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Bilanz zu Corona-Soforthilfen
6,6 Milliarden für Hessens Unternehmen
Seit Anfang April hat die Hessische Landesregierung bereits Finanzhilfen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro an Unternehmen ausgezahlt. Trotz eines leichten Aufwärtstrends in der Wirtschaft sollen weitere Maßnahmen getroffen werden.
In den vergangenen vier Monaten sind aufgrund der Corona-Krise rund 6,6 Milliarden Euro staatliche Hilfen an hessische Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und -berufler ausgezahlten worden. Das teilten der Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Mittwoch mit. Dazu zählten neben Krediten auch steuerliche Erleichterungen, Zuschüsse und Bürgschaften. „Mit den wirtschaftlichen Hilfen beziehungsweise Finanzhilfen des Landes und des Bundes konnten wir vielen hessischen Betrieben helfen, die bisherigen Folgen des Lockdowns zu verkraften“, so die beiden Minister. Die Unternehmen wären dadurch wirtschaftlich in der Lage gewesen, nach den Lockerungen ihr Geschäft wieder aufzunehmen.
Darüber hinaus teilten die Minister mit, inzwischen sei ein „vorsichtiger Aufwärtstrend“ in der hessischen Wirtschaft erkennbar. Nichtsdestotrotz werde man weitere Maßnahmen ergreifen. „Wir ergänzen da, wo wir weiterhin Bedarf sehen, aber Lücken bestehen. Wir setzen das fort, was von der Wirtschaft stark nachgefragt wurde. Wir statten bewährte und neue Hilfsprogramme mit ausreichenden finanziellen Mitteln aus.“ Gemeinsam sei man der Auffassung, der Erhalt und die Stabilisierung von unzähligen Unternehmen müsse absolute Priorität haben, so die Minister. Der Fokus liege dabei vor allem auf denjenigen, deren Branchen weiterhin massive Einbußen zu verzeichnen hätten und bei denen wenig Besserung in naher Zukunft zu erwarten sei, so Wirtschaftsminister Al-Wazir. „Das betrifft weiterhin kleine wie größere Betriebe sowie vor allem die Wirtschaftszweige und Geschäftsfelder, in denen Menschen zusammenkommen. Neben den Bundesprogrammen wie den Überbrückungshilfen oder KfW-Programmen haben wir daher Darlehens- und Beteiligungsmaßnahmen aufgelegt, die Betrieben dringend benötigte Liquidität und Kapital verschaffen.“
Neuerungen soll es bei den Begleitprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen (kurz: KMU) geben. Mit „Hessen Kapital I“ sowie „Hessen Kapital II“ gebe es laut den Ministern die Möglichkeit, bis zu 800 000 Euro Eigenkapital für coronabedingte Liquiditätsbeteiligungen zu erhalten. „Wir stellen für Hessen Kapital I insgesamt 20 Millionen mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Bei Hessen Kapital II ist vorgesehen, weitere 30 Millionen Euro für stille Beteiligungen bereit zu stellen“, sagten Al-Wazir und Boddenberg.
Darüber hinaus werde am „HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen“ gearbeitet. Hierfür sollen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Programm richte sich an alle Unternehmen, die primäre Zielgruppe seien jedoch mittelgroße KMU. Um Unterstützung beispielsweise in Form von Bürgschaften oder durch den Verkauf von Anteilen an Unternehmen zu erhalten, müssten jedoch zwei der drei Kriterien erfüllt werden. Diese lauten: Die KMU müssen mindestens über eine Bilanzsumme von 10 Millionen Euro verfügen, 10 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet oder mindestens 50 Beschäftige haben.
Darüber hinaus teilten die Minister mit, inzwischen sei ein „vorsichtiger Aufwärtstrend“ in der hessischen Wirtschaft erkennbar. Nichtsdestotrotz werde man weitere Maßnahmen ergreifen. „Wir ergänzen da, wo wir weiterhin Bedarf sehen, aber Lücken bestehen. Wir setzen das fort, was von der Wirtschaft stark nachgefragt wurde. Wir statten bewährte und neue Hilfsprogramme mit ausreichenden finanziellen Mitteln aus.“ Gemeinsam sei man der Auffassung, der Erhalt und die Stabilisierung von unzähligen Unternehmen müsse absolute Priorität haben, so die Minister. Der Fokus liege dabei vor allem auf denjenigen, deren Branchen weiterhin massive Einbußen zu verzeichnen hätten und bei denen wenig Besserung in naher Zukunft zu erwarten sei, so Wirtschaftsminister Al-Wazir. „Das betrifft weiterhin kleine wie größere Betriebe sowie vor allem die Wirtschaftszweige und Geschäftsfelder, in denen Menschen zusammenkommen. Neben den Bundesprogrammen wie den Überbrückungshilfen oder KfW-Programmen haben wir daher Darlehens- und Beteiligungsmaßnahmen aufgelegt, die Betrieben dringend benötigte Liquidität und Kapital verschaffen.“
Neuerungen soll es bei den Begleitprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen (kurz: KMU) geben. Mit „Hessen Kapital I“ sowie „Hessen Kapital II“ gebe es laut den Ministern die Möglichkeit, bis zu 800 000 Euro Eigenkapital für coronabedingte Liquiditätsbeteiligungen zu erhalten. „Wir stellen für Hessen Kapital I insgesamt 20 Millionen mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Bei Hessen Kapital II ist vorgesehen, weitere 30 Millionen Euro für stille Beteiligungen bereit zu stellen“, sagten Al-Wazir und Boddenberg.
Darüber hinaus werde am „HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen“ gearbeitet. Hierfür sollen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Programm richte sich an alle Unternehmen, die primäre Zielgruppe seien jedoch mittelgroße KMU. Um Unterstützung beispielsweise in Form von Bürgschaften oder durch den Verkauf von Anteilen an Unternehmen zu erhalten, müssten jedoch zwei der drei Kriterien erfüllt werden. Diese lauten: Die KMU müssen mindestens über eine Bilanzsumme von 10 Millionen Euro verfügen, 10 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet oder mindestens 50 Beschäftige haben.
5. August 2020, 17.08 Uhr
sie
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6. Februar 2025
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