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Corona-Gipfel
Bund und Länder beschließen neue Quarantäne-Regelung
Bund und Länder haben am Freitag weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. So soll etwa 2G-plus in der Gastronomie gelten und Quarantäne-Zeiten verkürzt werden. Kommenden Freitag soll der Bundesrat dazu tagen.
Bund und Länder haben sich am Freitag erneut getroffen, um über eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen aufgrund der sich ausbreitenden Omikron-Variante zu beraten. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) präsentierte im Anschluss die Ergebnisse und appellierte ein weiteres Mal an die Bürgerinnen und Bürger, sich und andere zu schützen und sich impfen zu lassen. Auch er halte eine allgemeine Impfpflicht für notwendig: „Wenn wir aus der Dauerschleife herauskommen wollen, ist das Impfen die beste und einzige Chance, die Pandemie zu überwinden“, so Bouffier. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs unterstützten auf breiter Linie die Einführung einer Impfpflicht, ein konkreter Zeitplan liege aktuell jedoch noch nicht vor.
Laut Einschätzung des Expertenrats zeigten die bestehenden Maßnahmen, vor allem im Vergleich zu anderen Ländern, ihre Wirkung und das Infektionsgeschehen breite sich hierzulande langsamer aus; eine „Explosion der Zahlen“ sei bislang nicht eingetreten, so Bouffier. Dementsprechend werde man in Hessen keine Lockerungen einführen. Gleiches bestätigte auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einer anschließenden Pressekonferenz: „Omikron wird uns noch lange beschäftigen, wir können keine Entwarnung für unser Gesundheitssystem geben.“
Verkürzte Quarantäne-Zeiten
Konkrete Änderungen soll es bundesweit nun vor allem im Bereich der Isolation- und Quarantäne-Regelung geben: Bislang galt allgemein eine Isolationszeit von bis zu 14 Tagen, diese soll nun auf zehn Tage verkürzt werden. Kontaktpersonen und Infizierte können sich nach sieben Tagen durch einen PCR- oder Schnelltest mit Nachweis Freitesten. Für Kontaktpersonen, die bereits geboostert sind, kann die Quarantäne ganz entfallen. Ähnliches soll auch für Kontaktpersonen gelten, die frisch doppelt geimpft oder frisch genesen sind.
Personen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, können ihre Isolation nur durch einen negativen PCR-Test beenden; die Betroffenen müssen zudem mindestens 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Schülerinnen und Schüler, die an Corona erkrankt sind, können sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten. Waren sie Kontaktperson, kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen mit entsprechendem Testnachweis beendet werden.
2G-plus in der Gastronomie
Was in Hessen bereits im Rahmen der Hotspot-Regelung gilt, soll nun bundesweit unabhängig von der Inzidenz vor Ort eingeführt werden: Die 2G-plus-Regelung in der Gastronomie. Wer dann noch ein Restaurant, eine Bar oder ein Café besuchen will, muss zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorweisen oder bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert
Keinerlei Änderungen soll es im Bereich der Kontaktbeschränkungen geben. Im privaten Bereich gilt weiterhin die Begrenzung auf maximal zehn Personen, wenn geimpfte oder genesene Personen zusammenkommen. Bei Ungeimpften dürfen sich lediglich Angehörige des eigenen Haushalts sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Die getroffenen Beschlüsse, wie etwa die Quarantäne-Regelungen, müssen nun laut Bouffier zu Gesetzen werden. Dazu werde der Bundesrat am kommenden Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um die entsprechende Rechtsgrundlage zu beschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt wolle man die geltenden Regeln in Hessen nun verlängern, um dann entsprechend eine neue Landesverordnung festzulegen.
Laut Einschätzung des Expertenrats zeigten die bestehenden Maßnahmen, vor allem im Vergleich zu anderen Ländern, ihre Wirkung und das Infektionsgeschehen breite sich hierzulande langsamer aus; eine „Explosion der Zahlen“ sei bislang nicht eingetreten, so Bouffier. Dementsprechend werde man in Hessen keine Lockerungen einführen. Gleiches bestätigte auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einer anschließenden Pressekonferenz: „Omikron wird uns noch lange beschäftigen, wir können keine Entwarnung für unser Gesundheitssystem geben.“
Verkürzte Quarantäne-Zeiten
Konkrete Änderungen soll es bundesweit nun vor allem im Bereich der Isolation- und Quarantäne-Regelung geben: Bislang galt allgemein eine Isolationszeit von bis zu 14 Tagen, diese soll nun auf zehn Tage verkürzt werden. Kontaktpersonen und Infizierte können sich nach sieben Tagen durch einen PCR- oder Schnelltest mit Nachweis Freitesten. Für Kontaktpersonen, die bereits geboostert sind, kann die Quarantäne ganz entfallen. Ähnliches soll auch für Kontaktpersonen gelten, die frisch doppelt geimpft oder frisch genesen sind.
Personen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, können ihre Isolation nur durch einen negativen PCR-Test beenden; die Betroffenen müssen zudem mindestens 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Schülerinnen und Schüler, die an Corona erkrankt sind, können sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten. Waren sie Kontaktperson, kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen mit entsprechendem Testnachweis beendet werden.
2G-plus in der Gastronomie
Was in Hessen bereits im Rahmen der Hotspot-Regelung gilt, soll nun bundesweit unabhängig von der Inzidenz vor Ort eingeführt werden: Die 2G-plus-Regelung in der Gastronomie. Wer dann noch ein Restaurant, eine Bar oder ein Café besuchen will, muss zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorweisen oder bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert
Keinerlei Änderungen soll es im Bereich der Kontaktbeschränkungen geben. Im privaten Bereich gilt weiterhin die Begrenzung auf maximal zehn Personen, wenn geimpfte oder genesene Personen zusammenkommen. Bei Ungeimpften dürfen sich lediglich Angehörige des eigenen Haushalts sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Die getroffenen Beschlüsse, wie etwa die Quarantäne-Regelungen, müssen nun laut Bouffier zu Gesetzen werden. Dazu werde der Bundesrat am kommenden Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um die entsprechende Rechtsgrundlage zu beschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt wolle man die geltenden Regeln in Hessen nun verlängern, um dann entsprechend eine neue Landesverordnung festzulegen.
10. Januar 2022, 12.18 Uhr
Sina Eichhorn
Sina Eichhorn
Geboren 1994 in Gelnhausen. Nach einem Studium der Germanistik an der Justus-Liebig-Universität Gießen seit Oktober 2018 beim Journal Frankfurt. Zunächst als Redakteurin, seit 2021 Chefin vom Dienst. Mehr von Sina
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