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Corona-Lockerungen in Hessen
Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen
In den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Schwimmsport und Kinderbetreuung legt Hessen neue Corona-Lockerungen vor. Die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht sowie die Einhaltung des Mindestabstands werden dagegen bis zum 5. Juli verlängert.
Das Corona-Kabinett hat weitere Anpassungen der Corona-Verordnungen verabschiedet, wie die hessische Landesregierung am Dienstagnachmittag bekannt gab. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Gaststätten, Hotels, Schwimmbäder und Kindergärten. „Die Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen zeigen uns, dass wir in einigen Bereichen Lockerungen und Anpassungen vornehmen können, wie etwa bei den Gaststätten, insgesamt aber weiterhin umsichtiges Handeln erforderlich ist“, sagte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Oberstes Gebot der Stunde sei es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, um den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht „leichtfertig“ aufs Spiel zu setzen.
Im Zuge dessen gab die Bundesregierung auch bekannt, dass die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum 5. Juli verlängert werden. Ausgenommen davon ist jedoch die Quarantäneverordnung, die bis zum 15. Juni gelten wird.
Gastronomie: Fünf-Quadratmeter-Regelung wird ersetzt
Als weitere Änderung tritt bereits am kommenden Donnerstag, den 28. Mai, die 1,5 Meter-Regelung für Gastronomiebetriebe ein. Als einziges Bundesland in Deutschland hatte Hessen an der Fünf-Quadratmeter-Regelung festgehalten. Betriebe müssten jedoch weiterhin streng darauf achten, dass ihre Gäste in Restaurants, Cafés oder Kneipen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
Die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass das behutsame Vorgehen richtig gewesen sei und gut funktioniert habe, sagte der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen). „Gleichwohl appellieren wir an die Restaurant- und Cafébesucherinnen und -besucher, die Abstandsregeln einzuhalten und sich weiterhin umsichtig zu verhalten.“ Dieser Mindestabstand gelte weiterhin nicht zwischen Personen, die dem eigenen Hausstand angehören oder für Mitglieder eines weiteren Hausstandes in Begleitung. Die Flächenbegrenzung für Veranstaltungen und den Einzelhandel bleiben weiterhin bestehen.
„Gestaltungsspielraum“ bei der Kinderbetreuung
Ab dem 2. Juni gilt für Kindertagesstätten die gemeinsam von der Landesregierung und den Spitzen des Landkreistags, des Städtetags und des Städte- und Gemeindebundes erarbeitete Verordnung zur Regelbetreuung. Neben Kindern von alleinerziehenden Berufstätigen sowie von zwei berufstätigen Elternteilen, können auch Kinder mit Behinderungen weiterhin vorrangig das Betreuungsangebot nutzen. Weitere freie Plätze werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Absprache mit dem Jugendamt im Rahmen der Betreuungskapazitäten vergeben. „Die Kommunen haben mit der neuen Verordnung jetzt möglichst viel Gestaltungsspielraum. Das hatten sie vom Land eingefordert, um die Betreuungsnachfrage einerseits und Hygiene- und Infektionsschutzregeln andererseits gleichermaßen berücksichtigen zu können“, so Sozial- und Integrationsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen).
Für Werkstätten für Menschen mit Behinderung sei ebenfalls eine weitergehende Öffnung unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen. Zudem dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Jugendhilfeeinrichtungen ab sofort wieder Besuch empfangen.
Auch für den Vereinssport in Schwimmbädern wurden weitere Lockerungen beschlossen. Wie bereits vergangene Woche bekanntgegeben wurde, werden diese ab dem 1. Juni wieder für Schwimmvereine und -kurse eröffnet. Zu diesem Zweck dürften Sportlerinnen und Sportler auch wieder die Umkleide- und Duschanlagen benutzen. „Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und der guten Hygienekonzepte der Schwimmbadverbände und -betreiber ist es nunmehr verantwortbar, unsere Frei- und Hallenbäder für den Vereinssport wieder zu öffnen“, äußerte sich der hessische Sportminister Peter Beuth (CDU). Zu einem Übernachtungsbetrieb gehörende Sauna-, Schwimm, - und Wellnessbereiche dürften ab Donnerstag ebenfalls wieder genutzt werden. Das betreffe jedoch ausschließlich Übernachtungsgäste und keine Tagestouristen.
