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Corona-Kabinett
Verschärfte Maßnahmen ab Samstag
Das hessische Corona-Kabinett hat am Mittwoch darüber entschieden, wie es im verlängerten Lockdown bis zum 14. Februar weitergehen soll. Neben der Verschärfung einiger Maßnahmen, wurden andere, wie der 15-Kilometer-Radius in Hotspots, wieder gestrichen.
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Gesundheitsminister Kai Klose (beide Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch über die aktuellen Beschlüsse des hessischen Corona-Kabinetts informiert. Diese wurden auf Grundlage der vorangegangenen Gespräche zwischen Bund und Ländern am Dienstag getroffen. Die Maßnahmen der vergangenen Wochen hätten sich gelohnt, die Zahlen gingen langsam runter, teilte Bouffier mit. Dennoch sei man „noch nicht weit genug“. Hinzu kämen die Gefahren der Virus-Mutationen, die man bislang noch nicht einschätzen könne.
„Wenn das Virus gefährlicher wird, müssen die Masken sicherer werden“, so Bouffier. Ab kommenden Samstag gilt deshalb im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften, aber auch in Gottesdiensten oder ähnlichen Veranstaltungen, eine verschärfte Maskenpflicht: Hier müssen ab sofort FFP2- oder sogenannte OP-Masken getragen werden. Bedürftige Menschen sollen über die Tafeln vor Ort entsprechende Masken erhalten, hier werde das Land eine Millionen Masken kostenlos zur Verfügung stellen.
Die Beschlüsse von Bund und Ländern hinsichtlich der Homeoffice-Ausweitung sollen auch in Hessen durchgesetzt werden. Aktuell liege die Quote bei rund 53 Prozent, doch auch hier wolle man laut Bouffier „noch besser werden“.
Keine Änderungen an Schulen und Kitas
Im Bereich der Schulen und Kitas werde man an den bestehenden Maßnahmen festhalten. Folglich sollen Kleinkinder zu Hause betreut werden, wo immer das möglich sei. In den Schulen bleibe das Drei-Stufen-Modell: In den Jahrgangsstufen 1-6 wird weiterhin die Präsenzpflicht ausgesetzt, hier gelte ein ähnlicher Appell wie in den Kitas. Sobald die Zahlen sinken, könnte dann eine Rückkehr in den Wechselunterricht vorgenommen werden. Für Abschlussklassen soll der Präsenzunterricht weiterhin aufrecht erhalten bleiben.
Testpflicht für Besuch in Pflegeheimen
Um ältere Menschen noch besser zu schützen, sollen Besuche in Alten- und Pflegeheimen nur noch unter Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests möglich sein. Mitarbeiter:innen sollen nach wie vor alle zwei Wochen kostenlos getestet werden.
Eine Änderung der bestehenden Verordnung soll es im Bereich des 15-Kilometer-Radius geben. Dieser galt bislang in sogenannten Hotspots, soll nun jedoch gestrichen werden. Stattdessen sieht das Land vor, dass dort ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner:innen innerhalb der letzten 7 Tage publikumsträchtige Ausflugsziele durch geeignete Maßnahmen gesperrt werden.
„Wenn das Virus gefährlicher wird, müssen die Masken sicherer werden“, so Bouffier. Ab kommenden Samstag gilt deshalb im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften, aber auch in Gottesdiensten oder ähnlichen Veranstaltungen, eine verschärfte Maskenpflicht: Hier müssen ab sofort FFP2- oder sogenannte OP-Masken getragen werden. Bedürftige Menschen sollen über die Tafeln vor Ort entsprechende Masken erhalten, hier werde das Land eine Millionen Masken kostenlos zur Verfügung stellen.
Die Beschlüsse von Bund und Ländern hinsichtlich der Homeoffice-Ausweitung sollen auch in Hessen durchgesetzt werden. Aktuell liege die Quote bei rund 53 Prozent, doch auch hier wolle man laut Bouffier „noch besser werden“.
Keine Änderungen an Schulen und Kitas
Im Bereich der Schulen und Kitas werde man an den bestehenden Maßnahmen festhalten. Folglich sollen Kleinkinder zu Hause betreut werden, wo immer das möglich sei. In den Schulen bleibe das Drei-Stufen-Modell: In den Jahrgangsstufen 1-6 wird weiterhin die Präsenzpflicht ausgesetzt, hier gelte ein ähnlicher Appell wie in den Kitas. Sobald die Zahlen sinken, könnte dann eine Rückkehr in den Wechselunterricht vorgenommen werden. Für Abschlussklassen soll der Präsenzunterricht weiterhin aufrecht erhalten bleiben.
Testpflicht für Besuch in Pflegeheimen
Um ältere Menschen noch besser zu schützen, sollen Besuche in Alten- und Pflegeheimen nur noch unter Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests möglich sein. Mitarbeiter:innen sollen nach wie vor alle zwei Wochen kostenlos getestet werden.
Eine Änderung der bestehenden Verordnung soll es im Bereich des 15-Kilometer-Radius geben. Dieser galt bislang in sogenannten Hotspots, soll nun jedoch gestrichen werden. Stattdessen sieht das Land vor, dass dort ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner:innen innerhalb der letzten 7 Tage publikumsträchtige Ausflugsziele durch geeignete Maßnahmen gesperrt werden.
21. Januar 2021, 10.20 Uhr
sie
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24. Dezember 2024
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