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Corona: Hessen

Corona-Kabinett setzt neue Maßnahmen um

Deutschland hat am heutigen Freitag die Millionen-Grenze der Corona-Infektionen überschritten. Die Zahlen flachen weiterhin nur langsam ab. In Hessen wurden am Donnerstag die für den Dezember geltenden Maßnahmen bekanntgegeben; für die Weihnachtstage gelten gesonderte Regeln.
Deutschland hat die Millionen-Schwelle bei der Anzahl der Corona-Infektionen überschritten. Das geht aus den Zahlen der John Hopkins University vom Freitagvormittag hervor. Konkret liegt die Zahl aktuell bei 1 017 830 Infektionen. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) lag die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der vergangenen 24 Stunden bei 22 268. Vergangene Woche erreichte Deutschland mit 23 648 Neuinfektionen innerhalb eines Tages einen Höchstwert.

In Hessen kamen 2067 Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden hinzu, das Land verzeichnet dabei eine Inzidenz von 158,2. In Frankfurt liegt die Inzidenz nach Zahlen des RKI aktuell bei 212, 5 Neuinfektionen pro 100 0000 Einwohner:innen innerhalb von sieben Tagen. An der deutschlandweiten Spitze steht in Bezug auf die Inzidenz aktuell der Kreis Hildburghausen in Thüringen mit einer Inzidenz von 630. Dort gilt nun bis zum 13. Dezember ein sogenannter „harter Lockdown“, bei dem die Menschen ihre Wohnungen nur noch aus triftigen Gründen verlassen dürfen.

Bouffier: „Zahl der Neuinfektionen weiterhin zu hoch“

In Hessen hat man derweil die neuen Maßnahmen für den Dezember festgelegt. Nachdem am Mittwoch die bundesweiten Corona-Maßnahmen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident:innen für den Dezember beschlossen wurden, hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung am Donnerstag darüber beraten, wie sich die Beschlüsse für Hessen umsetzen lassen. Dazu äußerten sich am Donnerstagvormittag Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen).

„Die Zahlen steigen zwar nicht mehr exponentiell, aber die Zahl der Neuinfektionen ist weiterhin zu hoch“, sagte Bouffier. Man habe aktuell viel mehr Tote zu verzeichnen als im Frühjahr. Deshalb müssten vor allem die Kontakte weiter eingeschränkt und die geltenden Maßnahmen verlängert werden. „Nur dann haben wir eine Chance, die Kliniken und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.“ Deutschland habe im Vergleich zu anderen Ländern eher „milde“ Maßnahmen mit viel Bewegungsfreiheit ergriffen, betonte zudem Al-Wazir.

Konkret gelten die neuen Verordnungen vom 1. bis 20. Dezember. Unter anderem dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Hausständen gemeinsam aufhalten. Davon ausgenommen sind dazugehörige Kinder unter 14 Jahren. Die gleiche Beschränkung empfiehlt die Landesregierung auch für den privaten Raum. Mund-Nase-Bedeckungen müssen in geschlossenen Räumen, die „öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind“ getragen werden. Diese Regelung gilt ebenfalls nach wie vor in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen, sowie Arbeits- und Betriebsstätten und an Orten in Innenstädten mit viel Publikumsverkehr, die durch örtlich zuständige Behörden festgelegt werden.

Geschäfte und Einzelhandel

Wie bereits am Mittwoch durch Bundeskanzlerin Angela Merkel bekanntgegeben, werden auch im Einzelhandel und in Geschäften wieder verschärfte Quadratmeter-Regeln eingeführt. Demnach darf sich auf den ersten 800 Quadratmetern je zehn Quadratmeter eine Person aufhalten. Bei einer Verkaufsfläche, die größer als 800 Quadratmeter ist, darf höchstens eine Person je angefangener 20 Quadratmeter in das Geschäft gelassen werden.

Präsenzunterricht hat weiterhin Priorität

Betretungsverbote für Kitas und Schulen wurden dagegen aufgehoben, wenn Familienangehörige als reine Kontaktpersonen unter Quarantäne stehen. Was den Umgang mit Schulen im Allgemeinen betrifft, wollen die hessischen Gesundheits- und Schulämter individuell vor Ort über die Verschärfung von Maßnahmen entscheiden, wenn die Inzidenz die Marke von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner:innen innerhalb von sieben Tagen überschreitet. Jedoch plädiere die Hessische Landesregierung für Präsenzunterricht, auch wenn die Möglichkeit bestehe, ein Modell des Wechselunterrichts zu etablieren. Ab einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner:innen gelte in den weiterführenden Schulen ab Klasse 7 auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Vom 23. Dezember bis 1. Januar gilt dann auch in Hessen die Ausnahmeregelung für die Kontaktbeschränkungen: In diesem Zeitraum dürfen sich bis zu zehn Personen ohne eine Begrenzung der Hausstände treffen; auch dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Diese Maßnahme müsse jedoch im Laufe des Dezembers mittels einer neuen Verordnung beschlossen werden, da das Infektionsschutzgesetz grundsätzlich vorgebe, Regelungen auf vier Wochen zu befristen, hieß es in der Erklärung der Landesregierung. Zudem soll geregelt werden, dass Böller auf öffentlichen Plätzen und belebten Straßen untersagt, „im privaten Kreis“ jedoch erlaubt bleiben.
 
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27. November 2020, 10.49 Uhr
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