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Bürgerinitiative ruft zur Demo auf
Proteste am Glauburgbunker
Die Bürgerinitiative (BI), die sich für den Erhalt des Glauburgbunkers im Nordend einsetzt, ruft für den morgigen Freitag zum lautstarken Protest auf. Sie will den Abriss noch verhindern – und macht auf viele offene Fragen aufmerksam.
Der Eigentümer, die Delom Wohnbau GmbH, will den Bunker abreißen und einen Neubaukomplex errichten. Ursprünglich war von 43 Wohnungen die Rede, inzwischen sind daraus 35 geworden. Im Erdgeschoss soll es Platz für kulturelle oder soziale Nutzung geben – allerdings ist noch völlig unklar, welcher Art diese sein werden. Eigentlich ist der Abriss schon beschlossene Sache, doch die BI, die diesen verhindern will und sich für ein Stadtteilzentrum einsetzt, lässt sich nicht unterkriegen: Am Freitag ruft sie zum Protest vor der Schwarzburgschule auf – und hat auch den Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) eingeladen. Die Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative befürchten durch den Abriss „Unmengen von Lärm, Staub und Bauschutt“ sowie Straßensperrungen. Zudem sei der Betrieb der benachbarten Schule und Kindertagesstätte während der Bauphase gefährdet. Eine Petition der BI, in der eine Verhinderung des Abrisses und die Errichtung eines Stadtteilzentrum gefordert wird, hat bis dato mehr als 3600 Unterschriften erhalten.
Anfang August hatten sich die Stadt und der Eigentümer geeinigt: Die Delom Wohnbau GmbH erklärte sich bereit, das Erdgeschoss des Neubaus für eine vom Magistrat noch festzulegende kulturelle oder soziale Nutzung zu einer begrenzten Miete zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat wiederum beschloss, auf der Basis einer Vereinbarung mit dem Eigentümer eine im Grundbuch verankerte Nutzungsbeschränkung für das Bunkergrundstück sowie ein Wiederkaufsrecht der Stadt für umliegende Flächen zu löschen. Für die damit verbundene Wertsteigerung des Grundstücks soll die Stadt vom Eigentümer einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 3,2 Millionen Euro erhalten.
Doch dieser Vereinbarung muss die Stadtverordnetenversammlung noch zustimmen. In der vergangenen Sitzung am 29. August hat sie das nicht getan, sondern die Entscheidung, trotz Eilantrag, vertagt. Laut BI bestehen viele offene Fragen: So möchte sie beispielsweise wissen, warum die kulturelle beziehungsweise soziale Nutzung des Erdgeschosses nicht im Grundbuch eingetragen werden soll, sondern lediglich eine „schuldrechtliche Vereinbarung“ abgeschlossen werden soll. Laut Magistratsvorlage soll für den Fall einer „unberechtigten anderweitigen Nutzung des Erdgeschosses“ eine Strafe in Höhe von 500 000 Euro fällig werden. Die Dauer der kulturellen beziehungsweise sozialen Nutzung soll zudem auf zehn Jahre begrenzt werden. Was passiert, wenn der Eigentümer das Grundstück veräußert, fragt sich die BI. Bisher habe sie keine zufriedenstellenden Antworten bekommen. Am 24. September wird der Haupt- und Finanzausschuss über das Thema beraten – und Baudezernent Jan Schneider (CDU) eventuell offene Fragen beantworten. Die Stadtverordneten werden dann in der Sitzung am 26. September über die Löschung der Grunddienstbarkeit des Bunkers entschieden – falls der Antrag nicht wieder verschoben wird.
Anfang August hatten sich die Stadt und der Eigentümer geeinigt: Die Delom Wohnbau GmbH erklärte sich bereit, das Erdgeschoss des Neubaus für eine vom Magistrat noch festzulegende kulturelle oder soziale Nutzung zu einer begrenzten Miete zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat wiederum beschloss, auf der Basis einer Vereinbarung mit dem Eigentümer eine im Grundbuch verankerte Nutzungsbeschränkung für das Bunkergrundstück sowie ein Wiederkaufsrecht der Stadt für umliegende Flächen zu löschen. Für die damit verbundene Wertsteigerung des Grundstücks soll die Stadt vom Eigentümer einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 3,2 Millionen Euro erhalten.
Doch dieser Vereinbarung muss die Stadtverordnetenversammlung noch zustimmen. In der vergangenen Sitzung am 29. August hat sie das nicht getan, sondern die Entscheidung, trotz Eilantrag, vertagt. Laut BI bestehen viele offene Fragen: So möchte sie beispielsweise wissen, warum die kulturelle beziehungsweise soziale Nutzung des Erdgeschosses nicht im Grundbuch eingetragen werden soll, sondern lediglich eine „schuldrechtliche Vereinbarung“ abgeschlossen werden soll. Laut Magistratsvorlage soll für den Fall einer „unberechtigten anderweitigen Nutzung des Erdgeschosses“ eine Strafe in Höhe von 500 000 Euro fällig werden. Die Dauer der kulturellen beziehungsweise sozialen Nutzung soll zudem auf zehn Jahre begrenzt werden. Was passiert, wenn der Eigentümer das Grundstück veräußert, fragt sich die BI. Bisher habe sie keine zufriedenstellenden Antworten bekommen. Am 24. September wird der Haupt- und Finanzausschuss über das Thema beraten – und Baudezernent Jan Schneider (CDU) eventuell offene Fragen beantworten. Die Stadtverordneten werden dann in der Sitzung am 26. September über die Löschung der Grunddienstbarkeit des Bunkers entschieden – falls der Antrag nicht wieder verschoben wird.
19. September 2019, 13.10 Uhr
hes
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