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Corona
Keine Tests und keine Quarantäne mehr für Geimpfte
Ab sofort können sich in Hessen alle berechtigten Personen für eine Impfung mit dem Astrazeneca-Vakzin anmelden. Zudem kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstag Erleichterungen für vollständig geimpfte Personen an.
In Hessen können sich ab sofort alle Impfwilligen und -berechtigten mit dem Astrazeneca-Vakzin impfen lassen. Bisher war der Impfstoff nur an über 60-Jährige vergeben worden, nun können diese auch jüngere Personen der Priorisierungsgruppen eins bis drei erhalten. Das teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag in seiner Regierungserklärung im Hessischen Landtag mit. „Dies ergibt gerade für jüngere Menschen die Möglichkeit, dass sie jetzt nicht mehr warten müssen“, sagte Bouffier. Da der Bund diesen Impfstoff vorrangig den Hausärzt:innen liefere, werde diese Möglichkeit der Impfung ohne Prioritäten hinsichtlich des Alters vor allem in den Hausarztpraxen bestehen.
Frankfurts Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) kündigte bereits am Dienstagmorgen weitere Sondertermine für Impfungen mit Astrazeneca an. In der Woche vom 28. April bis 4. Mai sollen 5500 Termine vergeben werden. Anmelden können sich alle Impfberechtigen sowohl unter als auch über 60 Jahren der Priorisierungsgruppen eins bis drei, die mit dem Astrazeneca-Vakzin geimpft werden wollen. Laut Bouffier haben alle registrierten Impfberechtigten der Priorisierungsgruppen 1 und 2 ein Impfangebot erhalten. Sie sollen „nach unserer Einschätzung nach auch bis Ende Mai geimpft sein“, so Bouffier.
Erleichterungen für Geimpfte
Für bereits Geimpfte hat Ministerpräsident Bouffier am Dienstag Erleichterungen angekündigt. Vollständig Geimpfte, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sollen zukünftig mit Negativ-Getesteten gleichgestellt werden. Sie brauchen somit in Bereichen, in denen ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss – zum Beispiel beim Friseurbesuch – keinen Test mehr vorzeigen. Auch müssen sich vollständig Geimpfte nach einer Reise nicht mehr in Quarantäne begeben.
Ab 1. Juni sollen auch Betriebsärzte in die Impfvorgänge miteinbezogen werden. Bereits ab dem 3. Mai beginnen vier hessische Pharmaunternehmen mit dem Impfen. Dazu gehören Merck in Darmstadt, Sanofi-Aventis in Frankfurt, B. Braun in Melsungen und Pharmaserv in Marburg.
Bouffier verteidigt Bundesnotbremse
Ministerpräsident Bouffier verteidigte außerdem seine Entscheidung für die Bundesnotbremse. „Die vielfach vorhergesagte Explosion der Neuinfektionen ist nicht eingetreten, aber die Zahlen steigen weiter. Sie sind nach wie vor viel zu hoch.“ Auch die Lage in den Kliniken und die Aufrufe der Intensivmediziner, eine weitere Belastung des Gesundheitswesens nicht zuzulassen, zwängen zum Handeln. Bouffier warb deshalb um die Unterstützung für die Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Auch er sei mit einigen Punkten nicht vollkommen zufrieden gewesen – beispielsweise habe er auf eine „vernünftige Regelung“ für den Vereinssport gehofft – aber letztlich sei es wichtiger gewesen, die Maßnahmen rasch umzusetzen.
Wie Bouffier weiterhin mitteilte, habe das Corona-Kabinett entschieden, dass das Sozialministerium täglich verbindliche Grenzwerte für die Kreise bekannt gibt, um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen. In den Bereichen, in denen die Inzidenz unter 100 liegt, soll es bei den bisherigen in Hessen geltenden Regelungen bleiben.
Aufgrund einer missverständlichen Formulierung hinsichtlich der Impfberechtigung wurde dieser Artikel am 3.5.21, 15.18 Uhr, korrigiert.
Frankfurts Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) kündigte bereits am Dienstagmorgen weitere Sondertermine für Impfungen mit Astrazeneca an. In der Woche vom 28. April bis 4. Mai sollen 5500 Termine vergeben werden. Anmelden können sich alle Impfberechtigen sowohl unter als auch über 60 Jahren der Priorisierungsgruppen eins bis drei, die mit dem Astrazeneca-Vakzin geimpft werden wollen. Laut Bouffier haben alle registrierten Impfberechtigten der Priorisierungsgruppen 1 und 2 ein Impfangebot erhalten. Sie sollen „nach unserer Einschätzung nach auch bis Ende Mai geimpft sein“, so Bouffier.
Erleichterungen für Geimpfte
Für bereits Geimpfte hat Ministerpräsident Bouffier am Dienstag Erleichterungen angekündigt. Vollständig Geimpfte, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sollen zukünftig mit Negativ-Getesteten gleichgestellt werden. Sie brauchen somit in Bereichen, in denen ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss – zum Beispiel beim Friseurbesuch – keinen Test mehr vorzeigen. Auch müssen sich vollständig Geimpfte nach einer Reise nicht mehr in Quarantäne begeben.
Ab 1. Juni sollen auch Betriebsärzte in die Impfvorgänge miteinbezogen werden. Bereits ab dem 3. Mai beginnen vier hessische Pharmaunternehmen mit dem Impfen. Dazu gehören Merck in Darmstadt, Sanofi-Aventis in Frankfurt, B. Braun in Melsungen und Pharmaserv in Marburg.
Bouffier verteidigt Bundesnotbremse
Ministerpräsident Bouffier verteidigte außerdem seine Entscheidung für die Bundesnotbremse. „Die vielfach vorhergesagte Explosion der Neuinfektionen ist nicht eingetreten, aber die Zahlen steigen weiter. Sie sind nach wie vor viel zu hoch.“ Auch die Lage in den Kliniken und die Aufrufe der Intensivmediziner, eine weitere Belastung des Gesundheitswesens nicht zuzulassen, zwängen zum Handeln. Bouffier warb deshalb um die Unterstützung für die Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Auch er sei mit einigen Punkten nicht vollkommen zufrieden gewesen – beispielsweise habe er auf eine „vernünftige Regelung“ für den Vereinssport gehofft – aber letztlich sei es wichtiger gewesen, die Maßnahmen rasch umzusetzen.
Wie Bouffier weiterhin mitteilte, habe das Corona-Kabinett entschieden, dass das Sozialministerium täglich verbindliche Grenzwerte für die Kreise bekannt gibt, um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen. In den Bereichen, in denen die Inzidenz unter 100 liegt, soll es bei den bisherigen in Hessen geltenden Regelungen bleiben.
Aufgrund einer missverständlichen Formulierung hinsichtlich der Impfberechtigung wurde dieser Artikel am 3.5.21, 15.18 Uhr, korrigiert.
28. April 2021, 13.04 Uhr
red
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23. November 2024
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