Im Zuge dessen gab die Bundesregierung auch bekannt, dass die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum 5. Juli verlängert werden. Ausgenommen davon ist jedoch die Quarantäneverordnung, die bis zum 15. Juni gelten wird.
Gastronomie: Fünf-Quadratmeter-Regelung wird ersetzt
Als weitere Änderung tritt bereits am kommenden Donnerstag, den 28. Mai, die 1,5 Meter-Regelung für Gastronomiebetriebe ein. Als einziges Bundesland in Deutschland hatte Hessen an der Fünf-Quadratmeter-Regelung festgehalten. Betriebe müssten jedoch weiterhin streng darauf achten, dass ihre Gäste in Restaurants, Cafés oder Kneipen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
Die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass das behutsame Vorgehen richtig gewesen sei und gut funktioniert habe, sagte der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen). „Gleichwohl appellieren wir an die Restaurant- und Cafébesucherinnen und -besucher, die Abstandsregeln einzuhalten und sich weiterhin umsichtig zu verhalten.“ Dieser Mindestabstand gelte weiterhin nicht zwischen Personen, die dem eigenen Hausstand angehören oder für Mitglieder eines weiteren Hausstandes in Begleitung. Die Flächenbegrenzung für Veranstaltungen und den Einzelhandel bleiben weiterhin bestehen.
„Gestaltungsspielraum“ bei der Kinderbetreuung
Ab dem 2. Juni gilt für Kindertagesstätten die gemeinsam von der Landesregierung und den Spitzen des Landkreistags, des Städtetags und des Städte- und Gemeindebundes erarbeitete Verordnung zur Regelbetreuung. Neben Kindern von alleinerziehenden Berufstätigen sowie von zwei berufstätigen Elternteilen, können auch Kinder mit Behinderungen weiterhin vorrangig das Betreuungsangebot nutzen. Weitere freie Plätze werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Absprache mit dem Jugendamt im Rahmen der Betreuungskapazitäten vergeben. „Die Kommunen haben mit der neuen Verordnung jetzt möglichst viel Gestaltungsspielraum. Das hatten sie vom Land eingefordert, um die Betreuungsnachfrage einerseits und Hygiene- und Infektionsschutzregeln andererseits gleichermaßen berücksichtigen zu können“, so Sozial- und Integrationsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen).
Für Werkstätten für Menschen mit Behinderung sei ebenfalls eine weitergehende Öffnung unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen. Zudem dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Jugendhilfeeinrichtungen ab sofort wieder Besuch empfangen.
Auch für den Vereinssport in Schwimmbädern wurden weitere Lockerungen beschlossen. Wie bereits vergangene Woche bekanntgegeben wurde, werden diese ab dem 1. Juni wieder für Schwimmvereine und -kurse eröffnet. Zu diesem Zweck dürften Sportlerinnen und Sportler auch wieder die Umkleide- und Duschanlagen benutzen. „Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und der guten Hygienekonzepte der Schwimmbadverbände und -betreiber ist es nunmehr verantwortbar, unsere Frei- und Hallenbäder für den Vereinssport wieder zu öffnen“, äußerte sich der hessische Sportminister Peter Beuth (CDU). Zu einem Übernachtungsbetrieb gehörende Sauna-, Schwimm, - und Wellnessbereiche dürften ab Donnerstag ebenfalls wieder genutzt werden. Das betreffe jedoch ausschließlich Übernachtungsgäste und keine Tagestouristen.
26. Mai 2020, 17.20 Uhr
jwe
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6. Februar 2025
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