Dienstagnachmittag beschließen. Ministerpräsident Volker Bouffier wird im Anschluss über die genauen Beschlüsse des Kabinetts informieren. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten.
 
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23. März 2021, 13.16 Uhr
Elena Zompi
 
 
 
 
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