Der Frankfurter Designer Philipp Mainzer (e15) sieht das Design seines Bettes Mo in der Ikea-Variante Malm vom schwedischen Konzern kopiert. Nun errang er einen Teilsieg beim Bundesgerichtshof.
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Philipp Mainzer stellte sein Bett Mo im Januar 2002 auf einer Möbelmesse vor. Im August des gleichen Jahres tauchte ein sehr ähnliches Modell im Ikea-Katalog auf, im Jahr 2003 kommt das Ikea-Bett in Deutschland in den Handel. e15 hat das Geschmacksmuster schützen lassen. Damit meint der Gesetzgeber die Exklusivität eines Designs in Gestalt, Farbe oder Form. Und so kam es zum Rechtsstreit zwischen der exklusiven Einrichtungs- und Architekturfirma e15 und dem schwedischen Möbelbauer. Auf den Schriftsätzen klagt sie gegen die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Hofheim.
Vor dem heutigen Prozesstag am BGH ließ Ikea ausrichten: „„Ikea vertritt die Auffassung, dass es niemals in Ordnung ist, die Arbeit eines anderen Designers zu kopieren. Bevor wir ein Ikea Produkt am Markt einführen, tun wir alles Erdenkliche, um sicherzustellen, dass wir dabei respektvoll und anständig mit anderen Firmen und Designern umgehen.“
Der Bundesgerichtshof sah das anders. Ikea soll nun nachweisen, bereits vor dem Vorstellen von Mo sein Möbelstück geplant zu haben. In den Schriftsätzen von Ikea ist nachzulesen, dass bereits Aufbauanleitungen und erste Designentwürfe bestanden hatten, als e15 mit seinem Bett das Licht der Öffentlichkeit suchte. Der BGH will nicht nur dies bewiesen sehen, sondern auch Planungen für ein tragfähiges Vertriebsmodell. Gelingt Ikea der Beweis nicht müsste die Firma den Verkauf des Betts einstellen – zumindest in Deutschland.